Folgende Situation hat sich ergeben und ich weiß nicht mehr weiter:
Mich erreicht ein Antrag für den Betrieb eines (rollbaren) Imbiss mit Verkauf von alkoholfreien Getränken und Würstchen an Allerheiligen und den darauffolgenden Sonntag. - Bis hierhin geht das alles noch, aber:
Der Imbisswagen wird auf Privatfläche stehen, allerdings mit direkt angrenzender öffentlicher Fläche (Fußgängerzone). An diesem Wochenende findet in der Stadt der Aufbau einer festgesetzten Großveranstaltung statt (Allerheiligenkirmes). Die Festsetzung gilt erst ab dem 05.11.2014.
ich möchte es gerne ablehnen; da ein zu großer Nachahmeffekt bei Mitbewerbern entstehen wird - auf welche Rechtsgrundlage stütze ich meine Ablenung? - Der Antragsteller bringt alle gewerberechtlichen Voraussetzungen mit.
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