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Zum Ende der Seite springen Devisenhandel übers Internet
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tumari tumari ist weiblich
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Devisenhandel übers Internet

Hallo zusammen,

ich finde auf die schnelle nichts in der Kommentierung und ich bräuchte schnell Hilfe :-( Ist der Devisenhandel übers Internet Gewerbemeldepflichtig und vielleicht sogar erlaubnispflichtig?
Im Internet habe ich einige Seiten gefunden die besagen, dass man dies ohne Gewerbeanmeldung "betreiben" darf?

VG
1 09.04.2014 13:35 tumari ist offline E-Mail an tumari senden Beiträge von tumari suchen
Solon
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Rheinhesse   Zeige Rheinhesse auf Karte Rheinhesse ist männlich
Kaiser


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RE: Devisenhandel übers Internet

Moin aus Rheinhessen,
spekuliert der Interessent mit seinem eigenen Kapital und handelt dabei Devisen ist er wohl eher nicht gewerbsmäßig tätig, weil er (nur) mit seinem Kapital arbeitet. Nimmt er hierzu Gelder von Dritten in Anspruch und erhält eine Gebühr oder einen vorher ausgehandelten Anteil an dem Gewinn, dann liegt hier m. E. eine Gewinnerzielungsabsicht vor, was für eine selbständige, gewerbliche Tätigkeit spräche, auch die anderen Tatbestandsmerkmale an eine gewerbliche Tätigkeit sehe ich in dem zweiten Fall als erfüllt an, allerdings könnte eine Erlaubnispflicht bestehen.

Hierzu ein Zitat aus dem deutschen Wikipedia "Devisenhandel"
Zitat:
Eine globale Aufsicht über die Devisenmärkte gibt es nicht. Beaufsichtigt werden auf nationaler Ebene allenfalls einige Marktteilnehmer. Soweit nämlich die Marktteilnehmer als Kreditinstitute gelten, unterliegen sie der Bankenaufsicht ihres Landes. Entgegen viel verbreiteter Auffassung ist in Deutschland der Devisenhandel ein erlaubnispflichtiges Bankgeschäft. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 KWG gilt als Bankgeschäft „die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung (Finanzkommissionsgeschäft)“. Gemäß § 1 Abs. 11 KWG werden Finanzinstrumente sodann als Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Devisen oder Rechnungseinheiten sowie Derivate definiert. Der Eigenhandel in Devisen ist eine ebenfalls erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung nach § 1 Abs. 1a Nr. 4 KWG. Dieser ist allerdings vom Eigengeschäft (§ 32 Abs. 1a Satz 1 KWG) zu unterscheiden, welches nicht zwangsläufig erlaubnispflichtig ist.


__________________
Grüße aus dem schönen Rheinhessen.

Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham Formulier

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Rheinhesse: 09.04.2014 15:08.

2 09.04.2014 15:08 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
Solon
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René Land   Zeige René Land auf Karte René Land ist männlich
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RE: Devisenhandel übers Internet

Hallo tumari,

sofern die Voraussetzungen des Gewerbebegriffs erfüllt sind, handelt es sich um ein anzeigepflichtiges Gewerbe. Neben der Gewerbeanzeige ist der Devisenhandel meiner Ansicht nach erlaubnisbedürftig (vgl. § 32 Abs. 1 KWG i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 4 KWG .

Freundliche Grüße

R. Land

__________________
...und hier noch etwas Schleichwerbung...
3 09.04.2014 15:08 E-Mail an René Land senden Beiträge von René Land suchen
tumari tumari ist weiblich
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Vielen Lieben Dank an beide!!!!!!!!!!!!!!!
4 09.04.2014 15:20 tumari ist offline E-Mail an tumari senden Beiträge von tumari suchen
Mindener
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RE: Devisenhandel übers Internet

Hier ein Fachartikel über die Grundlagen des Forexhandels in Bezug auf deine Frage.
5 21.04.2015 22:55 Mindener ist offline E-Mail an Mindener senden Beiträge von Mindener suchen
brona brona ist männlich
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RE: Devisenhandel übers Internet

Apropos Forex Grundlagen, da hatte ich auch mal nach Gelöscht. Bitte die Forenregeln beachten.

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6 21.04.2015 22:57 brona ist offline E-Mail an brona senden Beiträge von brona suchen
jcgrey87
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Hallo! Im Allgemeinen habe ich für eine lange Zeit auf der Suche nach einem guten Broker. Ich begann und eröffnete ein Demo-Konto in einem bekannten Unternehmen, aber dann erkannte ich, dass es Probleme mit Ehrlichkeit gibt. Fing an, über Bewertungen und Ansprüche in den Foren zu stolpern. Aber die Demo wurde nicht geschlossen. Er lernte den Handel und dachte über sein System nach. Mit der Demo konnte es in der Tat keine Probleme geben. Ich habe kein Geld für den Broker bekommen. Irgendwo sechs Monate habe ich den Weg von der Teekanne zu einem bereit, ein echtes Konto Trader zu öffnen. Dann stellte sich die Frage nach der Suche und Auswahl eines Maklers. Ich werde es nicht verbergen, es hat ungefähr einen Monat gedauert. Ich zerlegte die Knochen aller aktiven auf dem Markt. Auch die Vergleichstabellen sind mit Punkten belegt. Alles analysiert! Von Handelsbedingungen bis hin zu Bewertungen in Foren. Die Einschaltquoten haben auch alle nachgeschaut. Das Ergebnis der Wahl war Gelöscht. Bitte die Forenregeln beachten. Weiter gab es bereits den Prozess der Eröffnung des Kontos, der Anlage des Geldes auf dem Konto usw. der Erste Gewinn wurde in einem Monat irgendwo in die Hände bekommen. Der Abschluss dauerte einen halben Tag. Aber ohne Fragen. So weiter zu handeln und seine Wahl ist noch zufrieden.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von jcgrey87: 11.09.2020 20:06.

7 11.09.2020 20:05 jcgrey87 ist offline E-Mail an jcgrey87 senden Beiträge von jcgrey87 suchen
Dwightgl
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Alle Einnahmen, unabhängig von der Quelle, müssen abgerechnet und registriert werden, da Sie sonst illegal Geschäfte machen
8 16.02.2021 10:29 Dwightgl ist offline E-Mail an Dwightgl senden Beiträge von Dwightgl suchen
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Hallo in die Runde,

mit liegt eine Gewa1 mit folgenden Tätigkeiten vor:
"Eigenständiger Handel mit Devisen, Indizes, Rohstoffen und Kryptowährungen."

Den Gewerbetreibenden habe ich bisher noch nicht erreicht. Ich will rückfragen, ob nur eigenes Geld (eigenständiger Handel) oder auch mit Gelder von Dritten gehandelt wird.

Sollten nur eigene Gelder gehandelt werden oder eine Art Pop-Up-Trading angeboten werden, sehe ich keine anzeigepflichtige Tätigkeiten nach GewO. Oder sehe ich das falsch?

Hinsichtlich der Erlaubnispflicht: Gilt diese auch, wenn man nur mit eigenem Geld handelt?

Danke für eine Info.

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Schöne Grüße aus der Mark.
9 21.02.2025 09:00 H. Allgaier ist offline E-Mail an H. Allgaier senden Beiträge von H. Allgaier suchen
H. Allgaier   Zeige H. Allgaier auf Karte H. Allgaier ist männlich
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Diese Antwort kam auf meine Nachfragen zurück.

gelöscht ist ein Unternehmen, das privaten Tradern die Möglichkeit gibt, mit firmeneigenem Kapital zu handeln. Dabei durchlaufen interessierte Trader zunächst eine Evaluierungsphase, in der sie ihre Handelsfähigkeiten unter Beweis stellen müssen. Diese Phase besteht aus einem Challenge- und Verifizierungsprozess, in dem bestimmte Handelsregeln und Risikomanagement-Vorgaben eingehalten werden müssen.

Wenn ein Trader die Evaluierung erfolgreich abschließt, erhält er Zugang zu einem sogenannten prop firm Konto (Proprietary Trading Account), mit dem er auf den Finanzmärkten handelt. Der Trader verwendet dabei nicht sein eigenes Geld, sondern das Kapital von gelöscht. Im Gegenzug erhält er eine Gewinnbeteiligung, die in der Regel bei 80 % des erzielten Profits liegt. Verluste trägt das Unternehmen, solange sich der Trader an die Risikogrenzen hält.

Da der Trader im Auftrag des Unternehmens handelt und nicht als Finanzdienstleister für Dritte auftritt, ist er kein lizenzierter Finanzvermittler. In Deutschland kann die Tätigkeit je nach Ausgestaltung als freiberuflich oder gewerblich eingestuft werden. Eine Erlaubnispflicht nach dem Kreditwesengesetz (KWG) besteht in der Regel nicht, da der Trader lediglich eine Gewinnbeteiligung erhält und nicht mit Kundengeldern handelt.

-> hier die offizielle Seite der von dem Unternehmen:gelöscht
-> auf der Seite steht unter FAQ oder in den AGB´s das Rechtsverhältnis von dem Nutzer zum Unternehmen.


Kennt jemand dieses Modell? Ich muss aktuell passen.
Danke sehr

Anmerkung der Moderation: Der Beitrag wurde den Forenregeln angepasst. smile

__________________
Schöne Grüße aus der Mark.
10 26.02.2025 13:02 H. Allgaier ist offline E-Mail an H. Allgaier senden Beiträge von H. Allgaier suchen
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ich würde das der BaFin zur Stellungnahme vorlegen.

Generell stimmt etwas mit dem Geschäftsmodell nicht. Eine Firma, die ihr Geld zum Spekulieren bereitstellt, aber nur 20% des Gewinns einsackt und Verlust vollständig trägt, überlebt den nächsten Monat sicherlich nicht. Kann natürlich sein, dass diese Grenzen an derart viele Voraussetzungen geknüpft sind, dass sie mit der Lebenswirklichkeit nichts zu tun haben.

Beste Grüße

CS
11 03.03.2025 10:38 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
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