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Zum Ende der Seite springen Deutschsprachige verantwortliche Person
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Borussenfan   Zeige Borussenfan auf Karte Borussenfan ist männlich
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Deutschsprachige verantwortliche Person

Moin

Wir haben ein Problem, bei dem das (Kreis)Gesundheitsamt tätig werden wird.

Nun kommt von dort die Anfrage, ob es gewerberechtlicher Sicht erforderlich ist, dass immer ein Deutschsprachiger in einem Laden anzutreffen sein muss.

Problem ist hier wohl, dass die Geschäftsführerin sich schon länger im Ausland aufhält und im Geschäft keiner deutsch spricht.

Da ich recht neu im Bereich Gewerbe zugange bin, wäre ich für spontane Antworten sehr denkbar. Insbesondere, ob es ggf. eine Rechtsgrundlage dafür gibt, dass jemand da sein müsste, der Deutsch spricht.

Danke
1 11.02.2015 10:55 Borussenfan ist offline E-Mail an Borussenfan senden Beiträge von Borussenfan suchen
Solon
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SteBa   Zeige SteBa auf Karte SteBa ist weiblich
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RE: Deutschsprachige verantwortliche Person



mir ist nicht bekannt, dass Deutschkenntnisse Voraussetzung zum Betrieb eines Gewerbes sind. Dem dürfte auch das Grundrecht der Gewerbefreiheit entgegenstehen.

Grüße

SteBa
2 11.02.2015 11:07 SteBa ist offline E-Mail an SteBa senden Beiträge von SteBa suchen
Solon
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Kewi   Zeige Kewi auf Karte Kewi ist weiblich
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In unserer Jugend schuften wir wie Sklaven, um etwas zu erreichen, wovon wir im Alter sorgenlos leben könnten: Und wenn wir alt sind, sehen wir, dass es zu spät ist, so zu leben.
Alexander Pope (1688-1744)

3 11.02.2015 15:00 Kewi ist offline E-Mail an Kewi senden Beiträge von Kewi suchen
Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
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Kommt darauf an.
Siehe Michel/Kienzle, GastG, § 4 Rn. 26:
"Mangelnde Sprachkenntnisse allein reichen für die Feststellung der Unzuverlässigkeit im Gaststättengewerbe nicht aus, sofern nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Rechtsverletzungen zu erwarten sind, die ihren Grund in den mangelnden Sprachkenntnissen haben. An dieser Wahrscheinlichkeit fehlt es, wenn zu erwarten ist, dass der Gewerbetreibende eine Auflage, bei der Ausübung des Gewerbes deutschsprechende Personen als Gehilfen oder Stellvertreter hinzuzuziehen, befolgen wird."
4 11.02.2015 15:07 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
stschps stschps ist männlich
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Deutschkenntnisse im Gewerbebetrieb

Im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Scheinselbständigkeit wird unsererseits in der Regel die Annahme der Gewerbeanzeige verweigert, wenn keine Deutschkenntnisse vorhanden sind.

Hintergrund ist die Tatsache, dass niemand wirklich die erforderlichen Vorkehrungen treffen kann, um einen Betrieb selbständig zu führen, wenn er nicht deutsch spricht.

Es fehlt also am Merkmal "Selbständigkeit".

Wir hatten damit bisher sehr gute Erfahrungen.

__________________
St
5 12.02.2015 08:33 stschps ist offline E-Mail an stschps senden Homepage von stschps Beiträge von stschps suchen
deitermann deitermann ist weiblich
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RE: Deutschkenntnisse im Gewerbebetrieb

Hallo zusammen,
ich bin neu hier und wollte (zwar schon älter) an die Frage anknüpfen, ob ein Gewerbetreibender der deutschen Sprache mächtig sein muss. Ich setze nicht viel voraus, aber ein paar Grundkenntnisse sollten schon sein.

Ich sehe das schon, weil er sonst auch nicht mit den Behörden, hier z.B. das Finanzamt kommunizieren kann und mir fehlt dann auch das Merkmal selbständig.

Vielen Dank für Antworten!
Liebe Grüße
6 07.03.2018 14:09 deitermann ist offline E-Mail an deitermann senden Homepage von deitermann Beiträge von deitermann suchen
VeSa   Zeige VeSa auf Karte VeSa ist weiblich
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Das Merkmal der Selbständigkeit erfordert in meinen Augen nur, dass Jemand nicht weisungsgebunden ist sondern frei entscheiden kann. Mangelnde Sprachkenntnisse stehen dem nicht entgegen. Er muss sich ggf. eines Dolmetschers bedienen, aber seine Entscheidungen trifft trotzdem er selbst und nicht der Dolmetscher.
Ich hätte Bauchschmerzen bei deise Argumentation - leider.
7 08.03.2018 13:01 VeSa ist offline E-Mail an VeSa senden Beiträge von VeSa suchen
BE-DE   Zeige BE-DE auf Karte BE-DE ist männlich
Kaiser


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Moin Moin von der D...

Ja so sehe ich das auch. Die Amtssprache ist Deutsch, aber solange sich jemand eines Dolmetschers oder Ähnlichem bedienen kann, darf man dem keine Steine in den Weg legen. Und im Zuge der EU und der Freizügigkeit sind die Möglichkeiten des Abweisens noch viel geringer geworden. Es dürfen ja auch Personen, welche gar nicht in Deutschland wohnen und aufhältig sind, hier ein Gewerbe anmelden. wie die das immer schaffen, ist deren Problem und wenn es nicht läuft, müssen sie auch die Konsequenzen tragen. Im Vorfeld sind wir außen vor.

__________________
der nächste Feierabend kommt bestimmt und immer schön munter bleiben Bye! von der D....
8 09.03.2018 07:54 BE-DE ist offline E-Mail an BE-DE senden Homepage von BE-DE Beiträge von BE-DE suchen AIM-Name von BE-DE: BeDe YIM-Name von BE-DE: BeDe MSN Passport-Profil von BE-DE anzeigen
herzchen herzchen ist männlich
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Irgendwo im Forum wurden mal die Infos zur Scheinselbständigkeit der VG Vallendar eingestellt. Dort wird u.a. auch auf das Urteil des AG München zu den Sprachkenntnissen verwiesen.

Vielleicht tragen ja diese Hinweise auch etwas zum Thema bei.

Dateianhang:
pdf AG_Muenchen Sprachkenntnisse bei Rumänen.pdf (246,31 KB, 194 mal heruntergeladen)
9 03.05.2018 07:53 herzchen ist offline Beiträge von herzchen suchen
herzchen herzchen ist männlich
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... und nun noch Infos aus Vallendar

Dateianhang:
pdf Info zur Scheinselbständigkeit, VGemeinde Vallendar.pdf (231 KB, 381 mal heruntergeladen)
10 03.05.2018 07:54 herzchen ist offline Beiträge von herzchen suchen
Petra Sauer Petra Sauer ist weiblich
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Hallo ins Forenland,

ich habe vor einiger Zeit einmal ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Neustadt an der Weinstraße (Beschluss vom 14.06.16, Az.: 4 L 403/16.NW) zu diesem Thema gefunden.

Fundstelle: https://dejure.org/dienste/vernetzung/re...=4%20L%20403/16

Vielleicht hilft's ja weiter.

Viele Grüße


Petra Sauer
11 03.05.2018 08:36 Petra Sauer ist offline E-Mail an Petra Sauer senden Beiträge von Petra Sauer suchen
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