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Zum Ende der Seite springen Frage zu Einzelunternehmer
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Michael24 Michael24 ist männlich
Grünschnabel


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Frage zu Einzelunternehmer

Hi,

Ich bin nun Einzelunternehmer.
Ich muss keine MwST ausweisen und darf Monatlich nur 1500€ umsetzen. (17500 jährlich)

So,
Ich möchte nun ein Produkt anbieten das sich aus mehreren Einzelkomponenten
(die ich einkaufen muss) zusammensetzt.

Im Einkauf kosten mich die Komponenten ca. 2800€
Ich würde das Produkt gerne für 3000€ anbieten, hätte somit einen Gewinn von 200€

Ist das so möglich?
Weil der Verkaufspreis ist halt 3000€ (das doppelte vom Monatlichen Limit)
allerdings muss man ja eig 2800€ die ich für die Herstellung benötige abziehen.

Wie genau läuft das?
Kann mich jemand aufklären? einfach und verständlich?

lg
Michael
1 22.12.2014 03:55 Michael24 ist offline E-Mail an Michael24 senden Beiträge von Michael24 suchen
Solon
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HBinder HBinder ist männlich
Haudegen


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RE: Frage zu Einzelunternehmer

Hallo,

da es bei den Fragen meines Erachtens um steuerrechtliche Belange und nicht um gewerberechtliche geht, empfehle ich, sich an einen Steuerberater zu wenden.

Gruß
HBinder
2 22.12.2014 07:45 HBinder ist offline E-Mail an HBinder senden Beiträge von HBinder suchen
Solon
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Michael24 Michael24 ist männlich
Grünschnabel


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Wieso Steuer?

Mir geht es halt darum, ich verkaufe ein Produkt für 3000€
verdiene daran aber nur 200€ da ich für die Einzelteile ja 2800€ bezahlen muss.

D.h. keine 3000 sondern nur 200€ gewinn.
Nur wie sieht das Finanzamt oder Recht das???

Aber eigentlich müsste das do so zu sehen sein oder?
Ich mein ich mache ja nur 200€ Gewinn. (also in dem Fall 200€ Umsatz und nicht 3000€ umsatz oder?)

lg
Michael
3 22.12.2014 08:50 Michael24 ist offline E-Mail an Michael24 senden Beiträge von Michael24 suchen
Jens Heinze Jens Heinze ist männlich
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Sie sollten sich dringend beraten lassen bevor Sie sich selbstständig machen... Bei den hier von Ihnen angeführten Preisen für Ein- und Verkauf muss ich Ihnen leider die entsprechenden Kenntnisse absprechen.

Sie haben Rückstellungen, Aufwendungen und auch das Finanzamt kommt und fordert sein verbrieftes Recht (Ihr schwer verdientes Geld), Einkommenssteuer, Gewerbesteuer (alles ab einem gewissem Umsatz bzw. Gewinn).

Es geht auch nur um die Summe von 17.500 € im vorangegangenen Geschäftsjahr, nicht um eine Aufteilung auf monatliche Geschäftsabschlüsse 1.500,- mtl. x 12 Monate=18.000,-.

__________________
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4 22.12.2014 08:57 Jens Heinze ist offline E-Mail an Jens Heinze senden Beiträge von Jens Heinze suchen
J. Simon   Zeige J. Simon auf Karte J. Simon ist männlich
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Michael 24 ,

sprechen Sie mit einem Steuerberater oder dem Finanzamt, da es bei Ihrer Frage um eine steuerrechtliche geht. Das hat mit Ihrem Status als Gewerbetreibender nichts zu tun.

Die Kleinunternehmerregelung hat Auswirkungen auf die Umsatzsteuer und deren Berechnung und Abführung ans Finanzamt. Und bevor Sie da Schiffbruch erleiden, klären Sie mit den Kollegen die offenen Fragen.

VG J. Simon
5 22.12.2014 12:06 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
Michael24 Michael24 ist männlich
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Das kann ja sein das ein Steuerberater ganz empfehlenswert ist
aber ich habe keinen, eigentlich will ich auch nur ne Antwort auf meine Frage.

Kann mir keiner ne einfache Antwort geben?
Immerhin ist das hier doch ein Gewerberecht Forum? Mit Leuten die sich doch eigentlich auskennen sollten?

----

Mir geht es eig nur darum, ich würde dieses Produkt gerne verkaufen,
wenn das aber dann nicht als 200€ sondern 3000€ von den insgesamt
17500€ gerechnet würde obwohl ich wie gesagt 2800€ kosten habe und nur 200€ verdiene dann werd ich das Produkt wieder verwerfen müssen (leider) Weißnicht

Würde mich sehr
über konstruktive hilfe freuen! Danke

lg
Michael
6 22.12.2014 18:56 Michael24 ist offline E-Mail an Michael24 senden Beiträge von Michael24 suchen
Pieck, OA Düren   Zeige Pieck, OA Düren auf Karte Pieck, OA Düren ist männlich
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Hallo,

ich versuche es auch einmal:

Das Forum heißt "forum-gewerberecht".

Da Sie ein Gewerbe angemeldet haben, ist die gewerbrechtliche Seite damit abgeschlossen.

Über die steuerliche Seite kann Ihnen nur ein Steurberater oder das Finanzamt Auskünfte erteilen bzw. Hilfestellung leisten.

MfG
Thomas Pieck
7 23.12.2014 07:27 Pieck, OA Düren ist offline E-Mail an Pieck, OA Düren senden Homepage von Pieck, OA Düren Beiträge von Pieck, OA Düren suchen
Jens Heinze Jens Heinze ist männlich
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Es heißt 17.500,-€ Umsatz pro Jahr. Und nicht Gewinn pro Jahr....

Mal für Sie die Definition des Umsatzes aus der BWL:
Summe der in einer Periode verkauften, mit ihren jeweiligen Verkaufspreisen bewerteten Leistungen; auch als Erlös (v.a. im Rechnungswesen) bezeichnet.

Sie sollten sich dringend beraten lassen, im Vorfeld...

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8 23.12.2014 13:08 Jens Heinze ist offline E-Mail an Jens Heinze senden Beiträge von Jens Heinze suchen
Michael24 Michael24 ist männlich
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Zitat:
Original von Jens Heinze
Es heißt 17.500,-€ Umsatz pro Jahr. Und nicht Gewinn pro Jahr....

Mal für Sie die Definition des Umsatzes aus der BWL:
Summe der in einer Periode verkauften, mit ihren jeweiligen Verkaufspreisen bewerteten Leistungen; auch als Erlös (v.a. im Rechnungswesen) bezeichnet.

Sie sollten sich dringend beraten lassen, im Vorfeld...


Klingt zwar immer noch etwas komplex formuliert heißt aber
das ich damit pro verkauftem Gerät 3000€ von den insgesamt 17.500€ jährlich abziehen müsste.

Dann werd ich die Idee wohl erstmal wieder verwerfen müssen, schade...

VIELEN DANK für die immerhin hilfreiche Antwort.
9 23.12.2014 22:00 Michael24 ist offline E-Mail an Michael24 senden Beiträge von Michael24 suchen
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Zitat:
Original von Michael24
Dann werd ich die Idee wohl erstmal wieder verwerfen müssen, schade...


Hallo,

das müssen Sie nicht. Es wäre nur eine Umsatzsteuererklärung zu machen. Ich kann den Kollegen nur beipflichten: Die Aufnahme einer gewerblichen Betätigung zieht ein Reihe weiterer Pflichten nach sich, die Ihnen offenbar nicht bewusst sind.

In solchen Fällen empfehle ich einen Existenzgründungs-Crash-Kurs bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer. Erst wenn Sie rundum wissen, was sie beachten müssen, sollten Sie die Entscheidung treffen.

Halbwissen hat schon so Manchem das Genick gebrochen!


Alles Gute!

10 29.12.2014 14:36 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
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