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Zum Ende der Seite springen Frage zum § 4 BbgGastG
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Bulldog Bulldog ist männlich
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Frage zum § 4 BbgGastG

Hallo in die Runde,
ich würde gern mal Eure Meinung zum Thema hören.
Unser Kommunaler Aussendienst hat letzte Woche Gaststättenkontrollen durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass in einer Gaststätte der Liter Bier ( 3,00 Euro) genauso viel kostete wie der Liter Cola (3,00 Euro).
Die Cola war aber, laut Getränkekarte, das billigste alkoholfreie Getränk.
Ist dies nun als Verstoß gegen den

§ 4

(........Davon ist mindestens ein alkoholfreies Getränk nicht teurer als das billigste alkoholische Getränk anzubieten. Der Preisvergleich erfolgt hierbei auch auf der Grundlage des hochgerechneten Preises für einen Liter der betreffenden Getränke. .............)
zu werten oder nicht ? Ich habe den Gastwirt dazu im OWi - Verfahren angehört. Weißnicht

Mit besten Grüßen aus Oberhavel

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Bulldog: 18.06.2014 15:48.

1 18.06.2014 15:46 Bulldog ist offline E-Mail an Bulldog senden Beiträge von Bulldog suchen
Solon
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Runge   Zeige Runge auf Karte Runge ist weiblich
Kaiser


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Hallo aus Bad Fallingbostel,

wen 1 Liter Bier und 1 Liter Cola das gleiche kosten, ist die Cola nicht teuere als das Bier.

§ 4 eures GastG ist damit eingehalten. Ein Owi-Tatbestand ist nicht erfüllt.

Regina Runge
2 18.06.2014 16:25 Runge ist offline E-Mail an Runge senden Beiträge von Runge suchen
Solon
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Bulldog Bulldog ist männlich
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cool

Danke für die schnelle Antwort, dann werde ich den Fall einstellen.

Grüße aus Oberhavel
Wand
3 19.06.2014 08:39 Bulldog ist offline E-Mail an Bulldog senden Beiträge von Bulldog suchen
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