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Zum Ende der Seite springen Verordnung nach § 67 (2) GewO
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Stadt GF   Zeige Stadt GF auf Karte Stadt GF ist weiblich
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Verordnung nach § 67 (2) GewO

Ein herzliches Moin an alle!

Ich hoffe, mir kann jemand auf die Sprünge helfen bei der Frage, wie lange eine Verordnung zum Wochenmarkt gültig ist? Nach dem Nds. SOG gelten VO's "nur" 20 Jahre. Da diese VO aber nach der GewO erlassen wurde und m.E. auch keine abstrakte Gefahr vorliegt, müsste sie doch so lange gelten, bis der Rat sie abschafft, oder? Die NGO äussert sich gar nicht zum Mindeshaltbarkeitsdatum.

Noch einen netten SchlaDo wünscht

Elke Rohrbeck
1 02.11.2006 15:04 Stadt GF ist offline E-Mail an Stadt GF senden Beiträge von Stadt GF suchen
Solon
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Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
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RE: Verordnung nach § 67 (2) GewO

Hej aus Hamm,

wir haben in NRW auch das 20-Jahre-Problem. Unsere VO ist "1991" ausgelaufen und keiner hats gemerkt -peinlich!
Da hilft es nach Auskunft usneres Rechtsamtes, wenn man die VO nochmals verkündet.

__________________
Alles immer schön sportlich sehen. Fahrrad

Jörg Wiesemeier
2 24.11.2006 06:48 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
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