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Zum Ende der Seite springen e.V., Nachtclub und die Gewinnerzielungsabsicht
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HeatL HeatL ist männlich
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e.V., Nachtclub und die Gewinnerzielungsabsicht

Moin Moin an alle smile

Im folgenden geht es um einen doch recht komplizierten Fall.

Ein e.V. - ein so genannter "Studentenclub" betreibt eine Gaststätte/Tanzlokal/Disko, wie man es nennen möchte. Speisen werden nicht verkauft, jedoch Bier und Brandweine in hohem Maße. Zutrittsberechtigt ist jeder, die Preise liegen Teilweise sogar über dem stadtüblichen Niveau.

Die erste und einfachste Frage hierzu ist: Ist dafür eine Gaststättengenehmigung Notwendig?
Wenn ja - muss dann auch im Impressum der Webseite nicht die zuständige Aufsichtsbehörde mit angegeben werden?

Im folgenden beziehe ich mich auf diesen Thread hier, über den ich überhaupt erst auf das forum aufmerksam geworden bin:

Vereinsheime - Durchsuchung

Ab wann handelt ein Verein mit einer Gewinnerzielungsabsicht und darf nicht mehr als Idealverein auftreten?

Nutzer OJ Neuss führt in dem Thread an "Der Idealverein verliert seinen Anspruch aus 23.2 wenn er eben doch gewerblich tätig ist. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn er durch die Einnahmen aus dem Verkauf der alkoholischen Getränke u.a. die Miete finanziert (Gewinnerzielungsabsicht)!"

Wo darf also das Geld herkommen, bzw in welcher realtion? Ich weiß, dass der Verein über eine seeehr bescheidene Mitgliederanzahl verfügt, keine 100 Stück, der Mitgliedsbeitrag ist auch nicht die Welt, ca. 30€. Macht also 3000€ aus dieser Quelle. Dem gegenüber stehen natürlich ganz andere Einnahmen und Umsätze (ca. 1500-3000€ an guten Abenden). Das erwirtschaftete Geld wird natürlich auch in die Belange des "Nachtclubs" investiert, das enorme Spirituosenlager wird befüllt, Beschallungsanlagen für die Disko werden angeschafft, Schicki Micki Maschinen für die Bar. Da sehe ich persönlich keinen Unterschied zu einer ganz normalen Disko.

Was die Sache verkompliziert ist die extrem schwammig vormulierte Vereinssatzung, die ja nun die Vereinsziele vorgibt.

1. Der Zweck des Vereins ist es, die Tradition des in der DDR gegründeten Studentenclubs fortzusetzen. Dies beinhaltet für die Studenten Möglichkeiten zur Kommunikation und kulturelle Erlebnisse zu schaffen.

2. Der Verein erfüllt seinen Zweck durch
a) die Nutzung des Gebäudes Abstimmung mit dem zuständigen Studentenwerk als Eigentümer, und die Beteiligung an seiner Instandhaltung,
b) die Schaffung von Freizeitangeboten in erster Linie für Studenten, in Ausnahmefällen für die Bürger und Gäste der Stadt Weimar,
c) die Förderung von Nachwuchskünstlern,
d) die Anstellung des erforderlichen Personals,
e) die Pflege der Traditionen und der persönlichen Bindungen des Studentenclubs auf internen Veranstaltungen.


Das wurde so Anno 1990 verfasst und wohl seinerzeit genehmigt, da zu diesem Zeitpunkt solche Lokalitäten tatsächlich sehr sehr gut besucht waren (von Studenten) und es auch eine enge verflechtung zum Hochschulleben gab. Zu DDR Zeiten waren Studenten zur Arbeit in diesen Studentenclubs nahezu verpflichtet - und in Ermangelung anderer Angebote und möglichkeiten...)

2a) wird sicherlich so erfüllt - wenn man so will wird dafür auch ein Teil des erwirtschafteten Geldes ausgegeben.
b) dieser Punkt ist eigentlich gar nicht mehr gegeben, da die Lokalität, so sie denn geöffnet hat, grundsätzlich für Jedermann zugänglich ist (im Gegensatz zu DDR Zeiten, wo ein Studentenausweis für den Eintritt zwingend war).
c) In der Lokalität treten immer wieder verschiedene Künstler unterschiedlichster Art und Herkunf (auch international) auf. - Aber auch hier gibt es eigentlich keine Förderung, die Musiker erhalten nen ganz normales Honorar, ein gewisses Budget für Freigetränke und je nach Vertrag wird ggf noch die Übernachtungsmöglichkeit gezahlt. Wieder sehe ich keinen Unterschied zu den Abläufen in einer ganz normalen Disko/Kneipe.
d) Einer der Hauptpunkte, die mir an der derzeitigen Situation aufstößt, nahezu alle "Mitarbeiter" werden ohne schriftlichen Arbeitsvertrag beschäftigt, außschließlich als geringfügige Tätigkeit und auf Tagespauschalbasis - d.h. wenn bis 22 Uhr Gäste da sind, gibt es genau so viel Geld wie wenn bis 4 Uhr morgens Gäste da sind. Bei den Tätigkeiten handelt es sich dann auch um ganz normale Gastro-Jobs - Türsteher/Einlass, Barpersonal, Gaderobe, DJ, Tontechniker. Nichts davon hat jetzt irgendwas mit Kulturförderung zu tun, sondern ist ganz normal das, was man zum Betrieb einer Gaststätte/Nachtclubs so braucht.
e) Der Punkt ist eigentlich irrelevant.

Bleibt also die Frage, in wie weit überhaupt diese Satzung sich von einem normalen Gestrogewerbe abhebt - 25 Jahre nach Gründung hat dieser "Studentenclub" nicht mehr mit "Studenten" am Hut.

Warum mich das ganze stört und ich dagegen vorgehen möchte sind mehrere Gründe. Zum einen ist die Buchführung bei diesem EV sehr Lasch - es werden keine Arbeitsstunden abgerechnet, gehälter werden alle in Bar gezahlt, Schriftverkehr mit den "Mitarbeitern" gibt es so gut wie nicht. Das führt dazu, dass unmengen Geld "versickern". Darum glaube ich auch keiner Jahresendabrechnung, die dann wieder ergibt, dass man doch gaaaaanz Knapp wieder Verluste erwirtschaftet hat. Vielleicht ist das Naiv, aber ich denke, bei einem richtigen Gewerbe sind die Ämter da mehr auf Zack. Natürlich ist das auch eine gewaltige Wettbewerbsverzerrung, wenn ein Verein munter so wirtschaftet, wie ein normales Gewerbe (und hier ist ja alles nur darauf ausgerichtet, eine Kneipe und Konzerthalle zu führen).

Ahja, und das jugendliche Straftäter in diesem Verein dann ihre sozialstunden ableisten und als Minderjährige alkohol ausschenken und bis nach 24 Uhr arbeiten, setzt dem ganzen die Krone auf. Aber das ist auch symptomatisch für meine befüchrtung - hier gibt es so viel Korruption - oder kleinstädter Vetternwirtschaft - dass ich nicht sonderlich zuversichtlich bin, dass man mit einer Sache alleine da zu nem Ergebnis kommt.

So - fast 6000 Zeichen geschrieben, ich hoffe beim Lesen stößt jemand auf einen Punkt an dem er gleich sagen kann: "Ja, hier liegt eine Gewinnerzielungsabsicht vor" oder eben das genaue Gegenteil, dann bin ich schon mal schlauer smile

Im Vorraus bereits vielen Dank!
1 13.07.2014 05:57 HeatL ist offline E-Mail an HeatL senden Beiträge von HeatL suchen
Solon
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die hier hauptsächlich angesprochenen Fragen sind steuerlicher Natur und betreffen die Gemeinnützigkeit. Deswegen ist dieses Forum nicht ganz der richtige Ort.

Die Bezahlung von Helfern ist eine knifflige Angelegenheit. Sind die nicht beim Sozialversicherungsträger gemeldet und werden keine SV-Beiträge abgeführt, kann das schlimmstenfalls strafbar sein (§ 266a StGB).

Vereine können sich wirtschaftlich betätigen, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu gefährden. Ich bin selbst Vorsitzender eines Schützenvereins, der eine Gaststätte betreibt. Wir müssen für den "wirtschaftlichen Zweckbetrieb" Gaststätte auch die Umsatzsteuer erklären, bleiben aber hinsichtlich der Förderung des Schießsports trotzdem gemeinnützig. Wobei der Gaststättenumsatz bei uns aber auch nicht solche Dimensionen annimmt. Wir haben zwei Veranstaltungen im Jahr, zu der so etwa 150 Leute kommen, essen und trinken. Dazu noch eine handvoll kleinere, ohne Essen. Ansonsten nur Getränkeabsatz an die eigenen Aktiven und ein paar Gastschützen mit zuletzt 100 bis 150 € Umsatz/Monat.

Ich empfehle die Sache einem Steuerberater vorzulegen (bei Wohlwollen) und ansonsten den Fall dem Finanzamt zu melden.

Gewerblichkeit wird immer angenommen, wenn Preise genommen werden, die die eigenen Gestehungskosten übersteigen. Liegt ein Preisniveau vor, dass sogar über dem örtlich üblichen liegt, ist von Gewerblichkeit ohne weiteres Auszugehen. In Hessen wäre nach dem Gaststättengesetz Hessen eine Anzeigen nach § 3 zu erstatten. Ich glaube Thüringen hat ein ähnliches GastG.

Beste Grüße

CS
2 14.07.2014 16:19 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
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Weißt Du denn, was Du tatsächlich erreichen willst, das scheinbar funktionierende System kaputtmachen oder legalisieren?

Wollte ich geordnete Verhältnisse schaffen, würde ich z.B. mit SteuFa und FKS Kontakt aufnehmen und einen unangemeldeten Besuch mit entsprechendem Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss planen, am besten zu einer Zeit, wo der Laden nicht brummt, dennoch aber die meisten HelferInnen/MitarbeiterInnen vor Ort sind.
Vorher könnte man natürlich noch mal hinterfragen, ob der "e.V." auch als gemeinnützig anerkannt ist. Nach Deiner Schilderung könnte das allenfalls mit unvollständigen Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen erfolgt sein.

Will ich dem Verein aber eine Chance geben, so würde ich evtl. eine kleine Kontrolle durchführen und dann den Vorsitzenden bzw. den gesamten Vorstand zur Erörterung vorladen.

Nach Deiner Schilderung würde ich auch für einen Betrieb mit Gewinnerzielungsabsicht stimmen. Die Verantwortlichen werden sich aber u.U. nicht selbst bereichern, sondern nur zu Gunsten des Vereinsvermögens wirtschaften. Die persönlichen Einnahmen aus der Mitwirkung bei diesem Vereinszweck werden sicherlich auch nicht gegenüber dem Finanzamt (oder Sozialamt/BAFÖG usw.) erklärt. Sie werden aber auch mangels entsprechender Buchhaltung nachträglich nicht mehr nachweisbar sein. (Das würde ich aber nicht zwangsläufig als böswillig, sondern einfach als DUMM einschätzen, wenn es nicht wirklich vorsätzlich vertuscht werden soll.)
Aspekte wie Steuerpflicht, Mindestlohn, Arbeitnehmerschutz usw. sind wahrscheinlich nicht Inhalt ihrer Studienfächer?

Ein Handlungspflicht des Ordnungsamtes sehe ich derzeit so ohne weiteres nicht...

__________________
-- 8< --- 8< --- Tradition ist nicht die Aufbewahrung der Asche, sondern die Weitergabe des Feuers --- >8 --- >8 --
3 16.07.2014 16:48 SE-Schwarzarbeit ist offline E-Mail an SE-Schwarzarbeit senden Homepage von SE-Schwarzarbeit Beiträge von SE-Schwarzarbeit suchen
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Sehr interessant, vorweg; der Verein ist NICHT gemeinnützig.

Der für mich ausschlaggebende Aspekt hier handeln zu wollen ist allerdings genau der, dass die verantwortlichen (um genau zu sein exakt eine Person) hier tatsächlich und in vollem maße in die eigene Tasche wirtschaften.

Der Vereinsvorstand ist im endeffekt auch nur pro-forma existent. es gibt einen geschäftsführer (angestellter des vereins - kein vorstandsmitglied) und dieser ist für alles verantwortlich. Wer wann arbeitet, wer was verdient etc. wie der besitzer einer Gastronomie.

Ahja, dazu sei gesagt, dass besagte Person vor seiner Tätigkeit im Verein bereits 2 Kneipen an die Wand gefahren hat, in Privatinsolvenz kam, die Arbeit im Verein angenommen hat und nach Ablauf von 5 Jahren sich gleich danach ein (neues) eigenen Restaurant gekauft hat.

Ich bin seit meinem 18ten Lebensjahr selbständig gewerblich tätig, daher kenne ich mich mit vielen details aus, im gegensatz zu meinen studienkollegen, die nie auf diese art und weise gearbeitet haben. Ich zahle meine Steuern, darum kann ich selbst Steuerbetrug (in so vorsätzlichem Ausmaß) nicht gutheißen.
Noch schlimmer ist der Umstand, dass sich hier ja auch über das ehrenamt und engagement von anderen bereichert wird.

Und das hier sind ja nur die steuerlichen Aspekte. Fürs gesundheitsamt wäre es ganz nett zu wissen, dass von 20 Leuten die da rum springen vielleicht 4 ein gesundheitszeugnis haben (bzw die infektionsschutzbelehrung vom amt), obwohl jeder hinterm Tresen steht sowas benötigt.
4 16.07.2014 19:43 HeatL ist offline E-Mail an HeatL senden Beiträge von HeatL suchen
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