Berliner Spielhallenbetreiber verliert Klage |
petergaukler
Kaiser
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Berliner Spielhallenbetreiber verliert Klage |
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Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 20. Juni 2014
Die Regelungen im Berliner Spielhallengesetz, nach denen keine kostenlose Getränke in Spielhallen abgegeben werden dürfen und bestimmte Vorschriften beim Aufstellen der Spielgeräte eingehalten werden müssen, dienen dem Spielerschutz und der Suchtprävention. Als Gemeinwohlgründe rechtfertigen sie Eingriffe in die Berufsfreiheit. Auch unter Berücksichtigung der abweichenden Rechtslage für Gaststätten und Spielbanken liegt kein Verfassungsverstoß vor.
komplettes Urteil unter :
http://www.rechtslupe.de/verwaltungsrech...sgemaess-378901
pg.
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1
03.07.2014 17:38 |
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Solon
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KARO
Routinier
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Ja , Ja so ist Berlin , arm aber sexi das sieht man ja am BER, alles halb so schlimm , sind ja nur Steuergelder , das ist so , wenn man jemanden ins Gesicht spuckt und man sagt es regnet und natürlich sind die Gericht nicht weisungsgebunden alles andere wäre ja auch nicht zu glauben .
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2
03.07.2014 18:17 |
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Solon
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alfi1950
Tripel-As
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So sieht Gewaltenteilung in der Praxis dieser "BRD" aus.
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3
03.07.2014 20:19 |
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