Vorbereitung Windpark Gewerbe? |
Risse-Remmert, Kornelia
Doppel-As
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Vorbereitung Windpark Gewerbe? |
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Hallo,
hier möchte eine GbR mit 27 Personen ein Gewerbe anmelden. Es haben sich mehrere Grundstückseigentümer zusammen geschlossen und wollen eine Änderung des Flächennutzungsplans beantragen. Ziel ist es, demnächst (voraussichtlich in mehreren Jahren) eine Windkraftanlage mit mehreren Windrädern zu betreiben. Wenn alle Genehmigungen vorliegen, soll die GbR in eine GmbH & CO. KG umgewandelt werden, die dann Gewerbetreibende wird. Jeder Bürger kann sich dann beteiligen. Da aber noch unklar ist, ob das Vorhaben jemals genehmigt wird, oder z.B. aus Gründen des Umweltschutzes abgelehnt wird, sollen im Moment die Kosten für die Gründung der GmbH & CO.KG gespart werden.
Muss zu diesem Zeitpunkt bereits ein Gewerbe angemeldet werden, oder erst, wenn die Windräder aufgestellt und eine Gewinnerzielung möglich ist?
Mit freundlichem Gruß
K. Risse-Remmert
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08.01.2015 15:28 |
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Solon
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Risse-Remmert, Kornelia
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Themenstarter
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Hat niemand eine Idee? Das Finanzamt hat wohl gesagt, dass das Gewerbe anzumelden sei.
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2
12.01.2015 11:51 |
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Solon
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Runge
Kaiser
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Hallo aus Bad Fallingbostel,
hier meine Überlegungen zu der dargestellten Problematik:
die 27 natürlichen Personen wollen sich als GbR ausschließlich damit befassen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Windpark zu schaffen. Hierdurch alleine können sie keinen Gewinn erzielen Ihre Tätigkeit beschränkt sich auf die Auseinandersetzung mit der zuständigen Behörde. Der Zweck, zu dem sich die 27 Personen zusammengeschlossen haben, ist m.E. kein gewerblicher, zumal diese Personen den späteren Teil mit Gewinnerzielungsabsicht (Betrieb eines Windparks) ja auch gar nicht betreiben wollen. Dass soll dann vielmehr eine juristische Person als Komplementärin einer GmbH & Co.KG machen.
Da jeder der 27 versucht, die besten Voraussetzungen für die Vermarktung seines eigenen Grundstücks zu erlangen, könnte das vielleicht sogar eine "Verwaltung eigenen Vermögens" darstellen?
Regina Runge
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12.01.2015 13:27 |
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HBinder
Haudegen
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RE: Vorbereitung Windpark Gewerbe? |
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Hallo,
Kommentar Landmann/Rohmer zu § 14 GewO: "Als Beginn i. S. dieser Vorschrift ist nach allgemeiner Meinung nicht erst die Eröffnung des Betriebs zu seinem bestimmungsgemäßem Gebrauch (z.B. Eröffnung einer Verkaufsstelle) zu sehen; es werden auch bestimmte vorbereitende Handlungen, die schon als Gewerbeausübung zu klassifizieren sind (z.B. Anmieten des Geschäftslokals, Anschaffung der Ware, Einstellung des Personals) erfasst."
Nach meiner Einschätzung, ohne weiter im Detail geprüft zu haben, würde ich die Beantragung der Änderung des Flächennutzungsplanes noch nicht als vorbereitende Handlung betrachten. Selbst der Bauantrag für den Bau der Windkraftanlage wäre meines Erachtens noch keine vorbereitende Handlung i.S.d. § 14 GewO.
Dass die Vermarktung des erzeugten Stroms Gewerbe ist, dürfte unstreitig sein. Das zur Verfügung stellen der Grundstücke für den Bau der Windkraftanlagen, würde ich eher der Verwaltung eigenen Vermögens zuordnen.
Wie gesagt, dies ist nur eine Einschätzung in Kürze.
Gruß
HBinder
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12.01.2015 14:10 |
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Stadtverwaltung Frankenthal
Kaiser
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Vorbereitung Windpark Gewerbe? |
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zum einen habe ich bei solch großen GbR ohnehin immer Bedenken, wie die in der Praxis funktionieren sollen, zum anderen werden doch Gewerbeanmeldungen nur bestätigt, wenn die gewerbliche Tätigkeit in absehbarer Zeit angefangen wird... und davon kann hier ja keine Rede sein..ich würde also keine Gewerbeanmeldung vornehmen, abgesehen davon, was die gewerbliche Betätigung heute überhaupt sein soll...
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12.01.2015 14:10 |
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