Gebühren Erlaubnis § 33 a GewO |
C. Schröder
König
früher: Claudia Komnick
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Gebühren Erlaubnis § 33 a GewO |
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Hallo Kollegen,
ich habe erstmalig eine Genehmigung nach § 33 a GewO ausstellen müssen. Die Genehmigung betraf eine einmalige Veranstaltung (Table Dance). Nach Gebührenrahmen kann ich zwischen 100,00 und 1.500,00 € nehmen. Die Veranstaltung ist im regelfall gut besucht (Motor Cross Rennen - ca. 2000 Personen lt. Antragsteller über die gesamte Veranstaltung verteilt). Die Gebühr habe ich auf 250,00 € festgesetzt. In den Vorjahren hat der Veranstalter "vergessen" eine Genehmigung einzuholen. Ich bin nur durch einen anschließenden Zeitungsbericht hierauf aufmerksam geworden. Ein Bußgeld wurde nicht verhängt. Der Veranstalter wurde jedoch auf die Rechtslage hingewiesen.
Jetzt hat sich der Veranstalter nach Durchführung der Veranstaltung an den BGM gewandt. Die Gebühr ist zu hoch..., das Wetter war sooooo schlecht usw. Das wirtschaftliche Risiko soll mir eigentlich egal sein, so weit ich weiß.
Jetzt aber meine Frage: Welche Gebühren werden in anderen Kommunen für solche Veranstaltungen festgesetzt? Ich hätte dann Vergleichszahlen für meinen BGM.
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1
18.08.2005 11:09 |
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Solon
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Dieter Probst
Grünschnabel
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RE: Gebühren Erlaubnis § 33 a GewO |
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Hallo Frau Komnick,
in Brühl werden bei Erlaubnissen nach § 33a GewO folgende Gebühren erhoben:
a) bei Sälen bis 200 Personen: 200 €
b) bei Sälen bis 500 Personen: 300 €
c) bei Sälen bis 1.000 Personen: 500 €
d) bei Sälen über 1.000 Personen: 1.000 €
e) bei besonders bedeutendem Umfang: 1.500 €
Viele Grüße aus Brühl
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2
18.08.2005 15:45 |
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Solon
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Boshamer
Haudegen
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RE: Gebühren Erlaubnis § 33 a GewO |
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Ein freundliches Hallo aus Kierspe,
wir nehmen im Regelfall (der aber sehr selten ist) 250,00 EURO. Bei Table Dance im Open Air Bereich mit über 1.500 Besuchern nehmen wir zwischen 350,00 und 400 EURO. Die Gebühr ist auch deshalb so hoch, weil der Eintritt auch entsprechend ist.
Viele Grüße
Axel Boshamer
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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3
18.08.2005 16:02 |
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Kneip
Doppel-As
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Hallo Frau Komnick,
nach unserer Dienstanweisung (einheitlich geregelt für den Kreis Unna) beträgt die Gebühr je Veranstaltungstag 100,00 Euro.
Das ist ja fast geschenkt, wie ich das so sehe!
Grüße aus Werne!
Werner Kneip
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4
19.08.2005 11:38 |
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Hubert Steinmetz
Routinier
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Hallo
Wir in Meppen nehmen bei einmaligen Veranstaltungen je nach Veranstaltungsgröße zwischen 150,00 und 300,00 €, Dauergenehmigungen haben wir bisher nicht erteilt, wurden aber auch noch nicht beantragt.
Schönes Wochenende und munter bleiben!
Hubert Steinmetz 8)
__________________ ,
Hubert Steinmetz 8)
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5
19.08.2005 12:25 |
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