Hallo in die Runde,
ich würde gern mal Eure Meinung zum Thema hören.
Unser Kommunaler Aussendienst hat letzte Woche Gaststättenkontrollen durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass in einer Gaststätte der Liter Bier ( 3,00 Euro) genauso viel kostete wie der Liter Cola (3,00 Euro).
Die Cola war aber, laut Getränkekarte, das billigste alkoholfreie Getränk.
Ist dies nun als Verstoß gegen den
§ 4
(........Davon ist mindestens ein alkoholfreies Getränk nicht teurer als das billigste alkoholische Getränk anzubieten. Der Preisvergleich erfolgt hierbei auch auf der Grundlage des hochgerechneten Preises für einen Liter der betreffenden Getränke. .............)
zu werten oder nicht ? Ich habe den Gastwirt dazu im OWi - Verfahren angehört.
Mit besten Grüßen aus Oberhavel
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Bulldog: 18.06.2014 15:48.
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