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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Zurückweisung einer GewA wg. Scheinselbständigkeit - rechtliche Einstufung der Zurückweisung » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Zurückweisung einer GewA wg. Scheinselbständigkeit - rechtliche Einstufung der Zurückweisung
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Zurückweisung einer GewA wg. Scheinselbständigkeit - rechtliche Einstufung der Zurückweisung Roesje 02.06.2014 16:16
 RE: Zurückweisung einer GewA wg. Scheinselbständigkeit - rechtliche Einstufung der Zurückweisung Thomas Mischner 03.06.2014 07:56
 RE: Zurückweisung einer GewA wg. Scheinselbständigkeit - rechtliche Einstufung der Zurückweisung Roesje 03.06.2014 09:38
 RE: Zurückweisung einer GewA wg. Scheinselbständigkeit - rechtliche Einstufung der Zurückweisung Rheinhesse 03.06.2014 10:21
 Zurückweisung Gewerbeanmeldung Ordnungsamt 22.01.2020 16:48
 RE: Zurückweisung einer GewA wg. Scheinselbständigkeit - rechtliche Einstufung der Zurückweisung Roesje 03.06.2014 11:15
 RE: Zurückweisung einer GewA wg. Scheinselbständigkeit - rechtliche Einstufung der Zurückweisung Rheinhesse 03.06.2014 11:34
 RE: Zurückweisung einer GewA wg. Scheinselbständigkeit - rechtliche Einstufung der Zurückweisung Steffen Balzer 03.06.2014 13:25
 Zurückweisung einer GewA wg. Scheinselbständigkeit Stadtverwaltung Frankenthal 29.12.2015 10:43
 RE: Zurückweisung einer GewA wg. Scheinselbständigkeit - rechtliche Einstufung der Zurückweisung Roesje 29.12.2015 11:07
 RE: Zurückweisung einer GewA wg. Scheinselbständigkeit - rechtliche Einstufung der Zurückweisung Hope2022 13.07.2021 11:07
 RE: Zurückweisung einer GewA wg. Scheinselbständigkeit - rechtliche Einstufung der Zurückweisung Blackhunter 29.12.2015 14:29
 RE: Zurückweisung einer GewA wg. Scheinselbständigkeit - rechtliche Einstufung der Zurückweisung Roesje 30.12.2015 08:06
 RE: Zurückweisung einer GewA wg. Scheinselbständigkeit - rechtliche Einstufung der Zurückweisung BernshausenL 28.03.2019 09:34
 RE: Zurückweisung einer GewA wg. Scheinselbständigkeit - rechtliche Einstufung der Zurückweisung domar 28.03.2019 10:13
 RE: Zurückweisung einer GewA wg. Scheinselbständigkeit - rechtliche Einstufung der Zurückweisung VoPi 28.03.2019 13:56
 RE: Zurückweisung einer GewA wg. Scheinselbständigkeit - rechtliche Einstufung der Zurückweisung Hochi89 29.03.2019 08:50
 RE: Zurückweisung einer GewA wg. Scheinselbständigkeit - rechtliche Einstufung der Zurückweisung Roesje 29.03.2019 10:23
 RE: Zurückweisung einer GewA wg. Scheinselbständigkeit - rechtliche Einstufung der Zurückweisung Doc 30.06.2022 17:57
 RE: Zurückweisung einer GewA wg. Scheinselbständigkeit - rechtliche Einstufung der Zurückweisung VeSa 03.04.2019 07:11
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Roesje Roesje ist weiblich
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Zurückweisung einer GewA wg. Scheinselbständigkeit - rechtliche Einstufung der Zurückweisung

Hallo!

Ein Vermittler wollte eine GbR, bestehend aus insg. 6 Rumänen und Bulgaren mit der Tätigkeit "Hilfsarbeiten im Baugewerbe" anmelden.

Abgesehen davon, dass hier nur per E-Mail eingescannte Vorderseiten von ausländischen Ausweisen und ein Gesellschaftsvertrag eingereicht worden sind und hinsichtlich anderer gewerbl. Unternehmungen des Vermittlers noch Zweifel der tatsächlichen Betriebsausübung und die Einleitung eines GU-Verfahrens aufwartet, habe ich dem Vermittler per E-Mail geantwortet, dass ich wegen Anhaltspunkten für Scheinselbständigkeit keine Gewerbeanmeldung vorbereiten kann (Vermittler wollte ursprünglich zwecks Anmeldung noch mal persönlich vorsprechen) und habe ihn diesbezüglich und der anderen Fragen, die hier momentan bestehen, um entspr. Auskünfte gebeten, um den Sachverhalt klären zu können.

Im Rahmen dieses Verfahrens stellte sich bei uns nun die Frage, wie denn eine Zurückweisung rechtlich bzw. formal zu bewerten ist?

Laut unserem Landesministeriums haben wir unzulässige Gewerbemeldungen, sofern eindeutig ist, dass es sich um kein selbständiges Gewerbe handelt, zurückzuweisen und von der Empfangsbescheinigung abzusehen.

Eindeutig ist die ganze Sache für mich. Rücksprache mit FKS, Kripo sowie HWK erfolgten, die sich dieser Einschätzung anschließen.

Nun aber die Frage, was diese Zurückweisung rechtlich gesehen ist, da sie definitiv kein VA ist? Bin ich verpflichtet bei Zurückweisungen dies schriftlich zu machen oder entspr. zu begründen? Denn der "Gewerbetreibende" müsste ja rein theoretisch die Möglichkeit haben, dagegen vorgehen zu können, wenn ihm die Gewerbeanzeige verwehrt wurde....nur über Klageweg (Verpflichtungsklage) ?

Über eure Gedanken hierzu freue ich mich schon! Je schneller umso besser....derjenige welche macht uns hier ganz schön Stress und Ärger

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1 02.06.2014 16:16 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
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Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
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Hallo,

die Empfangsbescheinigung nach § 15 Abs. 1 GewO ist ein Realakt. Wird sie verweigert, hat der Anzeigende die Möglichkeit, seinen (vermeintlichen) Anspruch mit einer Leistungsklage geltend zu machen (nachzulesen u. a. bei Friauf, GewO, § 15 Rn. 9f.).
1 03.06.2014 07:56 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
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Roesje Roesje ist weiblich
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Danke

Für die schnelle Antwort...Realakt! Applaus

anbeten

Danke auch für den Hinweis! Wir haben hier Landmann/Rohmer. Habe mich zwar in der Kommentierung zum § 14 dumm und dämlich gesucht, aber auf die Idee gekommen, beim §15 zu schauen, bin ich natürlich noch nicht Augen rollen

Das werde ich jetzt gleich mal nachholen!

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1 03.06.2014 09:38 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
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Moin aus Rheinhessen,
im Landmann-Rohmer steht es so explizit nicht drin - hab ich zumindest so nicht gefunden.
@ Roesje - Falls Ihr einen Zugriff zu KosDirekt habt, dann würde ich den Online-Kommentar zu § 15 GewO zitieren. Da steht es sauber drin. Schicke ich gerne per PN, wenn nicht vorhanden.

__________________
Grüße aus dem schönen Rheinhessen.

Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham Formulier
16 03.06.2014 10:21 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
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Zurückweisung Gewerbeanmeldung

Den Kommentar hätte ich bitte auch gerne. Vielen Dank und viele Grüße aus Schleswig-Holstein
31 22.01.2020 16:48 Ordnungsamt ist offline E-Mail an Ordnungsamt senden Homepage von Ordnungsamt Beiträge von Ordnungsamt suchen
Roesje Roesje ist weiblich
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Also im Landmann/Rohmer steht es wirklich nicht so eindeutig.

@ Rheinhesse: Kosdirekt haben wir zwar, aber wenn es per pn möglich wäre, würde ich mich sehr freuen!!! Ich bin hier momentan nämlich sehr am routieren, da mir von der Person XY (dem "Vermittler") nun vorgeworfen wird, ich wäre eine Rassistin, die was gegen EU-Ausländer hat seufz

Heißt ich schreibe hier seit Tagen an nem Aktenvermerk rum, wälze Gesetze usw., um möglichst gewappnet für eine gerichtliche Auseinandersetzung zu sein.

Nehme daher gerne jeden rechtlichen Kommentar, den ich kriegen kann, mit zur Akte.

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1 03.06.2014 11:15 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
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Moin aus Rheinhessen,

- direkt aus KosDirekt - wenn's klappt.

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Grüße aus dem schönen Rheinhessen.

Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham Formulier
16 03.06.2014 11:34 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
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Ich kann leider nicht helfen - aber schön dieses Teamwork hier zu lesen (:

jetzt....
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Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
1 03.06.2014 13:25 Steffen Balzer ist offline E-Mail an Steffen Balzer senden Beiträge von Steffen Balzer suchen
Stadtverwaltung Frankenthal   Zeige Stadtverwaltung Frankenthal auf Karte Stadtverwaltung Frankenthal ist weiblich
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Zurückweisung einer GewA wg. Scheinselbständigkeit

Moin
können wir bitte auch die Ausführungen aus KosDirekt erhalten... bei uns wird die Auffassung vertreten, es handele sich bei der Ablehnung um einen VA, gegen den man Widerspruch einlegen könne...
danke und gefrustete Grüße
1 29.12.2015 10:43 Stadtverwaltung Frankenthal ist offline E-Mail an Stadtverwaltung Frankenthal senden Beiträge von Stadtverwaltung Frankenthal suchen
Roesje Roesje ist weiblich
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Hallo!

Sie müssten gerade eine E-Mail bekommen haben

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1 29.12.2015 11:07 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
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Ich würde mich auch über eine Email mit den Ausführungen freuen.
16 13.07.2021 11:07 Hope2022 ist offline E-Mail an Hope2022 senden Beiträge von Hope2022 suchen
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Moin und hallo,

wir haben hier - welch Zufall - das gleiche Problem.
Auch ich würde mich über die entsprechenden Ausführungen, da ich auch schon händeringend nach Hilfe suche.

Freundliche Grüße aus dem
sonnigen Main-Taunus-Kreis
1 29.12.2015 14:29 Blackhunter ist offline E-Mail an Blackhunter senden Homepage von Blackhunter Beiträge von Blackhunter suchen
Roesje Roesje ist weiblich
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Moin

Schauen Sie in Ihr E-Mail - Postfach...da müsste was drin sein

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1 30.12.2015 08:06 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
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Ich würde mich auch über eine Email mit den Ausführungen freuen smile Danke und Viele Grüße
1 28.03.2019 09:34 BernshausenL ist offline E-Mail an BernshausenL senden Beiträge von BernshausenL suchen
domar   Zeige domar auf Karte domar ist männlich
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Ich auch.

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Meine Damen und Herren, ich hoffe, Sie verzeihen mir meine Leidenschaft. Ich hätte Ihnen die Ihre auch gerne verziehen. (Dieter Hildebrandt)
1 28.03.2019 10:13 domar ist offline E-Mail an domar senden Beiträge von domar suchen
VoPi   Zeige VoPi auf Karte VoPi ist männlich
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Moin Moin ,

Ich würde mich auch über eine Email mit den Ausführungen freuen.

Vielen Dank und beste Grüße aus "Struceberch"
mailt VoPi
16 28.03.2019 13:56 VoPi ist offline E-Mail an VoPi senden Homepage von VoPi Beiträge von VoPi suchen
Hochi89 Hochi89 ist männlich
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Dem würde ich mich auch gerne anschließen, würde mich auch über die Ausführungen freuen smile Danke
1 29.03.2019 08:50 Hochi89 ist offline E-Mail an Hochi89 senden Beiträge von Hochi89 suchen
Roesje Roesje ist weiblich
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Moin

Leider schaffe ich es gerade nicht, hier irgendeine Datei hochzuladen. Das System weigert sich.

Ich werde nächste Woche nochmal auf euch zurückkommen.

Der Kommentar Friauf zu § 15 GewO, wo das mit dem Realakt erklärt ist, war Stand 2014.

Habe heute Morgen gesehen, dass es zwischenzeitlich einen neuen gibt, der dann plötzlich davon spricht, dass die Zurückweisung dann doch ein VA ist.

Bisher hieß es (in Kurzform) immer: Da Gewerbebescheinigung Realakt und mangels Regelung kein VA, ist auch eine Zurückweisung einer Gewerbeanzeige kein VA.

Man weist ja zurück, da das TBM "Selbständigkeit" nicht erfüllt ist und überhaupt keine Anzeigepflicht besteht.

Ich werde diese 2 Thesen dann nächste Woche mal hier zur Diskussion reinstellen, komme aber heute leider nicht mehr dazu.

Über Kosdirekt bzw. Wolters Kluwer (wer den Zugang hat) kann man aber den Kommentar einsehen.

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1 29.03.2019 10:23 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
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Zitat:
Original von Roesje
Moin

Leider schaffe ich es gerade nicht, hier irgendeine Datei hochzuladen. Das System weigert sich.

Ich werde nächste Woche nochmal auf euch zurückkommen.

Der Kommentar Friauf zu § 15 GewO, wo das mit dem Realakt erklärt ist, war Stand 2014.

Habe heute Morgen gesehen, dass es zwischenzeitlich einen neuen gibt, der dann plötzlich davon spricht, dass die Zurückweisung dann doch ein VA ist.

Bisher hieß es (in Kurzform) immer: Da Gewerbebescheinigung Realakt und mangels Regelung kein VA, ist auch eine Zurückweisung einer Gewerbeanzeige kein VA.

Man weist ja zurück, da das TBM "Selbständigkeit" nicht erfüllt ist und überhaupt keine Anzeigepflicht besteht.

Ich werde diese 2 Thesen dann nächste Woche mal hier zur Diskussion reinstellen, komme aber heute leider nicht mehr dazu.

Über Kosdirekt bzw. Wolters Kluwer (wer den Zugang hat) kann man aber den Kommentar einsehen.


Moin,

könnte ich auch bitte den Kommentar von Wolters Kluwer erhalten?

Habt ihr mehr Informationen über Zurückweisungen von Anmeldungen die keine gewerbliche Tätigkeit, Verwaltung eigenes Vermögen oder keine Betriebsstätte vorweisen können?
16 30.06.2022 17:57 Doc ist offline E-Mail an Doc senden Beiträge von Doc suchen
VeSa   Zeige VeSa auf Karte VeSa ist weiblich
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Moin

Und dann höre ich innerhalb meiner 3 Tage Bearbeitungszeit nach § 15 GewO an und weise zurück oder wie ist die Vorstellung? Und: wo fängt denn die Zurückweisung an? Doch hoffentlich nicht bereits dann wenn ich schreiben muss die Anzeige ist nicht vollständig bzw. die Angaben zur Tätigkeit zu unbestimmt. Habe leider gerade keinen Kommentar zur Hand, werde aber nochmal nachlesen was der Landmann/Rohmer dazu so meint…

Viele Grüße
VeSa
1 03.04.2019 07:11 VeSa ist offline E-Mail an VeSa senden Beiträge von VeSa suchen
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