Weihnachtsmarkt = Spezialmarkt? |
Kunert
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Weihnachtsmarkt = Spezialmarkt? |
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Hallo zusammen,
Weihnachtsmärkte werden hier bei uns öfter als Spezialmarkt angemeldet. In der Regel erfolgt dann eine Festsetzung als Jahrmarkt, da den angebotenen Waren das gemeinsame prägende Merkmal, welches sich auf Beschaffenheit, Alter oder Verwendungszweck bezieht, fehlt.
Im Landmann/ Rohmer ist aber als ein Beispiel für bestimmte Waren Weihnachtsartikel aufgeführt.
Wie sehen Sie das? Kann ein normaler Weihnachtsmarkt auf dem ja naturgemäß viele verschiedene Waren (vom Schal, über Tischdecken, Schmuck, Süssigkeiten und natürlich Weihnachtsdeko) angeboten werden, tatsächlich als Spezialmarkt festgesetzt werden mit der Begründung Verwendungszweck=Weihnachtsgeschenk?
für Ihre Erfahrungen.
VG Katy
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1
01.12.2014 14:13 |
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Solon
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SteBa
Haudegen
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RE: Weihnachtsmarkt = Spezialmarkt? |
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bei uns werden auch einige Weihnachtsmärkte als Spezialmarkt festgesetzt. Gegenstand sind dann eben "Waren mit weihnachtlichem Charakter".
Bislang hatten wir von keiner Seite aus Probleme damit.
Viele Grüße
SteBa
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2
01.12.2014 14:54 |
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Solon
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Kunert
Mitglied
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Haben denn aber Schmuck, Socken, Schals, Mützen usw. weihnachtlichen Charakter?
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3
01.12.2014 15:18 |
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Thomas Mischner
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Hallo,
typisches Merkmal eines Spezialmarkt ist bekanntlich, das Feilbieten „bestimmter Waren“ (§ 68 Abs. 1 GewO). „Bestimmte Waren“ im Sinne dieser Vorschrift sind Waren oder Warengruppen, die ein gemeinsames prägendes Merkmal aufweisen, das in der Beschaffenheit oder dem Verwendungszweck der Waren bestehen kann (Friauf, GewO, § 68 Rn. 17).
Weihnachtsmärkte können als Spezialmärkte festgesetzt werden, wenn weihnachtliche Artikel den Schwerpunkt der Veranstaltung bilden. Dies sind lt. Kommentierung insbesondere Weihnachtsbäume, Adventsgestecke, Christbaumschmuck, Weihnachtsgebäck und sonstige Artikel mit Bezug zu Weihnachten (Friauf, § 69 Rn. 17a).
Die bloße Eignung als Weihnachtsgeschenk stellt kein gemeinsames prägendes Merkmal dar, denn verschenken lassen sich ja alle möglichen Dinge.
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4
01.12.2014 15:33 |
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Rheinhesse
Kaiser
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RE: Weihnachtsmarkt = Spezialmarkt? |
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aus Rheinhessen,
mit der Festsetzung als Spezialmarkt hatten wir (bislang) auch keine Probleme und hatten den Warenkreis mit "Waren die dem Weihnachtsfest zugeordnet werden können" umschrieben und natürlich hat sich weder der Veranstalter noch das Publikum beschwert, wenn der Markt ansonsten stimmig war.
Folgt man einer Kommentierung des Kollegen Neu, so dürften auf einem Spezialmarkt nur weihnachtliche Artikel (Baumschmuck, Kerzen, Weihnachtsgebäck, Krippen u. ä.) zum Kauf angeboten werden um das Kriterium der "bestimmten Waren" zu erfüllen.
Jurion - Weihnachtsmarkt
Ich habe die Fundstelle mal verlinkt, kann aber sein dass nicht alle darauf zugreifen können.
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
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5
01.12.2014 15:34 |
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F.Lichtenstern
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Zitat: |
Original von Kunert
Haben denn aber Schmuck, Socken, Schals, Mützen usw. weihnachtlichen Charakter? |
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Bei uns lösen das die Gemeinden folgendermaßen, da Weihnachtsmärkte ja Spezialmärkte nach § 68 Abs. 1 GewO sind:
Gegenstände der Veranstaltung: Weihnachtsdekoration und -geschenke (auf üblichen Weihnachtsmärkten vorzufindende Waren)
So sind dann Schmuck, Socken usw. auch inkludiert.
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6
01.12.2014 15:35 |
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Runge
Kaiser
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Hallo aus Bad Fallingbostel,
nach meinem dafürhalten erfüllen Weihnachtsmärkte das Kriterium eines Spezialmarktes meistens nicht.
Für den Veranstalter hätte eine Festsetzung als Spezialmarkt auch nur dann einen Vorteil, wenn er Eintritt nehmen wollte. Das dürfte er auf einem "Jahrmarkt" nämlich nicht.
Festsetzungen als Spezialmärkte gibt es bei uns deshalb regelmäßig nicht.
Regina Runge
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7
02.12.2014 11:01 |
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F.Lichtenstern
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Zitat: |
Original von Runge
Hallo @ F.Lichtenstern
als "Jahrmarkt", da Waren aller Art feilgeboten werden. Kleine Weihnachtsmärkte setzen wir gar nicht fest, da es keine ausreichende Anzahl gewerblicher Händler gib.
Regina Runge |
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Vielen Dank für Ihre Antwort. Werden das hier mal überdenken.
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02.12.2014 14:55 |
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J. Simon
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Socken, Schals, Mützen, Schmuck ohne jeglichen weihnachtlichen Bezug halte ich auch für grenzwertig. Da müsste auf den Socken schon ein Weihnachtsmann oder ein Kerze abgebildet sein
.
Spaß beiseite, solche Gegenstände würde ich nicht unbedingt einem Weihnachtsmarkt zuordnen, der als Spezialmarkt festgesetzt werden soll.
Generell können Weihnachtsmärkte auch als Spezialmärkte festgesetzt werden.
Ich würde eine Festsetzung auch bei kleineren Märkten durchführen, auch wenn mal keine 12 Anbieter da sind. Diese Zahl ist gesetzlich nicht normiert, sondern durch die Rechtsprechung herausgebildet.
Je nach Art, Größe, Tradition und Charakter des Marktes kann es auch angezeigt sein, von dieser zahl nach unten abzuweichen, um dem Bedarf nach einem Weihnachtsmarkt gerecht werden zu können, sonst hätte ich womöglich Verstöße gegen das LÖG oder Feiertagsrecht vorliegen. Siehe hierzu auch die Empfehlung des BLA Gewerberecht, 102. Sitzung vom 23./24.11.2007 TOP 4.
VG J. Simon
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02.12.2014 14:59 |
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