Minderjährige |
Neetz
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Hallo,
wie geht Ihr mit Anmeldungen von Minderjährigen um? Also in der GewAnzVwV Pkt. 5.5 steht drinne, dass das Vormundschaftsgericht informiert werden muss wenn eine Genehmigung dessen nicht nachgewiesen werden kann. Jetzt ruft das Gericht an, und fragt was mit der Anmeldung gemacht werden soll.
Muss ich vom Minderjährigen diese Genehmigung verlangen oder die Zustimmung der Eltern?
Sagt mal mas....
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1
02.11.2006 11:52 |
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Solon
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Hubert Steinmetz
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meines Erachtens alles richtig, allerdings weisen wir im Vorfeld bereits die Minderjährigen auf die Zustimmungspflicht durch das Vormundschaftsgericht hin (siehe § 112 BGB).
Das Thema wurde bereits an anderer Stelle angesprochen:
Gewerbeabmeldung
Hoffe, das hilft weiter (m.E. ist das Gericht jetzt an der Reihe!
)
__________________ ,
Hubert Steinmetz 8)
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2
02.11.2006 14:13 |
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