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Zum Ende der Seite springen Staat schützt Spieler nicht vor manipulierten Glücksspielen im Fernsehen
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anders   Zeige anders auf Karte anders ist männlich
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Staat schützt Spieler nicht vor manipulierten Glücksspielen im Fernsehen

Die Forderung nach einem „nationalen Glücksspielgesetz ohne Ausnahmen“ ist nicht nur dringend notwendig, sondern zum Schutze der Spieler und der Spielsucht dringend gefordert.

Ein dringendes und kurzfristiges Gesetzgebungsverfahren ist auch schon deshalb notwendig, damit die Spieler vor dem unkontrollierten Risiko und der Möglichkeit der Manipulation bei Glücksspielen im Fernsehen und Internet geschützt sind/werden.

Erstmalig ist jetzt bekannt geworden, dass Manipulationen bei Glücksspielen im Fernsehen ohne eine Möglichkeit des Einschreitens von staatlichen Stellen, schon aufgrund fehlender gesetzlicher Vorgaben und einfacher technischer Voraussetzungen gegeben sind. Weil das inzwischen allgemein bekannt ist, stimmt es schon mehr als nur bedenklich. Warum ist man nur so gleichgültig und leichtfertig, wenn es um die Glücksspiele im Fernsehen und Internet geht? Wer schützt das Volk? Wo bleibt der Spielerschutz?

Spieler, die bei Glücksspielen ihren geldlichen Einsatz oder ihre Leistungen u. a. über die Telefonrechnung erbringen müssen, sind momentan rechtlich gesehen in Deutschland „Freiwild“ und vor Manipulationen, technischen Mängeln und anderen Möglichkeiten des Missbrauches nicht geschützt.

Ob man wohl jetzt schon davon ausgehen kann, dass nach diesen praktizierenden Erkenntnissen die Politik sich endlich zu einem „nationalen Glücksspielgesetz“ durchringen wird? Oder werden die eingesetzten Lobbyisten bei den bestehenden Missbrauchsmöglichkeiten alles nur verharmlosen und wieder Schönreden?

Unabhängig davon werden politische und staatliche Stellen alleine schon im öffentlichen Interesse tätig werden müssen und zusätzlich haben die betroffenen Spieler ja noch die Möglichkeit staatsanwaltschaftliche Ermittlungen z. B. wegen vorsätzlicher Täuschung, Betrug, Bereicherung, etc. oder einer anderen Straftat einzuleiten.

Hier wird jetzt der Bericht der Bild-Zeitung vom 20.11.2006 zitiert:

RTL-Domino-Day
Wurden Zuschauer beim Quiz abgezockt?

7 Millionen TV-Zuschauer fieberten Freitagabend in der RTL-Show „Domino Day 2006“ mit. Doch obwohl der Weltrekord im niederländischen Leeuwarden geknackt wurde, waren viele enttäuscht. Denn beim Gewinnspiel in der Show fühlten sich viele Zuschauer abgezockt.
Während die 4,07 Millionen Steinchen purzelten, blendete RTL immer wieder ein Gewinnspiel ein, in dem es um zwei 30 000 Euro teure Mini Cooper ging.

Die Frage lautete: „Welcher Dominostein ergänzt die Reihe sinnvoll?“ Gezeigt wurden zwei Steine, der dritte musste aus zwei vorgegebenen Antworten erraten werden.

Doch viele Zuschauer, die telefonisch die Antwort (a oder b) geben wollten, wurden bitter enttäuscht. Die Band-Ansage lautete bei einigen Anrufen: „Willkommen bei unserem Gewinnspiel.

Dieses Mal haben Sie leider kein Glück. Aber vielleicht klappt es ja beim nächsten Mal. Dieser Anruf kostet 49 Cent aus dem deutschen Festnetz.“

Geld futsch, Gewinnchance ade!

BILD fragte beim Sender an: Zockt RTL die Zuschauer auf diese Art ab? Können die enttäuschten Anrufer ihr Geld zurückbekommen?

Unternehmenssprecher Christian Körner verweist auf die Überlastung des Telefonsystems, erklärt lapidar: „Telefongewinnspiele von TV-Sendern finden aufgrund der hohen Teilnehmerzahl innerhalb kürzester Zeit in mehreren Stufen statt. Der Telefoncomputer wählt unter allen Anrufern aus, wer in die nächste Runde kommt.“

Oder genauer gesagt: Der Telefoncomputer wählt aus, wer beim Einsatz von 49 Cent von vornherein null Prozent Gewinnchance hat!

Gefunden und zum Nachlesen unter:
http://www.bild.t-online.de/BTO/leute/ak...tl-abzocke.html
1 20.11.2006 12:05 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
Solon
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Mh ... Also 60.000 Euro zu gewinnende Preise... Wäre mal ganz interessant, wieviele da angerufen haben für je 49 Cent und was da an Geld reingekomen ist. Und bei anderen ähnlichen Veranstaltungen sind die zu gewinnenden Preise ja noch viel niedriger.

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2 28.11.2006 22:42 Kay Löffler ist offline E-Mail an Kay Löffler senden Homepage von Kay Löffler Beiträge von Kay Löffler suchen
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Teilweise sind die Leute aber auch selber schuld. Zum einen sagt einem doch der gesunde Menschenverstand, dass das eine Abzocke ist, zum anderen gibt es doch diese ganzen Spielesender wie zum Beispiel 8Aufzeichnung und andere, die hier auch abzocken.

Von daher ... Finger weg von diesem Mist.

__________________
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3 29.11.2006 08:56 Boshamer ist offline Homepage von Boshamer Beiträge von Boshamer suchen
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Es geht hier sicherlich nicht um die 49 Cent pro Anruf, die man für ein Gewinnspiel ausgeben möchte. Wenn nicht ständig die Chance des Neueinwählens/Wahlwiederholung gegeben sein würde.

Wenn aber die veröffentlichten Zahlen stimmen, dann sollen die Fernseh- und Radiosender alleine aus Deutschland über diese Form des Glücksspiels Einnahmen von ca. 500.000.000,00 € p. a. erzielen und das ständig steigend und ohne die üblichen, nationalen gesetzlichen Regelungen.

Es fehlen hier dringend die staatlichen Vorgaben und Kontrollen über die Spielabwicklung zum Schutze der Spieler. Deshalb auch folgende Forderung: Ein "nationales Glücksspielgesetz ohne Ausnahmeregelungen gleich welcher Art" indem nicht nur der technische Ablauf (Spielverordnung) geregelt wird, sondern auch der Spielerschutz und eine angemessene Vergnügungssteuer enthalten sind.

Übrigens, nicht nur der Staat vernachlässigt hier seine Pflichten/Aufsichtspflichten, sondern auch die Suchtvereine gleich welcher Art reagieren offenbar auf mögliche Veränderungen im Glücksspiel nur, wenn es um die eigenen Interessen, also um Geldforderungen geht. Das ist aber nicht nur schwer verständlich, sondern auch nicht mehr vermittelbar. Warum gibt es im Jahre 2006 immer noch keine übersichtlichen und detaillierten Statistiken über die Spielsucht in Deutschland?

Warum muss (fast) jede Fernsehsendung inzwischen ein Glücksspiel enthalten, reichen nicht schon die ständigen Werbeunterbrechungen?

Warum können Kinder unter 18 Jahre ungeprüft mitspielen oder zumindest das Geld ihrer Eltern einsetzen?

Warum gibt es eigentlich keine ständigen Gefahrenhinweise und Schutzmaßnahmen?

Die im Bericht aufgeführten und zitierten Probleme sind offensichtlich Vorsatzdelikte, die zumindest schon rein rechtlich im Interesse der Öffentlichkeit geprüft und behandelt werden müssten, zumal es auch noch gängige Praxis zu sein scheint. Warum sich bisher keiner der Sache einmal realistisch angenommen hat, ist schon mehr als nur verwunderlich.

Für einen Nichtspieler stellt sich dennoch die Frage: "Welche Konzessionsvoraussetzungen müssen erfüllt sein, bevor man überhaupt Glücksspiele über Fernsehen oder Radio senden darf/kann?"

Wer haftet wie bei Übervorteilung, Betrug, Täuschung oder einer anderen Straftat, etc.

Schon in Kürze wird man sich mit den Pokerspielen im Fernsehen befassen müssen. Denn schon heute kennen Kinder mit 11 Jahren die Regeln dieses Glücksspiels. Da geht so richtig die Post ab!

Wenn weiterhin kein Spielerschutz für Glücksspiele im Fernsehen und Radio gewünscht werden, dann stimmt das Boshamer-Urteil: "Finger weg von diesem Mist!" Aber auch ein ständiges Verbot wäre dann sinnvoll.
4 01.12.2006 19:54 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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Moin Moin aus Thüringen,

zum leidigen Thema "TV-Glücksspiele" habe ich unter > www.mediendelikte.de nachfolgenden Beitrag gefunden:

Zitat:
... In letzter Zeit hat eine Kombination aus Fernseh- und Telefonglücksspiel an Bedeutung gewonnen. So bieten mittlerweile verschiedene Fernsehsender eine Glücksspielteilnahme für 49 Cent pro Anruf an. Da häufig eine Durchstellung zum Moderator vom Zufall abhängt, ist das Merkmal des Glücksspiels bei fast jeder Spielvariante der Sender gegeben. Nach Ansicht der Rechtsprechung [7] mangelt es jedoch am Merkmal des „erheblichen finanziellen Einsatzes“, so dass der Sender kein Glücksspiel i.S.v. § 284 StGB anbiete. 49 Cent pro Anruf seien für den Anrufer ein überschaubarer Betrag.

Die bisherige Rechtsprechung verkennt, dass der Zuschauer vielfach zum einen einer ständigen Motivation durch den Moderator ausgesetzt ist, und zum anderen, dass der Griff zum Telefon um ein vielfaches einfacher und komplikationsloser ist als der Weg zum Briefkasten. Der Erfolg eines Anrufs hängt maßgeblich vom Zufall ab. Der finanzielle Aufwand des Teilnehmers muss im Kontext zu der von ihm vorzunehmenden Handlung gesehen werden. Innerhalb einer Minute kann ein Anrufer knapp ein Dutzend Wahlwiederholungen tätigen. Die Höhe des finanziellen Einsatzes muss bei dieser Art von Glücksspiel in Relation zum zeitlichen Teilnahmeaufwand gesehen werden...


Die Kritik, das Politik und Rechtssprechung bislang sich dieser Problematik nicht gestellt bzw. falsche Schlussfolgerungen gezogen haben, halte ich auch für arg bedenklich und kann mich meinen Vorredner nur anschließen. Neben den ordnungs- und strafrechtlichen Aspekt tragen m. E. diverse "Quizsendungen" darüber hinaus nicht gerade zu einer ansprechenden TV-Kultur bei.

@anders
Das Richtung Suchtprävention und Suchtforschung in Deutschland noch einiges unbedingt getan werden muss, stimme ich Ihnen bei.
Jedoch: Man könnte zwar Millionen in dieses Projekt investieren, aber dies würde nie dazu führen, das eine genaue Zahl der Spielsüchtigen ermittelt werden kann. Diese absolute Zahl ist m. E. auch nicht wichtig. Denn jedes einzelne Schicksal mit Konsequenzen für finazielle, familiare und soziale Schäden, ist eins zuviel !!!
Die Schwelle, seine Sucht zu erkennen und sich dazu zu outen, ist in der Natur des Menschen bedingt, sehr hoch. Diejenigen, die bei Suchtberatungsstellen Hilfe suchen, stellen daher nur ein Teil der tatsächlich (Spiel-) Süchtigen dar und bei den meißten ist dieser Weg auch sehr lang. Insoweit können Suchtforscher nur aus der Zahl der Hilfesuchenden und einer daraus prognostizierten Grauzone eine ungefähre Zahl der tatsächlichen Süchtigen benennen.

__________________
Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
5 02.12.2006 07:01 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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