unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO) » Eintritt auf Märkten » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Eintritt auf Märkten
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Ullrich   Zeige Ullrich auf Karte Ullrich ist männlich
Tripel-As


images/avatars/avatar-605.jpg

Dabei seit: 24.08.2011
Beiträge: 206
Bundesland:
Sachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 947.601
Nächster Level: 1.000.000

52.399 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Eintritt auf Märkten

Hallo ins Forenland,

ich habe einen gewerblichen Trödelmarkt, der auf einem eingezäunten Privatgrundstück stattfindet. Die Festsetzung wurde als Spezialmarkt beantragt. Ich habe den Antrag unter Würdigung des Einzelfalles jedoch als Jahrmarkt - und somit ohne die Erhebung von Eintrittsgeld - festgesetzt. Der Veranstalter hat das vorerst so akzeptiert, behält sich aber eine rechtliche Prüfung vor, was ja sein gutes Recht ist. Nun veranstaltet er den nächsten so festgesetzten Markt und erhebt zwar keinen Eintritt, will aber Geld für die Betretung des Grundstückes verlangen, auf dem der Trödelmarkt weiter hinten dann stattfindet.

Hat jemand einen hilfreichen Tipp, wie man sich hier verhalten sollte???

Herzliche Grüße

Ullrich
1 19.06.2014 07:59 Ullrich ist offline E-Mail an Ullrich senden Homepage von Ullrich Beiträge von Ullrich suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Pieck, OA Düren   Zeige Pieck, OA Düren auf Karte Pieck, OA Düren ist männlich
Routinier


Dabei seit: 07.01.2010
Beiträge: 288
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.495.965
Nächster Level: 1.757.916

261.951 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,

wenn der Veranstalter nicht hören will, würde ich einen entsprechenden Passus explizit als Auflage mit in die Festsetzung aufnehmen.
(z.B. "Für den Besuch der Veranstaltung darf kein Eintrittsgeld erhoben werden, ebenso darf für das Betreten des Grundstückes keine Gebühr/kein Entgelt verlangt werden)

MfG
Thomas Pieck
2 20.06.2014 08:26 Pieck, OA Düren ist offline E-Mail an Pieck, OA Düren senden Homepage von Pieck, OA Düren Beiträge von Pieck, OA Düren suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Ullrich   Zeige Ullrich auf Karte Ullrich ist männlich
Tripel-As


images/avatars/avatar-605.jpg

Dabei seit: 24.08.2011
Beiträge: 206
Bundesland:
Sachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 947.601
Nächster Level: 1.000.000

52.399 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Ullrich


www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Herr Pieck,

danke für die Antwort.

Dass er keinen Eintritt verlangen darf, habe ich bereits mit aufgenommen. Für das Verbot des Betretungsentgelts würde mir noch die rechtliche Grundlage fehlen, da es sich doch eigentlich um Privatrecht zwischen dem Pächter des Grundstückes (Veranstalter) und dem Besucher handelt. Habe ich tatsächlich das Recht dazu, dies zu verlangen bzw. würde das bei einem Rechtsstreit durchgehen? Genau das ist der Knackpunkt.

Vielleicht hat noch jemand eine entsprechende Idee dazu?

Ein schönes Wochenende

Ullrich
3 20.06.2014 10:27 Ullrich ist offline E-Mail an Ullrich senden Homepage von Ullrich Beiträge von Ullrich suchen
Runge   Zeige Runge auf Karte Runge ist weiblich
Kaiser


Dabei seit: 24.04.2006
Beiträge: 1.391
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 9.108.368
Nächster Level: 10.000.000

891.632 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo aus Bad Fallingbostel,

also, wenn jemand auf seinem eigenen Grundstück einen Markt veranstaltet, es quasi der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt und ja dann auch eine Vielzahl gewerblicher Händler hat, würde ich das "Betretungsgeld" als verkappten Eintritt ansehen. Er versucht ganz offensichtlich, die Vorzuge der Marktfestsetzung für sich zu nutzen und deren Reglementierungen zu umgehen. Wie gesagt, ich würde das als "Eintritt" ansehen und entsprechend gegen ihn vorgehen.

Zukünftig wäre zu überlegen, ob er denn überhaupt zuverlässig ist. besitzt.

Regina Runge
4 20.06.2014 12:40 Runge ist offline E-Mail an Runge senden Beiträge von Runge suchen
Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
Moderator


Dabei seit: 04.08.2005
Beiträge: 1.710
Bundesland:
Sachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 50 [?]
Erfahrungspunkte: 11.646.853
Nächster Level: 11.777.899

131.046 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,

einen konkreten Rechtsstreit zum Thema kenne ich aus eigener Erfahrung nicht, aber § 71 Gewo greift ja ausdrücklich in privatrechtliche Beziehungen ein, denn die Vorschrift regelt ja, welche Vergütungen der Veranstalter eines Jahrmarkts fordern darf. Weder ein Eintrittsgeld noch ein sonstwie bezeichnetes Entgelt für das Betreten des Grundstücks ist dort genannt.
Ein entspechendes Verbot als "gesetzeswiederholender" VA sollte daher zulässig sein. Er liefert die Grundlage für die Vollstreckung der Vorschrift.
5 20.06.2014 13:02 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
wyhlmaus50   Zeige wyhlmaus50 auf Karte wyhlmaus50 ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 06.12.2012
Beiträge: 180
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 743.415
Nächster Level: 824.290

80.875 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Was spricht gegen die beantragte Festsetzung als Spezialmarkt?

Und damit die Möglichkeit, Eintritt zu verlangen?
6 23.06.2014 15:27 wyhlmaus50 ist offline E-Mail an wyhlmaus50 senden Beiträge von wyhlmaus50 suchen
Runge   Zeige Runge auf Karte Runge ist weiblich
Kaiser


Dabei seit: 24.04.2006
Beiträge: 1.391
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 9.108.368
Nächster Level: 10.000.000

891.632 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo aus Bad Fallingbostel

ein Trödelmarkt erfüllt nicht die Voraussetzungen als Spezialmarkt.

Regina Runge
7 23.06.2014 15:32 Runge ist offline E-Mail an Runge senden Beiträge von Runge suchen
wyhlmaus50   Zeige wyhlmaus50 auf Karte wyhlmaus50 ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 06.12.2012
Beiträge: 180
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 743.415
Nächster Level: 824.290

80.875 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Floh- und Trödelmärkte werden regelmäßig als Spezialmarkt festgesetzt. Dadurch wird dem Problem des Neuwarenverkaufs in großem Stil entgegengewirkt.

So zumindest in Bayern:

http://www.verwaltungsservice.bayern.de/...ng/098535849425
8 23.06.2014 15:50 wyhlmaus50 ist offline E-Mail an wyhlmaus50 senden Beiträge von wyhlmaus50 suchen
Runge   Zeige Runge auf Karte Runge ist weiblich
Kaiser


Dabei seit: 24.04.2006
Beiträge: 1.391
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 9.108.368
Nächster Level: 10.000.000

891.632 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Oh, ok, unter diesem Aspekt habe ich das noch gar nicht gesehen. Bei uns werden sie "nur" als Jahrmärkte festgesetzt, da dort Waren aller Art verkauft werden. Das wiederum würde einem "Spezialmarkt" nicht entsprechen.

Regina Runge
9 23.06.2014 16:07 Runge ist offline E-Mail an Runge senden Beiträge von Runge suchen
J. Simon   Zeige J. Simon auf Karte J. Simon ist männlich
Lebende Foren Legende


Dabei seit: 01.06.2006
Beiträge: 1.548
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 50 [?]
Erfahrungspunkte: 10.077.601
Nächster Level: 11.777.899

1.700.298 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Die Festsetzung als Spezialmarkt scheidet bei einem Trödelmarkt wegen der nicht vorhandenen "Spezialisierung" des Warenangebots eigentlich regelmäßig aus.
Das Warensortiment für einen Spezialmarkt muss schon ziemlich genau eingegrenzt werden. Trödel im Sinne geringwertiger gebrauchter Gegenstände des täglichen Bedarfs reicht sicherlich nicht aus.

Die bayrische Praxis läuft daher den restlichen ziemlich konträr. Dem Problem des Neuwarenverkaufs kann man auch mit Auflagen begegnen und bei manchen Jahrmärkten ist das Anbieten von Neuwaren auch gewünscht.

Dennoch danke Wyhlmaus50 für den Hinweis , wie ihr das Bayern handhabt.

VG J. Simon
10 24.06.2014 13:52 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO) » Eintritt auf Märkten


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Zuständigkeit im GUV für Geschäftsführer bei Auflösung [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   18.01.2024 10:09 von Ludwig     19.01.2024 08:15 von Ludwig   Views: 48.356
Antworten: 4
Verkauf von Pferden, Vermietung Pferdeboxen mit Dienst [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   19.10.2023 08:59 von LucaGewerbe     19.10.2023 11:42 von hans-im-glück1986   Views: 102.320
Antworten: 1
Bierverkauf im Hof Stehendes Gewerbe (allgemein)   25.09.2023 15:43 von Bernie     26.09.2023 08:48 von Hinterwäldler   Views: 167.479
Antworten: 1
1 Dateianhänge enthalten Pop Up Store Betrieb auf Dauer Makler, Bauträger, Baubetreuer   08.08.2023 09:01 von Vossibär     11.08.2023 08:33 von Civil Servant   Views: 62.077
Antworten: 3
An- und Verkauf hochwertiger Konsumgüter § 38 Gewo Stehendes Gewerbe (allgemein)   02.08.2023 10:52 von Julia     02.08.2023 12:37 von Ludwig   Views: 68.522
Antworten: 2

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 213.882 | Views gestern: 287.703 | Views gesamt: 879.893.873


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 143 | Gesamt: 0.228s | PHP: 99.56% | SQL: 0.44%