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Zum Ende der Seite springen Elektronisches Handels- und Unternehmensregister
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Puz_zle   Zeige Puz_zle auf Karte Puz_zle ist männlich
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Elektronisches Handels- und Unternehmensregister

Zitat:
Elektronische Handels- und Unternehmensregister kommen

Ab 2007 werden die Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- sowie Unternehmensregister elektronisch geführt. Dies bestimmt das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG), das nach Angaben des Bundesjustizministeriums am 15.11.2006 im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist. Das Gesetz tritt am 01.01.2007 in Kraft.


Elektronisches Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister

Die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister werden damit 2007 auf elektronischen Betrieb umgestellt. Zuständig für die Führung der Register bleiben die Amtsgerichte. Unterlagen dürfen nur noch elektronisch eingereicht werden. Dadurch soll die Verwaltung der Register beschleunigt werden. Die Bundesländer können allerdings Übergangsfristen vorsehen, nach denen die Unterlagen bis spätestens Ende 2009 auch noch in Papierform eingereicht werden können. Aus Gründen der Rechtssicherheit bleibt für die Anmeldungen zur Eintragung eine öffentliche Beglaubigung erforderlich. Weil die Register elektronisch geführt werden, können Handelsregistereintragungen künftig auch elektronisch bekannt gemacht werden. Für einen Übergangszeitraum bis Ende 2008 soll die Bekanntmachung zusätzlich noch in einer Tageszeitung erfolgen.


Zuständigkeit des elektronischen Bundesanzeigers für Offenlegung der Jahresabschlüsse

Für die Entgegennahme, Speicherung und Veröffentlichung der Jahresabschlüsse werden künftig nicht mehr die Amtsgerichte, sondern der elektronische Bundesanzeiger zuständig sein. Der elektronische Bundesanzeiger wird also zu einem zentralen Veröffentlichungsorgan für wirtschaftsrechtliche Bekanntmachungen ausgebaut. Die Unterlagen der Rechnungslegung sind künftig ebenfalls elektronisch einzureichen. Daneben soll für eine Übergangszeit bis Ende 2009 auch eine Einreichung in Papierform möglich sein. Dies jedenfalls sieht eine Rechtsverordnung des Bundesjustizministeriums vor, die laut Ministerium aber noch der Absegnung durch den Bundesrat bedarf.


Elektronisches Unternehmensregister

Ab dem 01.01.2007 gibt es eine zentrale Internetadresse, über die alle wesentlichen Unternehmensdaten, deren Offenlegung von der Rechtsordnung vorgesehen ist, online abgerufen werden können. Umfasst sei auch der Zugang zu den Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregistern und zu den veröffentlichten Jahresabschlüssen, wie das Justizministerium mitteilte.


Quelle: beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 16. November 2006

Justizregister der Bundesländer

Registerbekanntmachungen - Probebetrieb

Gesetzestext: BGBl I Nr. 52 vom 15. November 2006

__________________
Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
1 16.11.2006 20:36 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
Solon
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RE: Elektronisches Handels- und Unternehmensregister

Pressemitteilung des Justizministerium NRW vom 29.12.2006:

Zitat:
Justiz des Landes NRW stellt Handelsregister der Bundesländer ins Internet

Das Land Nordrhein-Westfalen betreibt im Auftrag aller Länder der Bundesrepublik das gemeinsame Registerportal der Länder. Ab dem 01. Januar 2007 stehen unter www.handelsregister.de die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister sowie zum Teil die Vereinsregister aller Bundesländer zur Online-Registereinsicht zur Verfügung.

Über eine Suchfunktion lassen sich komfortabel alle in Deutschland eingetragenen Unternehmen auch ohne Kenntnis von Registernummer und Firmensitz finden. Als Suchbegriff reicht bereits ein Teil der Firmenbezeichnung. Der Registerinhalt wird in verschiedenen Darstellungsformen als pdf-Dokument zur Verfügung gestellt und kann gespeichert oder ausgedruckt werden.

Angeboten werden insbesondere

* der aktuelle Ausdruck mit einem Überblick über alle gültigen Eintragungen,
* der chronologische Ausdruck mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung,
* der historische Ausdruck mit allen Daten, die bis zur Umstellung auf die elektronische Registerführung gültig waren.

Die Aktualität der einsehbaren Daten ist jederzeit gewährleistet. Über das Internet stehen die Daten aus dem amtlichen Register zur Verfügung, weil die Recherche unmittelbar auf den Echtdatenbestand des Handelsregisters zugreift. Daneben ermöglicht das Registerportal den Abruf von Dokumenten, die auf elektronischem Wege dem Registergericht zugesandt wurden – zum Beispiel Gesellschafterlisten und Gesellschaftsverträge.

Nutzer müssen sich registrieren lassen. Dies kann über die Seite www.handelsregister.de erfolgen. Im Anschluss an die Registrierung, bei der jeder Interessent den Benutzernamen und das Kennwort selbst vergibt, wird ein Antragsformular generiert, das der Servicestelle des gemeinsamen Registerportals der Länder beim Amtsgericht Hagen (Postfach 120, 58001 Hagen) zuzusenden ist.

Nach Eingang dieses Antragsformulars erhalten die Nutzer von der Servicestelle eine Bestätigung mit einem Aktivierungscode. Nach der Aktivierung kann mit einer Kennung die Recherche in sämtlichen Registerdaten der Länder beginnen.

Kosten:

Die Höhe der Abrufgebühren richtet sich nach der Justizverwaltungskostenordnung. Für jeden Abruf der zu einer Registernummer angebotenen Daten entsteht jeweils eine Gebühr in Höhe von derzeit 4,50 Euro.

Eine Teilnahme am Lastschriftverfahren ist möglich. Im Rahmen der Registrierung kann die Bankverbindung angegeben werden.

Darüber hinaus wird zeitnah ein Abruf von Registerdaten auch ohne vorherige Registrierung über ein E-Payment-System mit Kreditkarte möglich sein.

Kontakt

Für weitere Informationen zur Anmeldung steht die Servicestelle des gemeinsamen Registerportals der Länder beim Amtsgericht Hagen (Westf.) zur Verfügung.

Telefon: 02331/36748-0

Telefax: 02331/985-749

E-Mail: service@handelsregister.de

Das gemeinsame Registerportal der Länder wurde im Auftrag des Justizministeriums NRW durch das Gemeinsame Gebietrechenzentrum Hagen in Zusammenarbeit mit den Firmen Siemens Business Services GmbH & Co. OHG und BGS Beratungsgesellschaft Software Systemplanung AG erstellt.

Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung: pressestelle@jm.nrw.de


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2 30.12.2006 10:57 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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Unternehmensregister

Moin Moin aus Thüringen,

unter www.unternehmensregister.de führt die Bundesanzeiger Verlagsges. mbH im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz das oben erwähnte Unternehmensregister.

Weitere Info's dazu siehe Verordnung über das Unternehmensregister vom 26.02.2007 (BGBl I Nr. 7 vom 5. März 2007)

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3 06.03.2007 23:31 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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Hallo aus dem sonnigen Porta Westfalica!

Habe nun endlich den Zugang zu dem Portal bekommen und mich gefreut, dass die Bedienung sehr komfortabel ist. Die Ernüchterung folgte allerdings, als ich den ersten Abruf einer Firma aus einmem anderen Bundesland (komme aus NRW) tätigen wollte. 4,50 € Gebühren sollte ich bezahlen!? Ich hatte doch Gebührenbefreiung für unsere Kommune beantragt und sogar die Landesspezifische Rechtsgrundlage aufgeführt....

Die nette Dame von der "Servicestelle des Registerportals" in Hagen konnte mir das Problem auch erklären aber leider nicht wirklich abhelfen :-(

Ich soll für jedes Bundesland unter Nennung derjeweilige Gebührenbefreiungsvorschrift einen Antrag bzw. einen Antrag für alle Länder zusammen stellen. Das Suchen nach der Vorschrift für NRW hat ja schon einige Zeit gekostet, aber für alle anderen? Schaffe ich zeitlich gar nicht... und Änwärter/ Azubis sind in weiter Ferne.

Da ich ja sicherlich nicht alleine mit diesem Problem bin, würde ich mich über eine unkomlizierte Lösung freuen.

Vielleicht hat schon jemand alle Vorschriften gesammelt oder läuft vielleicht schon was beim AG?



Viele Grüße
Matthias Rinne
4 27.03.2007 10:21 portawestfalica ist offline E-Mail an portawestfalica senden Homepage von portawestfalica Beiträge von portawestfalica suchen
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Moin Moin aus Thüringen,

Hallo nach Portawestfalica,

die Gebührenbefreiungs-Thematik hatten wir schon mal H I E R und D A angefangen zu klären, allerdings mit mäßigen Erfolg Augen rollen

__________________
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5 28.03.2007 07:42 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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Liebe Kollegen,

mit der Problematik der Gebührenbefreiung hatte ich mich auch schon mehrfach auseinanderzusetzen.

Das Problem vor dem die jeweiligen Gewerbebehörden stehen, liegt m.E. in der Frage, ob eine landesrechtliche Gebührenbefreiung des Bundeslandes A für eine Behörde X auch für die Behörde X aus dem Bundesland B gilt.

Dies ist nach meiner jetzigen Rechtsauffassung nicht gegeben, da sich eben nur die jeweiligen Behörden des Bundeslandes A auf das Landesrecht A berufen können. Ausnahmen müssten explizit geregelt sein - sind es jedoch nach meinen derzeitigen Recherchen nicht.

Ich habe den Beitrag von Koll. Rinne zum Anlass genommen, heute bei der Servicestelle des Registerportals telefonische Rücksprache zu führen. Eine wirklich sehr nette Kollegin nahm sich des Anliegens an und wird prüfen, ob die von mir vertretene Rechtsauffassung tatsächlich so zutrifft.

Sollte dies der Fall sein, haben wir das Problem, dass bundesweit die Gewerbebehörden (und auch andere) nur diejenigen Registeranfragen gebührenfrei stellen können, die in ihrem Bundesland liegen. geschockt

Dies wäre natürlich in Anbetracht des positiven Gedankens eines zentralen Serviceportals ein kaum zu vermittelnder Umstand.

Da bundesweit Gewerbemeldestellen (und andere Fachbehörden) Anfragen an das Registerportal stellen, ist davon auszugehen, dass diese Abfragen in einem adäquat gleichen Verhältnis (bezogen auf die Zahl der jeweils Betroffenen Einträge) erfolgt. Es wird also nur die Gebühr von A nach B oder C und umgekehrt von C oder B nach A transferiert.
Unbeachtet bleibt dabei m.E., dass der Gebühren-Transfer Zeit und Geld kostet. wut

Sollte sich die oben beschriebene Rechtslage tatsächlich bestätigen, sollten wir versuchen eine entsprechende bundeseinheitliche Gebührenregelung (bundeseinheitliche Gebührenbefreiung für die entsprechenden Behörden) anzuregen. Ansprechpartner dafür wäre zuständigkeitshalber (für das Serviceportal) das Justizministerium NRW.

Freundliche Grüße

R. Land

__________________
...und hier noch etwas Schleichwerbung...
6 28.03.2007 23:02 E-Mail an René Land senden Beiträge von René Land suchen
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Hallo aus Porta Westfalica,

die Problematik wird auch nicht für alle Gewerbeämter gleich sein. Wenn man räumlich zentral in einem Land liegt, hat man relativ wenig Kontakt mit Firmen aus anderen Bundesländern (nehme ich mal an).

Porta Westfalica z.B. grenzt zu ca. 50% an Niedersachsen (Rinteln und Bückebürg). Dadurch kommt es natürlich häufiger vor, dass Firmen aus diesen Städten bei uns eine Zweigstelle eröffnen, was die Einsicht in niedersächsische HR erfordert. OK Bringschuld beim Anzeigenden, aber ziemlich Servicefremd wenn man bedenkt, dass es für mich nur ein paar Mouseklicks wären...

Das sind so die Fälle aus der Praxis, die bei der Entscheidung der allg. Gebührenbefreiung für Behörden bedacht werden sollten.

Viele Grüße

Matthias Rinne
7 29.03.2007 09:09 portawestfalica ist offline E-Mail an portawestfalica senden Homepage von portawestfalica Beiträge von portawestfalica suchen
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Guten Morgen allerseits,

lustig ist die Sache auch in Hessen. Bis 1. April 2005 war das, was die Kreise in Hessen noch so treiben (§ 34c GewO, § 56a GewO, Wanderlager, Schwarzarbeit) beim Landrat als Behörde der Landesverwaltung angesiedelt. Wir waren also Landesbehörde und so Kraft Person kostenfrei und zwar in ganz Deutschland, was HR-Auszüge anbetraf.

Am 1. April 2005 wurden wir kommunalisiert und wären seither kostenpflichtig, sogar unserem eigenen Amtsgericht gegenüber. Wir behelfen uns, in dem wir (kostenfrei) Anfragen an die IHK stellen und die IHK-Zeitschrift lesen, in der monatlich die HR-Veröffentlichungen abgedruckt sind.

Ich hasse es wie die Pest, wut wut wut wenn "Verwaltungsmodernisierungen" und Doppik-Einführung dazu führen, dass wir demnächst ein Drittel unserer Arbeit darauf verwenden Kostenvorgänge zu bearbeiten, anstatt böse Buben zu jagen und die Öffentlichkeit vor Auswüchsen zu bewahren.


Gruß aus Wetzlar

Frank Schuster
8 29.03.2007 09:10 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
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