16.09.2014 - Frontal 21 zu illegalen Wetten |
Meike
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16.09.2014 - Frontal 21 zu illegalen Wetten |
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Hallo zusammen,
als ich spät aus der Sitzung kam, machte mich diese Sendung sofort hellwach.
Ein großer Dank an Frontal 21 zu diesem Beitrag
http://www.youtube.com/watch?v=TGAEcyvLn88
VG
Meike
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18.09.2014 05:35 |
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Solon
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Erwin32
Eroberer
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2
19.09.2014 12:24 |
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Solon
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Meike
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Themenstarter
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Hallo zusammen,
da hat Herr Maul doch sehr schön das erklärt, was frontal 21 aufgedeckt hatte.
Die entscheidenden Wörter habe ich hervorgehoben.
http://www.isa-guide.de/isa-gaming/articles/118794.html
Zitat:
................Für die Besteuerung der von IM AUSLAND ansässigen Buchmacher oder Pferderennvereine vermittelten Wetteinsätze auf Pferderennen wird nach der seit dem 1.7.2012 geltenden Neufassung des Rennwett- und Lotteriegesetzes keine Rennwettsteuer (Totalistorsteuer/Buchmachersteuer), sondern Lotteriesteuer erhoben.
Ist der Pferdebuchmacher IM INLAND ansässig, so zahlt der Buchmacher Steuern nach §§ 2, 11 RennwLottG. Für die Buchmacher, für die § 2 RennwLottG nicht einschlägig ist, weil sie keinen Sitz im Inland haben
..............
Und dass da meist nur so getan wird als ob man IM AUSLAND ansässig sei, hatte der Herr der nicht erkannt werden wollte
- das Wettgeschäft ist schließlich auch nicht ungefährlich http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/Wett...n;art675,722227 -
sehr anschaulich erklärt.
Ich bin sehr gespannt, ob es bei frontal 21 noch eine Fortsetzung gibt,
in der man dem steuererklärungsgeplagten "Otto-Normalsteuerzahler",
der sich auch dieses Jahr wieder stundenlang durch die Elster-Formulare gequält hatte, erklärt,
wie liberal auch Deutsche Finanzämter sein können, wenn man gewerblich im Sportwettenbereich unterwegs ist,
ob legal oder illegal ist dabei dem Finanzamt egal.
Wer würde sich nicht über diese einfachen Vordrucke freuen
http://www.finanzamt-frankfurt-am-main.d...22-222222222222
Da kann man einfach vollkommen unprüfbar eintragen, was man denn so zahlen will.
Das ist doch eine echte "Bürokratieentlastung" und Entlastung von Strafverfolgungsbehörden,
denn da wurde erst gar keine Kontrollmöglichkeit "eingebaut", damit man auch den Nicht-Steuerzahler und/oder "Gebührenunterschlager" im illegalen Sportwettenbereich feststellen könnte.
Bekämpfung von Kriminalität geht anders!
VG
Meike
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22.09.2014 06:06 |
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