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Zum Ende der Seite springen Kontrolle von Reisegewerbekarten
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jonas kuckuk jonas kuckuk ist männlich
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Fragezeichen Kontrolle von Reisegewerbekarten

Hallo Forum,


Möchte ein Verbraucher die Reisegewerbekarte des Händlers oder Handwerkers prüfen, an wen wendet er sich?

Welche Daten aus der Rgw Karte sollte er übermitteln? Darf er die Karte kopieren und an die Behörde schicken?

Darf der Verbraucher diese Daten telefonisch übermitteln?

Wie schnell, vorausgesetzt es ist die richtige Behörde, bekommt er Nachricht?

Ist die IHK für sowas ansprechbar?

Welche Datenschutzbedenken gibt es bei dem Austausch von Daten?

Welche Möglichkeiten bestehen für Auskünfte beim Gewerbezentralregister? (für d Verbraucher)

Mit Grüßen Jonas Kuckuk

__________________
Jonas Kuckuk
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1 19.09.2014 11:22 jonas kuckuk ist offline E-Mail an jonas kuckuk senden Beiträge von jonas kuckuk suchen
Solon
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LKKS LKKS ist männlich
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Hallo

was soll denn Gegenstand der Prüfung sein?

Der Besitz der RGK ist nachweisbar mittels Vorlage des Originals.
Gleiches gilt für die Tätigkeit, welche (im Idealfall) korrekt und umfänglich beschrieben in der RGK steht.

Was will der Verbraucher dann wozu geprüft wissen?
2 19.09.2014 12:14 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
Solon
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jonas kuckuk jonas kuckuk ist männlich
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Themenstarter Thema begonnen von jonas kuckuk


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RGW Karten Chek

Wichtige Fragen für den Verbraucher sind vor Vertragsabschluss die aktuelle Adresse und die Gültigkeit der Karte und natürlich der Gegenstand der möglichen Dienstleistung.

Zur Zeit kursieren die alte Graue und grüne Karte, die Neue mit Foto und die Letzte ohne Foto.

Sollte der Verbraucher also schon einmal eine Karte gesehen haben, so kann es sein, dass die aktuelle plötzlich ganz anders aussieht.
Da vorm Haustürgeschäft gerne und oft gewarnt wird muß es ja eine Möglichkeit geben die Zweifel des Verbrauchers zu bestätigen oder zu zerstreuen.

Die Kripo rät, die Ausweisdokumente per Anruf bei der zuständigen Institution prüfen zu lassen.

Wie also kann der Verbraucher sich von der Richtigkeit überzeugen?

Überprüft die Polizei oder der Zoll einen Reisegewerbetreibenden bzw seine Karte gibt es ja auch einen Weg, der mir aber auch unbekannt ist, obwohl ich schon selber drei solche Kontrollen hatte.


Die Richtung der Frage klar?

Jonas Kuckuk

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Jonas Kuckuk
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3 19.09.2014 16:30 jonas kuckuk ist offline E-Mail an jonas kuckuk senden Beiträge von jonas kuckuk suchen
gewkö   Zeige gewkö auf Karte gewkö ist männlich
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, Moin Moin & ,

da in der Reisegewerbekarte die ausstellende Behörde erkennbar ist, ist es kein Problem, dort kurz die Existenz und die eingetragenen Tätigkeiten des Inhabers der RGK rückzufragen. Es steht jedem frei, sich für oder gegen eine Dienstleistung im Reisegewerbe zu entscheiden.

Wünsche einen schönen Tag

gewkö

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gewkö: 22.09.2014 08:11.

4 22.09.2014 08:10 gewkö ist offline E-Mail an gewkö senden Beiträge von gewkö suchen
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