Steff1408
Grünschnabel
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Ausstieg aus Malerbetrieb |
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Hallo zusammen,
ich weiß ehrlichgesagt nicht so genau, ob ich hier richtig bin. Ich versuche es aber mal.
Die Familie meiner Freundin besitzt ein Malerbetrieb. Als der Vater verstorben ist, hat meine Freundin das Erbe angenommen und ist somit ebenfalls Teilhaberin des Betriebs - samt allen SCHULDEN!
Aktuell führt die Mutter das Unternehmen mit dem Bruder meiner Freundin, der Meister ist. Sie hat damit nichts zu tun. Nun wollen wir heiraten und wir möchten sie aus dem Betrieb raushaben. Nur wie?
Wir haben bisher nicht feststellen können, was getan werden muss, um sie aus dem Betrieb rauszubekommen. Ebenfalls ist uns unklar, was mit den bestehenden Schulden passiert. Muss sie diese dann mitnehmen, ausgleichen, oder kann man diese nach Vereinbarung mit den anderen Teilhabern (Mutter und Bruder) einfach dort lassen.
Wir sind gerade etwas ratlos, weil wir uns in der Sache überhaupt nicht auskennen und erhoffen uns hier ein wenig Aufklärung.
Falls jemand antworten weiß, wäre ich sehr dankbar :-)
Viele Grüße
Steffen
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12.06.2014 18:34 |
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Solon
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Civil Servant
Foren Gott
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in diesem Forum,
zunächst einmal wäre zu klären, welche Rechtsform das Unternehmen hat. Bevor das nicht klar ist, kann man wenig zu ihren Fragen sagen.
Allerdings ist mir auch nicht klar, wie man aus einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts aussteigt. Als Gesellschafter der GmbH müsste man die Gesellschaftsanteile verkaufen oder anderweitig los werden. Hier wäre allerdings keine persönliche Haftung der Gesellschafter gegeben.
Ich empfehle Ihnen sich mit den speziellen Fragen an die Rechtsabteilung Ihrer IHK oder der Handwerkskammer zu wenden.
CS
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13.06.2014 10:06 |
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Solon
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Steff1408
Grünschnabel
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Themenstarter
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Hallo,
erstmal vielen Dank für die Antwort. Meine hat lang gedauert, aber sowas ist meist nicht so leicht.
Es handelt sich um eine GbR. Dass wir somit in einer besch... Situation sind ist mir mittlerweile klar :-(
Die Rechtsberatung der Handwerkskammer kann uns nicht helfen, da die Firma auf die Mutter meiner Freundin eingetragen ist. Sie müsste also an sie treten.
Mittlerweile läuft aber ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung gegen die Firma und wir haben einen Rechtsanwalt zur Hilfe gezogen. Trotzdem macht er nicht gerade viel und nur das notwendigste (Vielleicht weil er weis wie es um die Firma steht und vielleicht denkt, dass er eh kein Geld sieht) und deswegen habe ich nochmal eine Frage hier.
Beteiligt sind aktuell Ihr Mutter 50%, ihr Bruder 25% und sie 25%. Es gibt zwar Pläne die Firma zu schließen, aber wir wollen nicht so lange warten und wollen jetzt schon raus. Mir ist klar, dass wir auch für die Schulden bis dahin mit haften, aber zumindest nicht mehr über die, die vielleicht entstehen. Ich habe gelesen, dass ein einfaches Kündigungsschreiben reicht. Kann mir aber nicht vorstellen, dass ein einfaches Kündigungsschreiben an die anderen reicht, weil ja irgendwo festgehalten werden muss, wer wieviel Anteile hat.
Auch lese ich oft von "Wenn einer kündigt, dann muss die GbR auch geschlossen werden". Aber es wären ja noch 2 da und die Firma müsste doch noch bestehen bleiben können?
Wäre super wenn mich jemand ein wenig aufgleisen könnte.
Vielen Dank vorab!!!!!!
Grüße
Steffen
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13.03.2015 17:46 |
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