unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Gaststättenrecht » Wechsel der GEschäftsführung ohne Erlaubnis? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Wechsel der GEschäftsführung ohne Erlaubnis?
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Korndy Korndy ist männlich
Grünschnabel


Dabei seit: 22.01.2015
Beiträge: 1
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 13 [?]
Erfahrungspunkte: 3.355
Nächster Level: 4.033

678 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Wechsel der GEschäftsführung ohne Erlaubnis?

Erstmal möchte ich als Neuling allen Forenmitgliedern hallo sagen und danke euch schon mal für eure Hilfe!

Mein Problem ist folgendes:

Ich habe das Gewerbeamt kurzfristig von einem erkrankten Kollegen übernommen und wurde sozusagen ins kalte Wasser geworfen.
Nachdem ich mich nach und nach so langsam herangearbeitet habe, stoße ich bei dem ein oder anderen Fall doch noch an meine derzeitige Wissensgrenze.

Ich hoffe ja ihr könnt mir helfen, diese weiter auszubauen.

Also zum Fall:

Eine schon lange betriebene Gaststätte möchte den Inhaber/Geschäftsführer wechseln, es soll auf die Ehefrau des Inhabers umgeschrieben werden.

Handelt es sich dabei um eine Ummeldung? Benötigt die Ehefrau alle Erlaubnisse erneut oder kann es einfach umgeschrieben werden?

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe.

Lg Korndy
1 22.01.2015 11:17 Korndy ist offline E-Mail an Korndy senden Beiträge von Korndy suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

F.Lichtenstern F.Lichtenstern ist männlich
Doppel-As


Dabei seit: 19.08.2014
Beiträge: 143
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 501.982
Nächster Level: 555.345

53.363 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de









Da der Gewerbetreibende wechselst, ist der Mann ab- und die Frau anzumelden.


-------
Bei uns in Bayern ist bei Geschäftsführerwechsel sind ganz normal alle Unterlagen (wie bei jedem anderen Antrag auf Gaststättenerlaubnis) anzufordern.

Wir handhaben das bei uns mit den Gebühren so, dass diese bei Übergang auf den Ehegatten nur 50% der normalen Gebühren betragen. Wie ist das denn bei euch geregelt?

Gruß

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von F.Lichtenstern: 22.01.2015 13:58.

2 22.01.2015 13:41 F.Lichtenstern ist offline E-Mail an F.Lichtenstern senden Beiträge von F.Lichtenstern suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

C.Stapler   Zeige C.Stapler auf Karte C.Stapler ist männlich
Doppel-As


Dabei seit: 01.06.2006
Beiträge: 124
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 807.382
Nächster Level: 824.290

16.908 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Willkommen Kordny,

in Hessen gibt es gem. Hess. GastG keine "Gaststättenerlaubnis" mehr. Das Gewerbe ist lediglich gem. § 14 GewO 6 Wochen vor Beginn des Gaststättengewerbes anzuzeigen (§3 Hess GastG). Dann erfolgt die Zuverlässigkeitsprüfung deinerseits.

Also konkret in deinem Fall meldet der Mann das Gewerbe ab und die Frau an.

Schöne Grüße aus dem Vogelsberg
3 22.01.2015 13:53 C.Stapler ist offline E-Mail an C.Stapler senden Beiträge von C.Stapler suchen
SteBa   Zeige SteBa auf Karte SteBa ist weiblich
Haudegen


Dabei seit: 19.09.2012
Beiträge: 604
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 42 [?]
Erfahrungspunkte: 2.542.488
Nächster Level: 3.025.107

482.619 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







@F.Lichtenstern:
Bei uns handhaben wir es genauso - neuer Betreiber = neue Erlaubnis erforderlich. Wir reduzieren wie Ihr lediglich die Gebühren beim Übergang des Gaststättenbetriebes auf den Ehepartner bzw. auf die Kinder.

Ausgenommen natürlich der Sonderfall beim Tod des Erlaubnisinhabers (§ 10 GastG).
4 22.01.2015 16:27 SteBa ist offline E-Mail an SteBa senden Beiträge von SteBa suchen
Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-284.gif

Dabei seit: 09.03.2007
Beiträge: 3.261
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 54 [?]
Erfahrungspunkte: 20.316.588
Nächster Level: 22.308.442

1.991.854 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von F.Lichtenstern
Bei uns in Bayern ist bei Geschäftsführerwechsel sind ganz normal alle Unterlagen (wie bei jedem anderen Antrag auf Gaststättenerlaubnis) anzufordern.


Ich wäre mit dem Begriff des Geschäftsführerwechsel in diesem Fall sehr vorsichtig. Den GF gibt es nämlich nur als Organ einer GmbH oder UG. Tatsächlich liegt hier ein Wechsel des Gewerbetreibenden vor, was die oben von den anderen Kolleg(inn)en schon richtig geschilderten Folgen nach sich zieht.

In Hessen liegen die Gebühren dadurch, dass die Konzession durch ein erweitertes Anzeigeverfahren abgelöst wurde, soweiso nur noch im zweistelligen Bereich. Da kommt eine Reduzierung nicht mehr in Frage, zumal die Gebühren dafür in der Kostenordnung für den Geschäftsbereich des Hess. Wirtschaftsministeriums als Fix-Gebühren festgelegt sind.
5 23.01.2015 09:36 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
F.Lichtenstern F.Lichtenstern ist männlich
Doppel-As


Dabei seit: 19.08.2014
Beiträge: 143
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 501.982
Nächster Level: 555.345

53.363 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von Civil Servant
Zitat:
Original von F.Lichtenstern
Bei uns in Bayern ist bei Geschäftsführerwechsel sind ganz normal alle Unterlagen (wie bei jedem anderen Antrag auf Gaststättenerlaubnis) anzufordern.


Ich wäre mit dem Begriff des Geschäftsführerwechsel in diesem Fall sehr vorsichtig. Den GF gibt es nämlich nur als Organ einer GmbH oder UG. Tatsächlich liegt hier ein Wechsel des Gewerbetreibenden vor, was die oben von den anderen Kolleg(inn)en schon richtig geschilderten Folgen nach sich zieht.

In Hessen liegen die Gebühren dadurch, dass die Konzession durch ein erweitertes Anzeigeverfahren abgelöst wurde, soweiso nur noch im zweistelligen Bereich. Da kommt eine Reduzierung nicht mehr in Frage, zumal die Gebühren dafür in der Kostenordnung für den Geschäftsbereich des Hess. Wirtschaftsministeriums als Fix-Gebühren festgelegt sind.


Danke, werde darauf achten.
6 23.01.2015 09:38 F.Lichtenstern ist offline E-Mail an F.Lichtenstern senden Beiträge von F.Lichtenstern suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Gaststättenrecht » Wechsel der GEschäftsführung ohne Erlaubnis?


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Ausschankerlaubnis als Essenslieferdienst? Gaststättenrecht   16.03.2024 03:12 von doni-tom     18.03.2024 13:25 von Civil Servant   Views: 197
Antworten: 1
Gaststättenerlaubnis trotz Drogenkonsum? Gaststättenrecht   13.05.2011 15:41 von Engelchen     15.03.2024 08:09 von spinckin   Views: 7.716
Antworten: 15
§ 15 Abs. 2 GewO - Verhinderung der Ausübung eins Gewe [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   27.02.2024 11:37 von Leksum     27.02.2024 12:47 von Leksum   Views: 1.972
Antworten: 4
Reisegewerbe ohne Wohnsitz in Deutschland Stehendes Gewerbe (allgemein)   26.02.2024 15:36 von EinerAusFranken     26.02.2024 15:36 von EinerAusFranken   Views: 1.800
Antworten: 0
Änderung der Zustellungsfiktion i. V. m. dem PostModG Stehendes Gewerbe (allgemein)   29.12.2023 04:48 von Puz_zle     05.02.2024 05:41 von Puz_zle   Views: 57.848
Antworten: 1

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 277.157 | Views gestern: 352.167 | Views gesamt: 880.309.315


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 113 | Gesamt: 0.219s | PHP: 99.54% | SQL: 0.46%