unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Neue Spielverordnung und Jackpotsysteme » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Neue Spielverordnung und Jackpotsysteme 3 Bewertungen - Durchschnitt: 10,003 Bewertungen - Durchschnitt: 10,003 Bewertungen - Durchschnitt: 10,003 Bewertungen - Durchschnitt: 10,003 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
anders   Zeige anders auf Karte anders ist männlich
Kaiser


Dabei seit: 01.05.2006
Beiträge: 1.279
Bundesland:
Hamburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.394.180
Nächster Level: 8.476.240

82.060 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Neue Spielverordnung und Jackpotsysteme

Heftig umstritten sind seit ihrer Einführung die Inhalte der neuen zum Jahresbeginn 2006 in Kraft getretenen Änderungen der Spielverordnung.

Diese Seite setzt sich mit dem in § 9 Abs. 2 der neuen Spielverordnung normierten Verbot von Jackpotsystemen auseinander. Von den Automatenaufstellern wird seit Einführung der neuen Spielverordnung Anfang 2006 vielfach gerügt, dass es ungerecht sei, wenn der Staat ihnen in § 9 Abs. 2 SpielV den Betrieb von Kundenbindungssystemen wie Jackpotanlagen verbietet,obwohl gleichzeitig die Automatenspielsäle der Casinos Jackpotsysteme mitregelmäßig wesentlich höheren Quoten anbieten und bewerben dürfen.Problematisch ist ein solch einseitiges Verbot insbesondere gemessen an dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG. Danach darf wesentlich Gleiches nicht willkürlich ungleich behandelt werden.

In dem bislang wohl einzigen verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren,in dem es um die Frage des einstweiligen Rechtsschutzes eines Automatenaufstellers gegen dieUngleichbehandlung von Automatenaufstellern gegenüber Automatencasinos ging, hat das Verwaltungsgericht Lüneburg mit Beschluss vom 18.07.2006 (Az. 5 B 21/06) die Ungleichbehandlung verneint, weil es die Auffassung vertrat, dass gewerbliche Spielhallen etwas gänzlich anderes sind, als Automatenspielsäle der Spielcasinos.

Gegen diesen Beschluss des VG Lüneburg läuft zur Zeit noch das Beschwerdeverfahren vor dem Niedersächsischen OVG. Dabei ist zu beachten, dass es sich um ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes handelt. Das Hauptsacheverfahren liegt noch immer beim VG Lüneburg, wird dort wohl aber erst weitergeführt, nachdem das OVG über die Beschwerde entschieden hat.
Es bleibt abzuwarten, ob das OVG sich der wenig überzeugenden Entscheidung des Verwaltungsgerichts anschließen wird. Möglicherweise ist die Frage, ob durch die Untersagung von Jackpots für Spielhallen eineim Widerspruch zu Art. 3 Abs. 1 GG stehendeUngleichbehandlungvorliegt, keine Frage, die im einstweiligen Rechtsschutzverfahren geklärt werden kann, sondern erst im Hauptsacheverfahren.

Von Bedeutung wird aber sicherlich sein, dass der Antragsteller seine Spielhalle in der Nähe einer Automatenspielbank betreibt, die ihren Jackpot aggressiv bewirbt. Dabei fällt wohl auch ins Gewicht, dass die 10 Spielbanken in Niedersachsen durch den Ende 2004 erfolgten Verkauf an die Casinos Austria International Holding inzwischen vollständig privatisiert worden sind und dass gleichwohl nach wie vor der "Niedersachsen-Jackpot" betrieben werden darf.Das Gerichtwird sich also fragen müssen, worin die Rechtfertigung für eine derartige Ungleichbehandlung zweiter im direkten Wettbewerb stehender privater Unternehmer liegt.

Auch in Hamburg darf die teilstaatliche Spielbank in ihren Automatencasinos weiterhin Jackpotsysteme mit exorbitanten Gewinnversprechen betreiben, während es den Spielhallen aufgrund der Spielverordnung untersagt ist, Jackpots mit wesentlich geringeren Gewinnsummenanzubieten. Auch hier wird in Kürze das Verwaltungsgericht über diese Ungleichbehandlung und die sich daraus ergebenden Wettbewerbsverzerrungen zu entscheiden haben.

Vielen Spielhallen laufen allerorts die Kunden weg. Diese finden dann oft den Weg in die Automatencasinos, weil dort die Gewinnanreize u.a. auch durch die Jackpots gefördert werden. Diese Entwicklung wird offenbar von Staats wegen in Kauf genommen, ja sogar noch gefördert, weil der Staat über die Spielbankenabgabe höhere Einnahmen erzielt.

17. November 2006– Gefunden unter: http://www.rechtsanwalt-hansen.de/16427.html
1 18.11.2006 11:31 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

jasper
Kaiser


Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.201.624
Nächster Level: 8.476.240

1.274.616 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:Problematisch ist ein solch einseitiges Verbot insbesondere gemessen an dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG. Danach darf wesentlich Gleiches nicht willkürlich ungleich behandelt werden.

Wesentlich Gleiches?? Kopfkratz Kopfkratz
Wer will denn hier dem Jackpot in der Spielbank mit dem sog. Jackpot in der Spielhalle vergleichen?
Wer die JP-Systeme in den Spielhallen kennt, kann nur schwer glauben, dass gleichartiges auch in Spielbanken betrieben wird.

Wesentlich Gleiches setzt voraus, dass zunächst festgestellt werden muss, ob es sich beim Jackpot in den Spielbanken auch nur um ferngesteuerte Geldverschenkungsmaschinen handelt, die nur eins bezwecken das Spielverhalten des Spielers individuell zu manipulieren. Mit Zufallsauslösung haben solche JP-System nichts am Hut. – Solche Player-Tracking-Systeme haben weder in Spielbanken noch in Spielhallen etwas zu suchen.

Bleibt zu hoffen, dass das die Gerichte erkennen und entsprechende Gutachtenaufträge erteilen. – Aber bitte nicht beim Hersteller solcher Systeme!

Aus meiner Sicht liegt hier keine Missachtung von § 3 GG vor.
Denn wesentlich Ungleiches darf willkürlich ungleich behandelt werden.


Gruß J.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von jasper: 18.11.2006 18:12.

2 18.11.2006 18:10 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

anders   Zeige anders auf Karte anders ist männlich
Kaiser


Dabei seit: 01.05.2006
Beiträge: 1.279
Bundesland:
Hamburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.394.180
Nächster Level: 8.476.240

82.060 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von anders


www.Fiat-126-Forum.de







Es mag ja sein, dass die meisten Jackpotsysteme in den Spielhallen nicht mit denen in den Automatencasinos zu vergleichen sind. Aber das Jackpotverbot für die Spielhallen ist ja umfassend. Selbst wenn es also in den Spielhallen ein gleichwertiges System gäbe, wäre dieses aufgrund der neuen Spielverordnung verboten. Ist das etwa keine Ungleichbehandlung?

Das ist es doch, was wohl zu Recht als ungerecht gerügt wird.

Ziel der Automatenbranche muss es sein, ein "nationales Glücksspielgesetz" mit einer ganz klaren Spielsuchtregelung ohne Ausnahmen gleich welcher Art bis zur Umsetzung zu fordern. Denn das ist ja wohl der einzige Weg zur Schaffung von Ordnung und Rechtssicherheit im deutschen Glücksspielbereich.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von anders: 20.11.2006 02:39.

3 20.11.2006 02:36 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
jasper
Kaiser


Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.201.624
Nächster Level: 8.476.240

1.274.616 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de









Zitat:
Es mag ja sein, dass die meisten Jackpotsysteme in den Spielhallen nicht mit denen in den Automatencasinos zu vergleichen sind. Aber das Jackpotverbot für die Spielhallen ist ja umfassend.

umfassend??Kopfkratz Kopfkratz
Ich weiß gar nicht was Du willst, die Geldspielgeräte nach neuer Spielverordnung haben doch fast alle einem Jackpot! Da wird sogar lang und breit mit geworben.

Zitat:
Selbst wenn es also in den Spielhallen ein gleichwertiges System gäbe, wäre dieses aufgrund der neuen Spielverordnung verboten.

Umgekehrt!
Wenn es in Spielbanken ein gleichwertiges System gäbe wie in den Spielhallen, dann wäre das ein bundesweiter Spielbankskandalwut wut

Zitat:
Ziel der Automatenbranche muss es sein, ein "nationales Glücksspielgesetz" mit einer ganz klaren Spielsuchtregelung ohne Ausnahmen gleich welcher Art bis zur Umsetzung zu fordern. Denn das ist ja wohl der einzige Weg zur Schaffung von Ordnung und Rechtssicherheit im deutschen Glücksspielbereich.

Dem schließe ich mich an. Bis Du etwa vom UAVD und hast an deren "Regelwerk" mitgearbeitet?

Aufgrund fehlenden Transparenz solcher JP-Systeme fordern die jedoch ein generelles Verbot. Zum einen wäre das eine Lösung im Sinne des Spielerschutzes und zum anderen eine Lösung gem. § 3 GG. Applaus Applaus Applaus

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von jasper: 20.11.2006 09:36.

4 20.11.2006 09:14 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
anders   Zeige anders auf Karte anders ist männlich
Kaiser


Dabei seit: 01.05.2006
Beiträge: 1.279
Bundesland:
Hamburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.394.180
Nächster Level: 8.476.240

82.060 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von anders


www.Fiat-126-Forum.de







Das war mein Standpunkt zu der Info und Deiner Aussage vom 18.11.2006. Damit aber keine Missstände zurückbleiben:

Ich bin in keinem Verband, keiner Behörde, keiner Partei, etc. und habe keinen Sponsor und kann somit alle Vorgänge völlig entspannt aufnehmen und mir daraus so meine Gedanken machen. Somit betrachte ich mich als neutral und unabhängig und habe z. B. wie in diesem Fall, etwas gegen „Ungleichbehandlung“ und die „Kleinstaaterei“.

Einen Punkt zur Kleinstaaterei: Deutschland hat sich für die EU entschieden und schafft in vielen Bereichen noch nicht einmal die einfachsten und termingerechten Umsetzungen von EU-Richtlinien in nationales Recht. Entsprechend unvollständig und anfällig sind viele Ergebnisse.

Wogegen ich bin, dass sind die vielen bezahlten Lobbyisten, die ständig für neue Unruhen in unserem staatlichen Systemen sorgen.

Wogegen ich bin, dass sind Verbände oder Vereinigungen mit der Schaffung und dem Ziel von zusätzlichen Versorgungsansprüchen, Altersversorgungen, etc. und dazu auch noch Forderungen aus „öffentlichen Kassen“.

Wofür ich jedoch bin, dass ist ein „nationales Glückspielgesetz ohne Ausnahmeregelungen gleich welcher Art“ mit einer Rechtssicherheit für Gewerbe und Behörden!

Fazit, wohl nur etwas schwierig umzusetzen: Nationale Gesetze mit konsequenten Ausführungsbestimmungen zentral schaffen und das Umsetzen, Betreuen und Kontrollieren durch die Ländern veranlassen.

Es geht aber immer nur um die Sache!
5 20.11.2006 14:12 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
UAVD ev UAVD ev ist männlich
Mitglied


images/avatars/avatar-88.jpg

Dabei seit: 15.04.2006
Beiträge: 41
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 30 [?]
Erfahrungspunkte: 269.741
Nächster Level: 300.073

30.332 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Jasper!

Danke, dass Du hier ein Link von uns gesetzt hast. Wir haben kein „Regelwerk“ erstellt, sondern nur die Fakten und Anregungengesammelt und zusammengefaßt.

Hier sind unsere Forderungenan den Staatsvertrag als „Zusammenfassung“ zu finden: http://www.uavd.de/uavd_fordert.htm

Unsere Stellungnahme zum Entwurf eines Staatsvertrags steht bislangnur im
UAVD-Member-Bereich.

Einen schönen Abend wünscht der
UAVD

__________________
Der UAVD arbeitet absolut unabhängig und ausschließlich im Interesse der betroffenen Automaten-Aufsteller

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von UAVD ev: 20.11.2006 21:25.

6 20.11.2006 21:21 UAVD ev ist offline E-Mail an UAVD ev senden Homepage von UAVD ev Beiträge von UAVD ev suchen
klaues klaues ist männlich
Grünschnabel


Dabei seit: 12.11.2011
Beiträge: 8
Bundesland:
Berlin

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 21 [?]
Erfahrungspunkte: 36.335
Nächster Level: 38.246

1.911 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Wenn man solche Bilder sieht und solch eine Beschreibung ließt,



http://isa-casinos.de/mediafiles/2011-11/isa-guide-00017131-usr-htup53mnf0.
jpg


dann wird man doch förmlich von folgender Frage vergewaltigt:

Wozu gibt es ein Jackpot-Verbot in der SpielV?


Durch solche Aktionen und Auftritte eines Geräteherstellers und Spielhallenkettenbetreiber wird nun auch dem Dümmsten mit Gewalt deutlich suggeriert, dass es uns Aufstellern an Geld nicht mangeln dürfte.
Zeigefinger Hört auf uns die Sagnägel reinzuhauen. Solche Geräte braucht KEINER!! Weder der Spieler noch wir Aufsteller!!
Oder wollt ihr uns mit allen Mitteln ins rechtliche Nirgendwo zwängen?

http://isa-casinos.de/gaming/articles/34479.html
7 26.11.2011 13:33 klaues ist offline E-Mail an klaues senden Beiträge von klaues suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.987.152
Nächster Level: 41.283.177

4.296.025 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von klaues
Zeigefinger Hört auf uns die Sagnägel reinzuhauen. Solche Geräte braucht KEINER!! Weder der Spieler noch wir Aufsteller!!
Oder wollt ihr uns mit allen Mitteln ins rechtliche Nirgendwo zwängen?
l[/URL]


1) Frag mal ADP, ob sich die Einführung des Monopoly-Jackpots für sie gelohnt hat!

2) Frag mal weiter die Aufsteller, warum dieser "Altjackpot" fast in jeder Spielstätte zum Einsatz kommt... (da sind ja in den noch nicht einmal 2 Jahren zigtausend Monopoly-Jackpot-Einheiten verkauft worden).
Hat das eventuell etwas mit einem Herdentrieb zu tun???

3) Wie die akutell veröffentlichten - verfristeten - Bauartzulassungsnachträge für diverse Monopoly-Jackpot-Einheiten zeigen, scheint ja an diesen Einheiten auch mal wieder etwas ordentlich zu gehen...

4) Im nächsten Jahr wird ADP sicherlich wieder mit der Jackpotvariante "Wer wird Millionär" nachlegen.....


5) Und zwischen diesen zugelassenen Jackpotanlagen, und den früheren Jackpotanlagen (alte Spielverordnung), gibt es natürlich schon einen gewaltigen Unterschied....
Heutzutage erhält der Spieler über den Jackpot seine Einsätze (natürlich nur in einem ganz geringen Umfang) wieder zurück.
Damals erhielt der Spieler über diese Altjackpotanlagen einen Teil der Einnahmen des Betreibers wieder zurück und wurde ggf. gezielt angefüttert. Deshalb wurde ja der § 9 SpielV modifiziert.

Kleiner - aber entscheidender Unterschied.
Nur deshalb erhalten ja die aktuellen Jackpotanlagen (zugelassen als GSG mit 2 oder 4 Spielstellen) von der PTB eine Bauartzulassung.


Grüße

__________________
gmg
8 26.11.2011 15:00 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Otten Otten ist männlich
Doppel-As


Dabei seit: 23.11.2011
Beiträge: 130
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 34 [?]
Erfahrungspunkte: 588.986
Nächster Level: 677.567

88.581 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von gmg

Heutzutage erhält der Spieler über den Jackpot seine Einsätze (natürlich nur in einem ganz geringen Umfang) wieder zurück.


Grüße


Ca. 90 % erhält der Spieler von den Jackpoteinsätzen zurück.
Ist das ein ganz geringer Umfang?
9 26.11.2011 16:01 Otten ist offline E-Mail an Otten senden Beiträge von Otten suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.987.152
Nächster Level: 41.283.177

4.296.025 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Gerade bei den Jackpötten scheint es im Augenblick einen bemerkenswerten Jackpot-Tourismus zu geben.

Daher wird "der Spieler" wohl nicht die besagten 90 % wieder zurückerhalten. Oder er hat "Glück" und es sitzt tatsächlich mal ausnahmesweise an einem
Geld-Gewinn-Spiel-Gerät...
(es handelt sich bei diesem Wort um eine Begrifflichkeit, die die Tatsachen absolut ignoriert...> selbst bei z. B. 90 %).

Nach der eingestellten Quote - die es für den Verordnungsgebergeber ja so wie früher nicht mehr gibt - könnten es in Summa natürlich z. B. 90 % sein.

Grüße

__________________
gmg
10 26.11.2011 16:57 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Neue Spielverordnung und Jackpotsysteme


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Psychologische Beratung und Hypnose Stehendes Gewerbe (allgemein)   18.03.2024 17:11 von Speedy007     10.04.2024 09:15 von Speedy007   Views: 4.782
Antworten: 3
4 Dateianhänge enthalten Wichtig: 14. Bundesfachtagung-Gewerberecht - Infothread Bundesfachtagung Gewerberecht   02.08.2023 12:52 von webmaster     12.03.2024 09:08 von Adidas   Views: 779.265
Antworten: 27
1 Dateianhänge enthalten Wichtig: Seminar "Grundlagen und aktuelle Entwicklungen im Gewe [...] Seminare und Veranstaltungen   25.02.2024 23:41 von webmaster     25.02.2024 23:41 von webmaster   Views: 25.122
Antworten: 0
Führungszeugnis und GZR von Amts wegen Gewerberecht   20.02.2024 10:02 von A.Romppel     22.02.2024 08:11 von Pitti81   Views: 17.301
Antworten: 11
Änderung GZRVwV und BZRGVwV Stehendes Gewerbe (allgemein)   17.01.2024 13:06 von Puz_zle     17.01.2024 13:06 von Puz_zle   Views: 53.860
Antworten: 0

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 188.269 | Views gestern: 386.970 | Views gesamt: 888.057.893


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 149 | Gesamt: 0.237s | PHP: 99.58% | SQL: 0.42%