unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Medienschau » Sportwetten/Glücksspiel » VG Sigmaringen - Beschluss vom 27.10.2006/1 K 1333/06 » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen VG Sigmaringen - Beschluss vom 27.10.2006/1 K 1333/06
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Puz_zle   Zeige Puz_zle auf Karte Puz_zle ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-657.jpeg

Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.167
Bundesland:
Thüringen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.918.047
Nächster Level: 7.172.237

254.190 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Daumen hoch! VG Sigmaringen - Beschluss vom 27.10.2006/1 K 1333/06

Zitat:
Sportwetten ODDSET und ihre Vermittlung bleiben untersagt
(Beschluss vom 27. Oktober 2006 - 1 K 1333/06)
Dem Antragsteller wurde unter Anordnung der sofortigen Vollziehung untersagt, in Baden-Württemberg Sportwetten zu veranstalten, zu vermitteln, hierfür zu werben oder solche Tätigkeiten zu unterstützen. Ferner wurde ihm aufgegeben, die zur Veranstaltung oder Vermittlung solcher Glücksspiele vorgehaltenen Geräte aus öffentlich zugänglichen Räumen zu entfernen und die untersagten Tätigkeiten unverzüglich einzustellen. Zugleich wurde ihm ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000,- EUR angedroht, falls er den Anordnungen nicht innerhalb von 2 Wochen nachkomme. Der dagegen erhobene Antrag, seiner Klage die aufschiebende Wirkung beizumessen, blieb erfolglos.
Sportwetten zu festen Gewinnsquoten zählen - so das Verwaltungsgericht - zum öffentlichen Glücksspiel und sind ohne Konzession nach §§ 6 ff. LottStV i. V. m. § 1 Abs. 1 AusführungsG zum Lotteriestaatsvertrag vom 28. Juli 2005 (GBl. S. 586) nicht erlaubt. Höher- bzw. vorrangiges Recht stehe dem Konzessionserfordernis nicht entgegen. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht (Urt. vom 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01 - u. Beschl. vom 04.07.2006 - 1 BvR 138/05) deutlich gemacht, dass es mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar sei, wenn das Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten einem staatlichen Monopol vorbehalten werde, ohne dieses Monopol - wie derzeit - konsequent am Ziel der Begrenzung und Bekämpfung von Wettsucht und problematischem Spielverhalten auszurichten. Neben der Feststellung der Verfassungswidrigkeit habe das Bundesverfassungsgericht jedoch zugleich festgelegt, dass während der Übergangszeit die bisherige Rechtslage grundsätzlich anwendbar bleibe und das gewerbliche Veranstalten von Wetten durch private Wettunternehmen sowie die Vermittlung von Wetten außerhalb des Monopols weiterhin als verboten angesehen und ordnungsrechtlich unterbunden werden dürfe, sofern unverzüglich Maßnahmen ergriffen würden, die der Bekämpfung der Wettgefahren dienten. Diesen Maßgaben zur Anwendung des bisherigen Rechts bis zu einer verfassungskonformen Neuregelung werde nach Auffassung der Kammer in Baden-Württemberg genügt. Dem EG - Recht seien durchgreifende Bedenken an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verfügung nicht zu entnehmen. Zwar sei davon auszugehen, dass das fortbestehende Staatsmonopol für ODDSET-Sportwetten in die Grundfreiheiten des EG - Vertrages eingreife, diese Beschränkung könne hier aber aus zwingenden Gründen des Allgemeinwohls gerechtfertigt werden. Die Tätigkeit eines Vermittlers von Wetten, die von EG-ausländischen Buchmachern veranstaltet würden, sei nicht schon aufgrund der diesen im EG-Ausland erteilten Buchmacherkonzessionen als erlaubt anzusehen.


Quelle: Pressemitteilung des VG vom 20.11.06

__________________
Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
1 20.11.2006 17:45 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Medienschau » Sportwetten/Glücksspiel » VG Sigmaringen - Beschluss vom 27.10.2006/1 K 1333/06


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
2022-05-10 Großrazzia in Bochum Spielrecht   18.05.2022 11:35 von gmg     26.10.2022 16:04 von petergaukler   Views: 1.334
Antworten: 1
1 Dateianhänge enthalten Seminar "Grundlagen und aktuelle Entwicklungen im Gewe [...] Seminare und Veranstaltungen   28.08.2022 22:09 von webmaster     28.08.2022 22:09 von webmaster   Views: 415.205
Antworten: 0
Jetzt zum Webinar anmelden: Das Digitale Ordnungsamt v [...] Bücher-Ecke   17.05.2022 14:06 von solon     17.05.2022 14:06 von solon   Views: 327.343
Antworten: 0
Rechtsbruch durch Behörde - Deutliche Worte vom OVG Stehendes Gewerbe (allgemein)   24.09.2021 09:12 von Civil Servant     27.09.2021 09:13 von Roesje   Views: 87.409
Antworten: 4
1 Dateianhänge enthalten Seminar "Bewachungsrecht aktuell" am 06. Mai 2021 (Onl [...] Seminare und Veranstaltungen   31.03.2021 10:09 von webmaster     31.03.2021 10:09 von webmaster   Views: 56.689
Antworten: 0

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 25.979 | Views gestern: 404.901 | Views gesamt: 888.300.504


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 67 | Gesamt: 0.214s | PHP: 99.53% | SQL: 0.47%