Pfandleihgewerbe - Höhe der Sicherheiten |
Kranenburg
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Pfandleihgewerbe - Höhe der Sicherheiten |
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Hallo Kollegen!
Erneut muss ich mich mit meiner Unwissenheit an Euch wenden. Heute gehts mir um Erlaubnisse für Pfandleihgewerbe nach § 34 Gewerbeordnung. In unserem beschaulich, abgelegenem Kranenburg wurde sowas jetzt zum ersten Mal beantragt und ich habe außer dem nackten Gesetzestext nicht viel mehr Unterlagen hierzu. Daher meine Frage(n):
Der Antragsteller muss nach dem Gesetz "ausreichende Sicherheiten" nachweisen. Gibt es hierzu Richtlinien - wann sind die Sicherheiten ausreichend und wann nicht? Liegt das in meinem Ermessen? Die Stadt Düren verlangt 100.000 € und die Stadt Düsseldorf 250.000 € - hört sich für mich ja schon nach Ermessen an.
Muss die "Sicherheit" Cash, also auf Bankkonten nachgewiesen werden oder reichen Bürgschaften und dergleichen?
Danke und Gruß aus der Grenzbastion Kranenburg
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16.08.2005 12:25 |
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Solon
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C. Schröder
König
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Hallo Kollegin,
kürzlich stand ich vor dem gleichen Problem. Bei mir war es ein Autopfandleiher. Die Sicherheiten sind Ermessenslage. Hier ein Auszug aus meinem Schreiben an den Antragsteller:
Für den Betrieb sind die erforderlichen Mittel oder Sicherheiten für die ersten 6 Monate nachzuweisen. Beim Nachweis der Mittel ist lt. Verwaltungsvorschriften zur Pfandleiherverordnung insbesondere auf die Personal-, Miet-, Einrichtungs-, Ausstattungs- und Versicherungskosten unter Berücksichtigung der erwarteten Einnahmen abzustellen. Aufgrund der von Ihnen vorgesehenen Größe des Betriebes wird ein Mittelnachweis in Höhe von 50.000,00 € für erforderlich gehalten. Dies kann entweder in Form von Eigenkapital, einem Darlehn oder einer entsprechenden Bankbürgschaft nachgewiesen werden.
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2
16.08.2005 15:29 |
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