Veröffentlichung von Festsetzung |
Manfred Geers
Grünschnabel
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Veröffentlichung von Festsetzung |
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Zwei Fragen an die geschätzten Mitglieder des Forums.
Muss die Festsetzung eines Volksfestes durch VA veröffentlicht werden?
Ist im Vorfeld die IHK zu beteiligen?
Gruß aus Münster
Manfred Geers
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1
30.07.2014 08:42 |
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Solon
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Sigi2910
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RE: Veröffentlichung von Festsetzung |
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Also ich wüsste nicht, warum die Festsetzung (= der VA) veröffentlicht werden sollte. Es gibt ja Bestimmungen, wonach beispielsweise Satzungen öffentlich bekanntzumachen sind, aber solche VA´s doch eher nicht. Und die Beteiligung der IHK kann ich auch in der GewO nicht erkennen. Wir machen beides auch nicht.
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
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2
30.07.2014 09:09 |
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Solon
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Stadtverwaltung Frankenthal
Kaiser
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Veröffentlichung von Festsetzungen |
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also wir veröffentlichen die Festsetzungen auch nicht, allerdings hören wir vorab die IHK an (dies ist meines Wissens auch so vorgesehen gewesen)
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3
30.07.2014 13:30 |
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Sandra
Doppel-As
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RE: Veröffentlichung von Festsetzung |
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Wir hören vor Festsetzung die IHK an, eine Veröffentlichung erfolgt aber nicht.
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4
30.07.2014 13:52 |
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SteBa
Haudegen
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RE: Veröffentlichung von Festsetzungen |
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Hallo,
wir hören bei Marktfestsetzungen immer die IHK und HWK an, welche auch eine Liste der Marktteilnehmer erhalten bzw. verlangen. Nach der Festsetzung bekommen dann u.a. die IHK, HWK und der Landesverband der Schausteller und Marktkaufleute e.V. (amtliches Markt- und Volksfestverzeichnis) eine Mehrfertigung der Festsetzung zur Kenntnis.
Ob das bei Volksfesten allerdings auch so gemacht werden muss, weiß ich nicht, wir hatten hier noch keins.
Grüße
SteBa
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5
30.07.2014 13:55 |
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Manfred Geers
Grünschnabel
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Themenstarter
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RE: Veröffentlichung von Festsetzungen |
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Erfolgt die Anhörung der IHK nur bei der Festsetzung von Volksfesten?
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6
30.07.2014 14:19 |
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Sandra
Doppel-As
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RE: Veröffentlichung von Festsetzungen |
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Auch bei den Festsetzungen von Märkten (zumindest machen wir das so :rolleyes
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30.07.2014 14:25 |
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Roland Kissau
Kaiser
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RE: Veröffentlichung von Festsetzungen |
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aus Hückeswagen!
Wir hören (zumindest bei Erstveranstaltungen) die in Ziffer 3.1.2.1 der MarktgewVwV (auch wenn's nur ein Mustererlass ist) vorgesehenen Stellen an, also auch die IHK.
Einen schönen SchlaDo wünscht
Roland Kissau
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8
31.07.2014 08:21 |
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