Gewerbe angemeldet (Onlinevertrieb von xxxxxx), e.K. notwenidig...? |
DelMar
Grünschnabel
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Gewerbe angemeldet (Onlinevertrieb von xxxxxx), e.K. notwenidig...? |
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Hallo zusammen,
bin neu im Forum und freue mich auf eine gute Zeit"
ich habe vor kurzem ein Gewerbe zu einem Onlinevertrieb angemeldet. Möchte bei Ebay/Amazon und auf einer eigenen Homepage Silberstäbe, Silbergeneratoren und Eotherische Produkte verkaufen.
Ist dazu ein e.K. nötig? Bzw. kann ich bei Ebay bereits mit dem Gewerbe als Kürzel hinter meinen Namen hinzuschreiben e.K. ? Oder wie wichtig ist der e.K. ..., ist es dann vertrauenswürdiger bzw. welche Vorteile beim Verkauf?
Ich hafte selbst, brauche keine Kredeite usw. also auch keine GmbH,, Möchte nur das es seriös ist und auch gut ausschaut"
Vielen Dank, DelMar
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1
21.06.2014 11:31 |
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Solon
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Schwarzer
König
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RE: Gewerbe angemeldet (Onlinevertrieb von xxxxxx), e.K. notwenidig...? |
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und willkommen im Forum,
für dn Zusatz e.K. müssten Sie sich im Handelsregister des für Sie zuständigen Amtsgerichtes eintragen lassen. (e.K. eingetragener Kaufmann)
Der Zusatz verbietet sich, wenn die Eintragung (noch) nicht erfolgt ist.
Für eingetragene Kaufleute gelten die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und es besteht die Pflicht zur kaufmännischen Buchführung.
Auf Grund dessen kann es sein, dass ein e.K. als "seriöser" gelten mag, automatische Vorteile für Ihr Handelsgewerbe sehe ich jedoch nicht.
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
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2
23.06.2014 07:23 |
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Solon
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DelMar
Grünschnabel
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Themenstarter
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RE: Gewerbe angemeldet (Onlinevertrieb von xxxxxx), e.K. notwenidig...? |
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Zitat: |
Original von Schwarzer
und willkommen im Forum,
für dn Zusatz e.K. müssten Sie sich im Handelsregister des für Sie zuständigen Amtsgerichtes eintragen lassen. (e.K. eingetragener Kaufmann)
... |
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Hallo"
verstehe. Wenn man mit dem gewinn unter 50K/Jahr bleibt, muß man dann die Bilanz trotzdem jährlich machen? Wie sind da in etwa die Kosten wenn man einen entsprechenden Finanzberater dafür nimmt?
Vielen dank
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3
23.06.2014 15:28 |
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Schwarzer
König
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RE: Gewerbe angemeldet (Onlinevertrieb von xxxxxx), e.K. notwenidig...? |
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nochmal
Die steuerlichen Maßstäbe sind hier unbeachtlich. Ein Finanzberater kann Ihnen nicht weiterhelfen, Sie benötigen einen Steuerberater.
Die Kaufmannseigenschaft im Sinne des Handelsgesetzbuches setzt einen kaufmännisch geführten Betrieb voraus (siehe Handelsgesetzbuch - HGB).
Insbesondere ist dort das Verhalten zwischen Kaufleuten (z.B. Hersteller und Großhändler
Im gegebenen Fall bietet die Eintragung keinen wesentlichen Vorteil. Die steuerliche Seite und die Grundsätze der Buchführungspflicht etc. lkönnten Sie in einem Beratungsgespräch mit einem Steuerberater schnell klären.
Danach fällt die Entscheidung leichter.
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
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4
23.06.2014 15:48 |
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