Juristische Prüfung der Wettbürosteuer |
schindel
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Juristische Prüfung der Wettbürosteuer |
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Wettunternehmer wollen den Hagener Vorstoß zur Einführung einer Wettbürosteuer juristisch prüfen lassen. Ein Sprecher des Verbandes Europäischer Wettunternehmer sagte am Montag, ein Verbandsmitglied habe bereits angekündigt, es nach Eingang des Steuerbescheids auch auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen. Auch der Anbieter Tipico will einen Steuerbescheid auf den Prüfstand stellen. Als erste Kommune in Nordrhein-Westfalen erhebt Hagen künftig eine Steuer für Wettbüros, in denen Sport- und Pferdewetten mitverfolgt werden können. In Dortmund wird ein solcher Schritt ebenfalls erwogen.
http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/reg...ch-pruefen.html
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04.08.2014 16:03 |
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Solon
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gmg
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RE: Juristische Prüfung der Wettbürosteuer |
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Die "Konzessionslosen" schlagen wie erwartet sofort zurück...
Grüße
__________________ gmg
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04.08.2014 18:20 |
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Solon
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räubertochter
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06.08.2014 07:14 |
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schindel
Haudegen
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Um das Glücksspiel einzudämmen und gegen die Spielsucht vorzugehen, will die Stadt Hagen in Nordrhein-Westfalen eine Steuer für Wettbüros einführen, in denen Sport- und Pferdewetten live mitverfolgt werden können. Das Innenministerium in Düsseldorf hat nun den Weg für die Extra-Besteuerung frei gemacht. Positiver Nebeneffekt für die Stadtkasse: Hagen rechnet mit Mehreinnahmen von 120.000 Euro aus den 16 Wettbüros. Weitere Städte in NRW, darunter Dortmund, kündigten an, dem Hagener Beispiel folgen zu wollen.
Zusätzliche Einnahmen können die verschuldeten Saar-Kommunen ebenfalls gut gebrauchen. Neun der insgesamt 35 saarländischen Sportwettbüros befinden sich in Saarbrücken, teilt das Landesverwaltungsamt mit. Zudem liegen in der Landeshauptstadt zwei der sieben vom Wirtschaftsministerium genehmigten Pferdewetten-Annahmestellen. Doch dass in Saarbrücken eine Wettbürosteuer eingeführt werden könnte, hält der Verwaltungsdezernent der Stadt, Jürgen Wohlfarth, für rechtlich möglich, aber unwahrscheinlich. „Die rechtliche Lage ist im Saarland eine andere. Die Hürden und der Aufwand sind sehr hoch“, sagte Wohlfahrt der SZ. Der Stadtrat müsse zunächst einer solchen Steuer zustimmen. Doch damit diese eingeführt werden könne, müsse der Landtag das Vergnügungssteuergesetz um den Punkt der Wettbürosteuer erweitern. Wohlfarth ist nicht überzeugt, dass sich dort eine Mehrheit für eine neue Steuer findet. Ob andere Kommunen ein Gesetz befürworten würden, in dem es im Grunde nur für eine Regelung für Saarbrücken gehe, sei fraglich. Doch sollte eine entsprechende Gesetzesänderung den Landtag passieren, müsse der Stadtrat wiederum seine Vergnügungssteuer-Satzung anpassen. Damit die Abgabe eingeführt werden könne, müsse das Innenministerium unter Einverständnis des Wirtschaftsministeriums das genehmigen.
In Nordrhein-Westfalen sei das Prozedere einfacher, da es dort kein Vergnügungssteuergesetz gebe, erklärte Wohlfarth: „Dort wird mit dem Steuerfindungsrecht der Kommunen gearbeitet. Es reicht dort eine Genehmigung durch die zuständigen Minister.“
Wettunternehmer wollen die in Hagen eingeführte Wettbürosteuer jetzt juristisch anfechten. So habe ein Anbieter bereits angekündigt, es nach Eingang des Steuerbescheids auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen, sagte ein Sprecher des Verbandes Europäischer Wettunternehmer. Der Deutsche Sportwettenverband hält die neue Steuer für verfassungswidrig und stützt sich auf ein Gutachten einer großen Rechtsanwaltskanzlei.
Der Städte- und Gemeindebund in NRW empfiehlt den Mitgliedskommunen allerdings, erst einmal die verwaltungsrechtliche Überprüfung des Hagener Modells abzuwarten. Diese Haltung vertritt auch der Saarländische Städte- und Gemeindetag (SSGT). Man habe sich aktuell noch nicht mit der Frage befasst, ob Städte und Gemeinden im Saarland eine Wettbürosteuer erheben sollten, teilte der auf SZ-Anfrage mit. Auch Saarbrückens Verwaltungsdezernent ist skeptisch, was die Genehmigung anbelangt: „Wer weiß, ob das hält.“ Man müsse Aufwand und Ertrag abwägen: „Womöglich ist eine Steuer am Ende nicht wirtschaftlich. Sie darf keine Erdrosselungswirkung auf das Gewerbe haben“, so Wohlfarth. Der Stadtrat befinde sich in der Sommerpause und habe sich daher noch nicht mit dem Thema befasst. SSGT und der Verwaltungsdezernent ziehen Parallelen zur geplanten Bettensteuer. Diese hatte der Saarbrücker Stadtrat 2010 beschlossen. Derzeit liegt sie jedoch auf Eis. Unterschiedliche Gerichtsurteile zur Rechtsmäßigkeit dieser Steuer liegen vor, daher werde abgewartet.
http://www.saarbruecker-zeitung.de/aufma...rt27856,5385200
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12.08.2014 09:06 |
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räubertochter
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Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) begrüßt eine Reihe aktueller Urteile des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, in denen die sogenannte “Wettbürosteuer” für verfassungswidrig erklärt wird.
Die Wettbürosteuer, so das Gericht, sei keine örtliche Aufwandsteuer. Als indirekte Steuer müsse die Wettbürosteuer dem Steuerschuldner, dem Betreiber des Wettbüros, die Überwälzung auf den eigentlichen Steuerschuldner, den Besucher des Wettbüros, ermöglichen. Dies sei aber ausgeschlossen, wenn der Besucher des Wettbüros für den Steuergegenstand, das Mitverfolgen der Wettereignisse, gar keine finanziellen Aufwendungen habe. Eine Vergnügungsteuer ohne finanziellen Aufwand dessen, der sich vergnügt, sei daher nicht verfassungsgemäß.
DSWV-Präsident Mathias Dahms kommentierte die Urteile:
“Die schlechte Haushaltslage der Kommunen verleitet so manchen Lokalpolitiker zu fiskalischen Schildbürgerstreichen wie der Wettbürosteuer. Kaum eingeführt, erweist sich die Abgabe als unausgegoren, kostspielig und rechtswidrig.“
Einige Kommunen in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen hatten im letzten Jahr die Einführung von kommunalen Wettbürosteuern beschlossen oder erwägen dies zu tun. Steuerrechtsexperten hatten bereits im Vorfeld gewarnt, dass die Wettbürosteuer nicht rechtskonform sei. Professor Dieter Birk, ehemaliger Direktor des Instituts für Steuerrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, riet Kommunen aufgrund von gravierenden verfassungsrechtlichen Risiken von der Erhebung einer Wettbürosteuer ab.
Mathias Dahms ergänzte:
“Wenn es um zusätzliche Steuereinnahmen geht, sollte der Gesetzgeber endlich das bundesweite Lizenzsystem für Sportwetten umsetzen. Die 2014 bundesweit gezahlten 226 Millionen Euro Sportwettsteuer könnten so noch deutlich erhöht werden.“
Die Urteile des VG Karlsruhe sind noch nicht rechtskräftig. Die Berufung ist zugelassen.
Quelle: Deutscher Sportwettenverband e.V.
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28.05.2015 07:13 |
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