Außenbewirtung nach 22 Uhr Diskothek |
featman
Grünschnabel
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Außenbewirtung nach 22 Uhr Diskothek |
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Hallo liebe Forummitglieder,
die Suche war bezüglich meiner Anfrage leider ergebnislos.
Ich selbst betreibe eine Diskothek in Bayern mit einer Außenterrasse, welche von 3 Seiten durch eigene Gebäude (also 5 Meter hohe Mauern) und von einer Seite durch eine Hecke (ca. 2 Meter hoch) begrenzt ist. Zwischen der Hecke ist auch der Durchgang, der über die Terrasse zum Eingang der Diskothek führt. Momentan habe ich auf der Terrasse die Genehmigung bzw. Konzession der Speise- und Schankwirtschaft. Diese Außenbewirtung ist zeitlich bis 22 Uhr begrenzt.
Nachbarn gibt es direkt keine! Erst in weiterer Entfernung. Eine Belästigung ist ausgeschlossen. Zumal die Terrasse schon immer als Raucherbereich genutzt wurde.
Mir ist bekannt dass es unzählige Diskotheken und Clubs z.b. in München mit einer teils Freiluftterrasse, sowie festen Bars und Ausschank selbst zu späteren Zeiten (Von 22-5 Uhr) gibt.
Wie wurde dies gegenüber Ordnungsamt oder rechtlich umgesetzt?
Muss ich die Hecke durch eine Wand ersetzen? Reicht das nicht, muss ich ein zusätzliches Dach bauen? Was kann ich tun, dass dies verwirklicht wird, ohne dass ein neuer Gastronomieraum entsteht, indem wieder das Rauchverbot greift!
Ich hoffe und bedanke mich für eure Hilfe
Liebe Grüße
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1
11.04.2014 13:55 |
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Solon
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SteBa
Haudegen
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RE: Außenbewirtung nach 22 Uhr Diskothek |
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Hallo,
bei uns wird die Außenbewirtschaftung aus Lärmschutzgründen in der Regel auf 22.00 Uhr begrenzt (Beginn der Nachtruhe).
Es gibt jedoch einige Städte und Gemeinden, die in einer Sperrzeitverordnung abweichende Sperrzeiten festlegen. Darüber hinaus kann auch im Einzelfall eine längere Betriebzeit als 22.00 Uhr genehmigt werden, wenn z.B. die örtlichen Verhältnisse dies zulassen.
Am Besten, Sie wenden sich mit Ihrem Anliegen direkt an Ihre Erlaubnisbehörde, diese kann Ihnen sicherlich weiterhelfen.
Viele Grüße
SteBa
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2
14.04.2014 08:15 |
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Solon
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Jungspund
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Doch die Verwaltung und Entscheidung solcher Anträge dauer sehr lange...daher rechtzeitig genug den Antrag stellen
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3
30.10.2014 11:37 |
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