Eine weitere echte Gewerberechtsfrage! |
BrainTopping
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Eine weitere echte Gewerberechtsfrage! |
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Wie gehe ich denn vor, wenn mir ein GSG bekannt ist, dass nachweisbar nicht der Spielverordnung entspricht? Die Spielhalle, in der das GSG steht, bei der örtlichen Polizei wegen illegalem Glücksspiel anzeigen?
Ich hoffe sehr, dass ich mal eine Antwort bekomme, abseits von Nebel und Täuschung.
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1
13.01.2015 19:00 |
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Solon
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sunrise
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RE: Eine weitere echte Gewerberechtsfrage! |
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Wenn du willst dass nichts passiert dann musst du eine "rote Karte" an einen der Automatenverbände schicken.
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2
13.01.2015 22:07 |
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Solon
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BrainTopping
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Und wenn ich will dass etwas passiert? Was mache ich dann?
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3
13.01.2015 22:46 |
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sunrise
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dann beim zuständigen Ordnungsamt, Abteilung Spielrecht persönlich vorstellig werden.
(Erfolg nicht garantiert)
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4
13.01.2015 23:03 |
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BrainTopping
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Wieso muss man persönlich erscheinen? Ist es keine Ordnungswidrigkeit mehr, wenn man nicht persönlich erscheint, weil man z.B. nicht vor Ort wohnt?
Und ein Hersteller, der bewusst ein Gerät auf den Markt bringt, dass die Vorgaben der Spielverordnung missachtet und gleichzeitig die Möglichkeit bietet, diese Missachtung der Vorgaben zumindest optisch zu korrigieren (durch Kesselmanipulation, was später nicht mehr nachvollziehbar ist) begeht auch nur eine Ordnungswidrigkeit?
Ich bin scheinbar der einzige, der erkennt, dass das eine (Nichteinhaltung der Kasseninhaltsregelung) nicht ohne das andere (Nachträgliche Manipulation des Kasseninhalts) funktioniert hätte. Deshalb musste ja auch eine richtige Kugel mit einem richtigen Kugellauf her, um eine "Systemunabhängigkeit" gewährleisten zu können.
Die Zeiten, in denen man einen Roulette-Systemfehler einfach pseudo-fixen kann, sind ja definitiv vorbei. Ohne die Möglichkeit der Kesselmanipulation hätte man die Einhaltung der Spielverordnung jedenfalls nicht missachten können, weil sich dann ja gezeigt hätte, dass ein verbleibender Kasseninhalt letztendlich nicht garantiert werden kann.
Und die ptb begeht noch nicht mal eine Ordnungswidrigkeit, da es sich ja eher um eine typische Verfehlung handelt. Denn dort wird zwar jeder noch so einfach zu erfüllenden Kontrolltätigkeit ein Ingenieursstudium abverlangt - aber ganz simples mitdenken ist VERBOTEN. Oder wie?
Das ist Wildwuchs der feinsten Sorte. Errichtet auf dem soliden Fundament jahrelanger Parteispenden!! Dabei frage ich mich, was die letzte Ausarbeitung der Spielverordnung überhaupt noch bringen sollte. Zeigt sich doch gerade an der Roulette-Kiste ein aktueller Trend, selbst die konkreten Eck-Vorgaben nur noch per Augenwischerei zu erfüllen. Und dann glaubt jemand, dass die Eck-Vorgaben wie Einsatzhöhe und Spielzeit zukünftig eingehalten werden?
Die Spielverordnung ist in vielerlei Hinsicht ein Pseudo-Gesetz, dass dazu da ist, die Bevölkerung in Sicherheit zu wägen. Was nachher aus der Spielverordnung gebastelt wird, steht aber auf einem anderen Blatt.
Wer sich bei mir bedanken möchte, weil er durch mich von einer zusätzlichen Möglichkeit erfahren hat, die Wahrscheinlichkeit einer Fortführung der Mehrfachlizenz über 2017 hinaus deutlich zu verbessern & sich gleichzeitig richtig wichtig die Taschen zu füllen, der kann das gerne tun. Scheint eine sichere Kiste zu sein. Ich habe jedenfalls gerade eine fristlose Kündigung meiner Wohnung erhalten und bin empfänglich. Denkt Euch doch einfach, dass ich ein gaaaanz wichtiger Politiker bin...
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14.01.2015 05:42 |
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sunrise
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Zitat: |
Original von BrainTopping
Wer sich bei mir bedanken möchte, weil er durch mich von einer zusätzlichen Möglichkeit erfahren hat, die Wahrscheinlichkeit einer Fortführung der Mehrfachlizenz über 2017 hinaus deutlich zu verbessern & sich gleichzeitig richtig wichtig die Taschen zu füllen, der kann das gerne tun. |
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Wo und wann hast du denn über dieses Thema getextet? Hab keine Lust und Zeit deine Romane alle nochmal zu lesen. Schick mal einen Link und deine Bankverbindung.
Deine Ausführungen sind leider sehr kryptisch, verwirrend und schwer verständlich.
(und auch schwer verdaulich)
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6
14.01.2015 20:16 |
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