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Zum Ende der Seite springen Vorbereitung Windpark Gewerbe?
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Risse-Remmert, Kornelia   Zeige Risse-Remmert, Kornelia auf Karte Risse-Remmert, Kornelia ist weiblich
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Vorbereitung Windpark Gewerbe?

Hallo,
hier möchte eine GbR mit 27 Personen ein Gewerbe anmelden. Es haben sich mehrere Grundstückseigentümer zusammen geschlossen und wollen eine Änderung des Flächennutzungsplans beantragen. Ziel ist es, demnächst (voraussichtlich in mehreren Jahren) eine Windkraftanlage mit mehreren Windrädern zu betreiben. Wenn alle Genehmigungen vorliegen, soll die GbR in eine GmbH & CO. KG umgewandelt werden, die dann Gewerbetreibende wird. Jeder Bürger kann sich dann beteiligen. Da aber noch unklar ist, ob das Vorhaben jemals genehmigt wird, oder z.B. aus Gründen des Umweltschutzes abgelehnt wird, sollen im Moment die Kosten für die Gründung der GmbH & CO.KG gespart werden.
Muss zu diesem Zeitpunkt bereits ein Gewerbe angemeldet werden, oder erst, wenn die Windräder aufgestellt und eine Gewinnerzielung möglich ist?
Mit freundlichem Gruß
K. Risse-Remmert
1 08.01.2015 15:28 Risse-Remmert, Kornelia ist offline E-Mail an Risse-Remmert, Kornelia senden Beiträge von Risse-Remmert, Kornelia suchen
Solon
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Risse-Remmert, Kornelia   Zeige Risse-Remmert, Kornelia auf Karte Risse-Remmert, Kornelia ist weiblich
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Themenstarter Thema begonnen von Risse-Remmert, Kornelia


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Hat niemand eine Idee? Das Finanzamt hat wohl gesagt, dass das Gewerbe anzumelden sei.
2 12.01.2015 11:51 Risse-Remmert, Kornelia ist offline E-Mail an Risse-Remmert, Kornelia senden Beiträge von Risse-Remmert, Kornelia suchen
Solon
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Runge   Zeige Runge auf Karte Runge ist weiblich
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Hallo aus Bad Fallingbostel,

hier meine Überlegungen zu der dargestellten Problematik:

die 27 natürlichen Personen wollen sich als GbR ausschließlich damit befassen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Windpark zu schaffen. Hierdurch alleine können sie keinen Gewinn erzielen Ihre Tätigkeit beschränkt sich auf die Auseinandersetzung mit der zuständigen Behörde. Der Zweck, zu dem sich die 27 Personen zusammengeschlossen haben, ist m.E. kein gewerblicher, zumal diese Personen den späteren Teil mit Gewinnerzielungsabsicht (Betrieb eines Windparks) ja auch gar nicht betreiben wollen. Dass soll dann vielmehr eine juristische Person als Komplementärin einer GmbH & Co.KG machen.

Da jeder der 27 versucht, die besten Voraussetzungen für die Vermarktung seines eigenen Grundstücks zu erlangen, könnte das vielleicht sogar eine "Verwaltung eigenen Vermögens" darstellen?

Regina Runge
3 12.01.2015 13:27 Runge ist offline E-Mail an Runge senden Beiträge von Runge suchen
HBinder HBinder ist männlich
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RE: Vorbereitung Windpark Gewerbe?

Hallo,

Kommentar Landmann/Rohmer zu § 14 GewO: "Als Beginn i. S. dieser Vorschrift ist nach allgemeiner Meinung nicht erst die Eröffnung des Betriebs zu seinem bestimmungsgemäßem Gebrauch (z.B. Eröffnung einer Verkaufsstelle) zu sehen; es werden auch bestimmte vorbereitende Handlungen, die schon als Gewerbeausübung zu klassifizieren sind (z.B. Anmieten des Geschäftslokals, Anschaffung der Ware, Einstellung des Personals) erfasst."

Nach meiner Einschätzung, ohne weiter im Detail geprüft zu haben, würde ich die Beantragung der Änderung des Flächennutzungsplanes noch nicht als vorbereitende Handlung betrachten. Selbst der Bauantrag für den Bau der Windkraftanlage wäre meines Erachtens noch keine vorbereitende Handlung i.S.d. § 14 GewO.

Dass die Vermarktung des erzeugten Stroms Gewerbe ist, dürfte unstreitig sein. Das zur Verfügung stellen der Grundstücke für den Bau der Windkraftanlagen, würde ich eher der Verwaltung eigenen Vermögens zuordnen.

Wie gesagt, dies ist nur eine Einschätzung in Kürze.

Gruß
HBinder
4 12.01.2015 14:10 HBinder ist offline E-Mail an HBinder senden Beiträge von HBinder suchen
Stadtverwaltung Frankenthal   Zeige Stadtverwaltung Frankenthal auf Karte Stadtverwaltung Frankenthal ist weiblich
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Vorbereitung Windpark Gewerbe?

zum einen habe ich bei solch großen GbR ohnehin immer Bedenken, wie die in der Praxis funktionieren sollen, zum anderen werden doch Gewerbeanmeldungen nur bestätigt, wenn die gewerbliche Tätigkeit in absehbarer Zeit angefangen wird... und davon kann hier ja keine Rede sein..ich würde also keine Gewerbeanmeldung vornehmen, abgesehen davon, was die gewerbliche Betätigung heute überhaupt sein soll...
5 12.01.2015 14:10 Stadtverwaltung Frankenthal ist offline E-Mail an Stadtverwaltung Frankenthal senden Beiträge von Stadtverwaltung Frankenthal suchen
roki roki ist männlich
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Moin in die Runde!

Die innerbetriebliche Organisation einer 24-köpfigen GbR mal Außen vor lassend, müssten die 24 Personen ja auch alle ein Einzelgewerbe anmelden ...

Und was das Finanzamt sagt, steht noch mal auf einem anderen Blatt (welches mich als Gewerbeamt mit galanter Regelmäßigkeit nicht interessiert Zeigefinger )

MfG

Arne Feldmann

__________________
Allen ist das Denken erlaubt, vielen bleibt es erspart. (Curt Goetz)

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von roki: 13.01.2015 07:25.

6 13.01.2015 07:25 roki ist offline E-Mail an roki senden Homepage von roki Beiträge von roki suchen
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