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Zum Ende der Seite springen Adressen der gesetzlichen Vertreter bei einer GmbH & Co.KG
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Adressen der gesetzlichen Vertreter bei einer GmbH & Co.KG Stadt Quickborn 18.09.2014 11:55
 RE: Adressen der gesetzlichen Vertreter bei einer GmbH & Co.KG HBinder 18.09.2014 14:00
 RE: Adressen der gesetzlichen Vertreter bei einer GmbH & Co.KG Kewi 18.09.2014 14:13
 RE: Adressen der gesetzlichen Vertreter bei einer GmbH & Co.KG Stadt Quickborn 18.09.2014 16:29
 RE: Adressen der gesetzlichen Vertreter bei einer GmbH & Co.KG SteBa 18.09.2014 16:50
 RE: Adressen der gesetzlichen Vertreter bei einer GmbH & Co.KG Stadt Quickborn 18.09.2014 16:57
 RE: Adressen der gesetzlichen Vertreter bei einer GmbH & Co.KG K.Eckhof 17.05.2017 13:48
 RE: Adressen der gesetzlichen Vertreter bei einer GmbH & Co.KG Stadt Quickborn 17.05.2017 14:52
 RE: Adressen der gesetzlichen Vertreter bei einer GmbH & Co.KG Roesje 18.05.2017 09:51

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Stadt Quickborn Stadt Quickborn ist männlich
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Adressen der gesetzlichen Vertreter bei einer GmbH & Co.KG

Moin Moin zusammen,

ich brauch mal wieder etwas Hilfe bei der Klärung folgenden Fragen.

Bei uns ist eine Gewerbeanmeldung für eine GmbH & Co.KG eingegangen.
Es gibt die vollhaftende Gesellschaft in Form einer GmbH und drei gesetzliche Vertreter. Bis dahin alles gut.

Hier nur meinen/unseren Fragen:

Gibt es eine gesetzliche Grundlage für die Angabe der Anschriften (privat) der gesetzlichen Vertreter bei der Gewerbeanmeldung, oder reicht es wenn man die Geschäftsadresse angibt? Die Firma will diese Daten nicht herausgeben, da sie Angst haben, die Geschäftsführer könnten dann ungewollten Besuch bekommen. verwirrt



Danke und Gruß aus Quickborn
Marcel

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1 18.09.2014 11:55 Stadt Quickborn ist offline E-Mail an Stadt Quickborn senden Homepage von Stadt Quickborn Beiträge von Stadt Quickborn suchen
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HBinder HBinder ist männlich
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RE: Adressen der gesetzlichen Vertreter bei einer GmbH & Co.KG

Hallo,

das Formular zur Gewerbe-Anmeldung sieht in den Feldern 3-9 die Angabe zu den gesetzlichen Vertretern vor. In Feld 9 steht Anschrift der Wohnung. Folglich genügt die Geschäftsanschrift nicht. Die Angabe der Wohnanschrift dient ja auch der Gewerbeüberwachung.

In Ba.-Wü. gibt es die GewAnzVwV, bekanntgemacht im GABl. 2004, die u.a. den Inhalt der Anzeigenvordrucke vorschreibt und der Ausführung der §§ 14 , 15 und 55 c GewO dient.

Gruß
HBinder
16 18.09.2014 14:00 HBinder ist offline E-Mail an HBinder senden Beiträge von HBinder suchen
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Na, da wird man doch glatt hellhörig - was kann denn das wohl für ein ungewollter Besuch sein? Vielleicht irgendwelche Vollziehungsbeamte???

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1 18.09.2014 14:13 Kewi ist offline E-Mail an Kewi senden Beiträge von Kewi suchen
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Hallo HBinder,

danke für die schnell Antwort.

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1 18.09.2014 16:29 Stadt Quickborn ist offline E-Mail an Stadt Quickborn senden Homepage von Stadt Quickborn Beiträge von Stadt Quickborn suchen
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Hallo,

seit wann meldet denn eine GmbH & Co. KG ein Gewerbe an?

Gewerbetreibende und damit anmeldepflichtig ist doch nur die Komplementärgesellschaft.

Grüße

SteBa
16 18.09.2014 16:50 SteBa ist offline E-Mail an SteBa senden Beiträge von SteBa suchen
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Hallo,

darum ging es in meiner Frage auch nicht! Ich weiß das eine GmbH & Co. KG eine vollhaftende Gesellschaft in Form einer GmbH hat und diese über gesetzliche Vertreter verfügt.

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1 18.09.2014 16:57 Stadt Quickborn ist offline E-Mail an Stadt Quickborn senden Homepage von Stadt Quickborn Beiträge von Stadt Quickborn suchen
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Bei mir ist dieses Thema gestern nun auch aufgetaucht.
Mit der gleichen Begründung.

Und heute flattert mir eine GewA1 einer BV & Co. KG rein mit der Angabe der Holländischen Firmenanschrift als Adresse für alle GF der B.V.

Beide Unternehmen haben schätzungsweise in jeder größeren Stadt mindestens ein Geschäft.

Mir wird immer erzählt, dass ich das einzige Gewerbeamt bin, welches auf die Daten besteht.
Zumindest deutet diese Aussage darauf hin, dass es Gewerbeämter gibt, die solche Gewerbeanmeldungen ohne Angabe der korrekten Wohnanschriften und ohne die Angabe der phG - Daten akzeptieren.
Die Gewerbemeldung des 2. Unternehmens ist schon vorausgefertigt, da werden bloß noch die Daten der Betriebsstätte eingetragen.

Was noch fehlt, sind die Angaben zu den Arbeitnehmern. Aber ohne die Angabe habe ich Probleme mit der Datenübermittlung.

Scheinbar werden die Meldungen ja akzeptiert, sonst wären die Vorlagen, die immer benutzt werden wohl schon mal geändert worden.
Wie wird dies denn so allgemein gehandhabt?
Ich würde die Meldungen zurückweisen.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von K.Eckhof: 17.05.2017 13:50.

1 17.05.2017 13:48 K.Eckhof ist offline E-Mail an K.Eckhof senden Homepage von K.Eckhof Beiträge von K.Eckhof suchen
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Hallo,

die Ausreden mit dem " Sie sind das einzige Gewerbeamt das das so macht" kenn ich auch zur Genüge.

Ich würde auf die Daten bestehen!
Wurde Dir den Ausweisdokument zur Prüfung der Angaben zu den Personen mitgeschickt? Wenn nicht sollen Sie Dir die mal zur Prüfung vorlegen.

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der §§ 14, 15 und 55 c der Gewerbeordnung (GewAnzVwV)
5.3 Erstattung der Anzeige
"Wird die Anzeige persönlich erstattet, soll insbesondere bei der erstmaligen Anmeldung die Identität des Anzeigenden und soweit möglich auch die Richtigkeit der „Angaben zum Betriebsinhaber“ anhand der persönlichen Ausweise (Personalausweis, Reisepass) überprüft werden. Wird die Gewerbeanzeige durch einen Bevollmächtigten erstattet, kann der Nachweis seiner Vollmacht verlangt werden; bestehen in diesem Fall oder bei einer durch die Post übersandten Gewerbeanzeige Zweifel an der Identität des Gewerbetreibenden oder an der Richtigkeit der „Angaben zum Betriebsinhaber“, sollen die Zweifel durch geeignete Maßnahmen (z.B. schriftliche oder fernmündliche Rückfrage, Bitte um persönliches Erscheinen, Anfrage bei der Meldebehörde usw.) geklärt werden."

Oder Du sprichst mal persönlich mit der Firma, wieso Sie Dir das nicht geben wollen.

Hoffe ich konnte Dir etwas helfen.


Gruß
Marcel

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16 17.05.2017 14:52 Stadt Quickborn ist offline E-Mail an Stadt Quickborn senden Homepage von Stadt Quickborn Beiträge von Stadt Quickborn suchen
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Moin

Meine Vorredner haben eigentlich schon alles gesagt, die Stadt Quickborn richtig zitiert.

Sofern die Menschen nicht persönlich erscheinen, bestehe ich daher nicht nur auf die Angaben im Formular, sondern auch um Übersendung der Ausweiskopien oder Pässe mit Meldebescheinigungen, am liebsten noch mit Gesellschaftsvertrag und Handelsregisterauszug. Es sei denn, ich habe die Daten schon im System oder die Leute sind mir persönlich bekannt bzw. hier wohnhaft und ich kann die Daten im EMA checken. So entgegenkommend bin ich jedoch nur dann, wenn alles nachvollziehbar bleibt.

Da gibts auch eigentlich nichts zu rütteln...die GewO und GewAnzV ist da klar. Kann man den sich querstellenden gesetzlichen Vertretern ja ausdrucken und als Lektüre empfehlen. Lesen
Ich finde es rechtlich zudem bedenklich, dass Geschäftsführer die Betriebsanschrift als Wohnanschrift eintragen...das ist im Endeffekt eine offensichtliche Falschangabe in der Anzeige und ordnungswidrig (> "nicht richtig"). Ein solches Vorgehen würde mich von Anfang an jedenfalls dazu veranlassen, mir das Unternehmen genauer zu betrachten.

Mich wunderts aber auch immer wieder, wie leichtfertig und unbekümmert manche Behörden arbeiten...da könnte man sich die Arbeit mit dem Gewerberegister auch gleich sparen. Aber so ist das halt mit Gesetzen und ihrem Vollzug

__________________
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1 18.05.2017 09:51 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
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