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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO) » Weihnachtsmarkt = Spezialmarkt? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Weihnachtsmarkt = Spezialmarkt?
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Kunert   Zeige Kunert auf Karte Kunert ist weiblich
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Fragezeichen Weihnachtsmarkt = Spezialmarkt?

Hallo zusammen,
Weihnachtsmärkte werden hier bei uns öfter als Spezialmarkt angemeldet. In der Regel erfolgt dann eine Festsetzung als Jahrmarkt, da den angebotenen Waren das gemeinsame prägende Merkmal, welches sich auf Beschaffenheit, Alter oder Verwendungszweck bezieht, fehlt.

Im Landmann/ Rohmer ist aber als ein Beispiel für bestimmte Waren Weihnachtsartikel aufgeführt.

Wie sehen Sie das? Kann ein normaler Weihnachtsmarkt auf dem ja naturgemäß viele verschiedene Waren (vom Schal, über Tischdecken, Schmuck, Süssigkeiten und natürlich Weihnachtsdeko) angeboten werden, tatsächlich als Spezialmarkt festgesetzt werden mit der Begründung Verwendungszweck=Weihnachtsgeschenk?

Danke für Ihre Erfahrungen.



VG Katy

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1 01.12.2014 14:13 Kunert ist offline E-Mail an Kunert senden Beiträge von Kunert suchen
Solon
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SteBa   Zeige SteBa auf Karte SteBa ist weiblich
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RE: Weihnachtsmarkt = Spezialmarkt?



bei uns werden auch einige Weihnachtsmärkte als Spezialmarkt festgesetzt. Gegenstand sind dann eben "Waren mit weihnachtlichem Charakter".

Bislang hatten wir von keiner Seite aus Probleme damit.

Viele Grüße

SteBa
2 01.12.2014 14:54 SteBa ist offline E-Mail an SteBa senden Beiträge von SteBa suchen
Solon
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Kunert   Zeige Kunert auf Karte Kunert ist weiblich
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Haben denn aber Schmuck, Socken, Schals, Mützen usw. weihnachtlichen Charakter?

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3 01.12.2014 15:18 Kunert ist offline E-Mail an Kunert senden Beiträge von Kunert suchen
Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
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Hallo,


typisches Merkmal eines Spezialmarkt ist bekanntlich, das Feilbieten „bestimmter Waren“ (§ 68 Abs. 1 GewO). „Bestimmte Waren“ im Sinne dieser Vorschrift sind Waren oder Warengruppen, die ein gemeinsames prägendes Merkmal aufweisen, das in der Beschaffenheit oder dem Verwendungszweck der Waren bestehen kann (Friauf, GewO, § 68 Rn. 17).
Weihnachtsmärkte können als Spezialmärkte festgesetzt werden, wenn weihnachtliche Artikel den Schwerpunkt der Veranstaltung bilden. Dies sind lt. Kommentierung insbesondere Weihnachtsbäume, Adventsgestecke, Christbaumschmuck, Weihnachtsgebäck und sonstige Artikel mit Bezug zu Weihnachten (Friauf, § 69 Rn. 17a).
Die bloße Eignung als Weihnachtsgeschenk stellt kein gemeinsames prägendes Merkmal dar, denn verschenken lassen sich ja alle möglichen Dinge.
4 01.12.2014 15:33 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
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RE: Weihnachtsmarkt = Spezialmarkt?

Moin aus Rheinhessen,
mit der Festsetzung als Spezialmarkt hatten wir (bislang) auch keine Probleme und hatten den Warenkreis mit "Waren die dem Weihnachtsfest zugeordnet werden können" umschrieben und natürlich hat sich weder der Veranstalter noch das Publikum beschwert, wenn der Markt ansonsten stimmig war.

Folgt man einer Kommentierung des Kollegen Neu, so dürften auf einem Spezialmarkt nur weihnachtliche Artikel (Baumschmuck, Kerzen, Weihnachtsgebäck, Krippen u. ä.) zum Kauf angeboten werden um das Kriterium der "bestimmten Waren" zu erfüllen.
Jurion - Weihnachtsmarkt
Ich habe die Fundstelle mal verlinkt, kann aber sein dass nicht alle darauf zugreifen können.

__________________
Grüße aus dem schönen Rheinhessen.

Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham Formulier
5 01.12.2014 15:34 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
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Zitat:
Original von Kunert
Haben denn aber Schmuck, Socken, Schals, Mützen usw. weihnachtlichen Charakter?


Bei uns lösen das die Gemeinden folgendermaßen, da Weihnachtsmärkte ja Spezialmärkte nach § 68 Abs. 1 GewO sind:

Gegenstände der Veranstaltung: Weihnachtsdekoration und -geschenke (auf üblichen Weihnachtsmärkten vorzufindende Waren)


So sind dann Schmuck, Socken usw. auch inkludiert.
6 01.12.2014 15:35 F.Lichtenstern ist offline E-Mail an F.Lichtenstern senden Beiträge von F.Lichtenstern suchen
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Hallo aus Bad Fallingbostel,

nach meinem dafürhalten erfüllen Weihnachtsmärkte das Kriterium eines Spezialmarktes meistens nicht.

Für den Veranstalter hätte eine Festsetzung als Spezialmarkt auch nur dann einen Vorteil, wenn er Eintritt nehmen wollte. Das dürfte er auf einem "Jahrmarkt" nämlich nicht.

Festsetzungen als Spezialmärkte gibt es bei uns deshalb regelmäßig nicht.

Regina Runge
7 02.12.2014 11:01 Runge ist offline E-Mail an Runge senden Beiträge von Runge suchen
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Zitat:
Original von Runge
Hallo aus Bad Fallingbostel,

nach meinem dafürhalten erfüllen Weihnachtsmärkte das Kriterium eines Spezialmarktes meistens nicht.

Für den Veranstalter hätte eine Festsetzung als Spezialmarkt auch nur dann einen Vorteil, wenn er Eintritt nehmen wollte. Das dürfte er auf einem "Jahrmarkt" nämlich nicht.

Festsetzungen als Spezialmärkte gibt es bei uns deshalb regelmäßig nicht.

Regina Runge


Hallo Frau Runge, nur aus Interesse: als welche Marktform setzen Sie dann Weihnachtsmärkte fest und mit welcher Begründung? Weißnicht

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von F.Lichtenstern: 02.12.2014 11:45.

8 02.12.2014 11:41 F.Lichtenstern ist offline E-Mail an F.Lichtenstern senden Beiträge von F.Lichtenstern suchen
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Hallo @ F.Lichtenstern

als "Jahrmarkt", da Waren aller Art feilgeboten werden. Kleine Weihnachtsmärkte setzen wir gar nicht fest, da es keine ausreichende Anzahl gewerblicher Händler gib.

Regina Runge

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Runge: 02.12.2014 12:28.

9 02.12.2014 12:27 Runge ist offline E-Mail an Runge senden Beiträge von Runge suchen
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Zitat:
Original von Runge
Hallo @ F.Lichtenstern

als "Jahrmarkt", da Waren aller Art feilgeboten werden. Kleine Weihnachtsmärkte setzen wir gar nicht fest, da es keine ausreichende Anzahl gewerblicher Händler gib.

Regina Runge


Vielen Dank für Ihre Antwort. Werden das hier mal überdenken. Danke
10 02.12.2014 14:55 F.Lichtenstern ist offline E-Mail an F.Lichtenstern senden Beiträge von F.Lichtenstern suchen
J. Simon   Zeige J. Simon auf Karte J. Simon ist männlich
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Socken, Schals, Mützen, Schmuck ohne jeglichen weihnachtlichen Bezug halte ich auch für grenzwertig. Da müsste auf den Socken schon ein Weihnachtsmann oder ein Kerze abgebildet sein .

Spaß beiseite, solche Gegenstände würde ich nicht unbedingt einem Weihnachtsmarkt zuordnen, der als Spezialmarkt festgesetzt werden soll.

Generell können Weihnachtsmärkte auch als Spezialmärkte festgesetzt werden.

Ich würde eine Festsetzung auch bei kleineren Märkten durchführen, auch wenn mal keine 12 Anbieter da sind. Diese Zahl ist gesetzlich nicht normiert, sondern durch die Rechtsprechung herausgebildet.

Je nach Art, Größe, Tradition und Charakter des Marktes kann es auch angezeigt sein, von dieser zahl nach unten abzuweichen, um dem Bedarf nach einem Weihnachtsmarkt gerecht werden zu können, sonst hätte ich womöglich Verstöße gegen das LÖG oder Feiertagsrecht vorliegen. Siehe hierzu auch die Empfehlung des BLA Gewerberecht, 102. Sitzung vom 23./24.11.2007 TOP 4.
VG J. Simon
11 02.12.2014 14:59 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
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