unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Gebühren für Anzeigebescheinigung, nach § 15 Abs 1. GewO » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Gebühren für Anzeigebescheinigung, nach § 15 Abs 1. GewO
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Gebühren für Anzeigebescheinigung, nach § 15 Abs 1. GewO mahoki 04.11.2014 12:01
 RE: Gebühren für Anzeigebescheinigung, nach § 15 Abs 1. GewO Delius 05.11.2014 08:27
 RE: Gebühren für Anzeigebescheinigung, nach § 15 Abs 1. GewO Thomas Mischner 05.11.2014 08:55

Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
mahoki   Zeige mahoki auf Karte
Grünschnabel


Dabei seit: 04.11.2014
Beiträge: 1
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 13 [?]
Erfahrungspunkte: 3.433
Nächster Level: 4.033

600 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Gebühren für Anzeigebescheinigung, nach § 15 Abs 1. GewO

Hallo Liebe Forenmitglieder,

da nur die Bescheinigung einer Gewerbemeldung und nicht diese an sich gebührenpflichtig ist, stellt sich mir die Frage, ob ihr eure Bürger frägt ob sie eine haben wollen. Bislang war das bei uns kein Thema und sie wurde ohne den einer Bürger zu fragen ob er diese will oder nicht ausgehändigt und abkassiert.

Wie sieht's bei euch aus?

__________________
Alles ist schwer, bevor es leicht wird!
1 04.11.2014 12:01 mahoki ist offline E-Mail an mahoki senden Beiträge von mahoki suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Delius   Zeige Delius auf Karte Delius ist männlich
Haudegen


Dabei seit: 18.12.2006
Beiträge: 508
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.205.406
Nächster Level: 3.609.430

404.024 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo aus Helmstedt,

bei uns gibt die AllGO, die unsere Gebührenmaßstäbe setzt, vor, dass nicht die Entgegennahme der Anzeige und/oder die Bestätigung der Anzeige den Gebührentatbestand auslösen, sondern die Bearbeitung einer Gewerbeanzeige (§ 14 Abs. 1 Satz 1 oder 2) als solcher.
Zur Bearbeitung gehören auch die Einarbeitung der Daten aus der Anzeige in
ein Gewerberegister, die Erteilung einer Empfangsbescheinigung nach § 15
Abs. 1 und die Beanstandung einer Anzeige.

Mit Grüßen aus Helmstedt
1 05.11.2014 08:27 Delius ist offline E-Mail an Delius senden Beiträge von Delius suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
Moderator


Dabei seit: 04.08.2005
Beiträge: 1.710
Bundesland:
Sachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 50 [?]
Erfahrungspunkte: 11.646.645
Nächster Level: 11.777.899

131.254 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,

da § 15 Abs. 1 GewO lautet: „Die Behörde bescheinigt innerhalb dreier Tage den Empfang der Anzeige.“ und nicht „Die Behörde bescheinigt auf Wunsch…“ oder „Die Behörde bescheinigt auf Antrag …“, besteht auch kein Anlass, den Anzeigeerstatter zu fragen.

Dieser kann allerdings auf die Empfangsbescheinigung verzichten. In diesem Fall darf die Behörde die Empfangsbescheinigung aber dennoch erteilen oder auch hiervon absehen. Beides wäre rechtmäßig (BVerwG, Urt. v. 08.06.1971, Az.: I C 40.70, GewArch 1972, S. 10).
1 05.11.2014 08:55 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Gebühren für Anzeigebescheinigung, nach § 15 Abs 1. GewO


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
rückwirkende Abmeldung nach Tod des Gewerbetreibenden? Stehendes Gewerbe (allgemein)   13.03.2024 09:44 von Hinterwäldler     18.03.2024 08:05 von Civil Servant   Views: 1.173
Antworten: 15
§ 15 Abs. 2 GewO - Verhinderung der Ausübung eins Gewe [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   27.02.2024 11:37 von Leksum     27.02.2024 12:47 von Leksum   Views: 1.500
Antworten: 4
Standard XGewO Version 1.3 ab 1. November 2024 Stehendes Gewerbe (allgemein)   08.12.2023 11:24 von Puz_zle     09.02.2024 15:22 von Roesje   Views: 110.416
Antworten: 2
Zuständigkeit im GUV für Geschäftsführer bei Auflösung [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   18.01.2024 10:09 von Ludwig     19.01.2024 08:15 von Ludwig   Views: 48.246
Antworten: 4
Standard XGewO Version 1.2 ab 1. Mai 2024 Stehendes Gewerbe (allgemein)   12.06.2023 09:34 von Puz_zle     16.01.2024 18:09 von Puz_zle   Views: 321.606
Antworten: 3

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 167.084 | Views gestern: 287.703 | Views gesamt: 879.847.075


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 88 | Gesamt: 0.175s | PHP: 99.43% | SQL: 0.57%