Devisenhandel übers Internet |
tumari

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Devisenhandel übers Internet |
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Hallo zusammen,
ich finde auf die schnelle nichts in der Kommentierung und ich bräuchte schnell Hilfe :-( Ist der Devisenhandel übers Internet Gewerbemeldepflichtig und vielleicht sogar erlaubnispflichtig?
Im Internet habe ich einige Seiten gefunden die besagen, dass man dies ohne Gewerbeanmeldung "betreiben" darf?
VG
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09.04.2014 13:35 |
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Solon
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Rheinhesse
Kaiser

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RE: Devisenhandel übers Internet |
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aus Rheinhessen,
spekuliert der Interessent mit seinem eigenen Kapital und handelt dabei Devisen ist er wohl eher nicht gewerbsmäßig tätig, weil er (nur) mit seinem Kapital arbeitet. Nimmt er hierzu Gelder von Dritten in Anspruch und erhält eine Gebühr oder einen vorher ausgehandelten Anteil an dem Gewinn, dann liegt hier m. E. eine Gewinnerzielungsabsicht vor, was für eine selbständige, gewerbliche Tätigkeit spräche, auch die anderen Tatbestandsmerkmale an eine gewerbliche Tätigkeit sehe ich in dem zweiten Fall als erfüllt an, allerdings könnte eine Erlaubnispflicht bestehen.
Hierzu ein Zitat aus dem deutschen Wikipedia "Devisenhandel"
Zitat: |
Eine globale Aufsicht über die Devisenmärkte gibt es nicht. Beaufsichtigt werden auf nationaler Ebene allenfalls einige Marktteilnehmer. Soweit nämlich die Marktteilnehmer als Kreditinstitute gelten, unterliegen sie der Bankenaufsicht ihres Landes. Entgegen viel verbreiteter Auffassung ist in Deutschland der Devisenhandel ein erlaubnispflichtiges Bankgeschäft. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 KWG gilt als Bankgeschäft „die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung (Finanzkommissionsgeschäft)“. Gemäß § 1 Abs. 11 KWG werden Finanzinstrumente sodann als Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Devisen oder Rechnungseinheiten sowie Derivate definiert. Der Eigenhandel in Devisen ist eine ebenfalls erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung nach § 1 Abs. 1a Nr. 4 KWG. Dieser ist allerdings vom Eigengeschäft (§ 32 Abs. 1a Satz 1 KWG) zu unterscheiden, welches nicht zwangsläufig erlaubnispflichtig ist. |
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__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Rheinhesse: 09.04.2014 15:08.
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09.04.2014 15:08 |
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Solon
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René Land
Administrator
    

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RE: Devisenhandel übers Internet |
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Hallo tumari,
sofern die Voraussetzungen des Gewerbebegriffs erfüllt sind, handelt es sich um ein anzeigepflichtiges Gewerbe. Neben der Gewerbeanzeige ist der Devisenhandel meiner Ansicht nach erlaubnisbedürftig (vgl. § 32 Abs. 1 KWG i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 4 KWG .
Freundliche Grüße
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
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3
09.04.2014 15:08 |
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tumari

Mitglied
 
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Themenstarter
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Vielen Lieben Dank an beide!!!!!!!!!!!!!!!
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09.04.2014 15:20 |
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Mindener
Grünschnabel
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RE: Devisenhandel übers Internet |
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Hier ein Fachartikel über die Grundlagen des Forexhandels in Bezug auf deine Frage.
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21.04.2015 22:55 |
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brona
Grünschnabel
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RE: Devisenhandel übers Internet |
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Apropos Forex Grundlagen, da hatte ich auch mal nach Gelöscht. Bitte die Forenregeln beachten.
__________________ Wer nichts wird, wird Wirt.
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6
21.04.2015 22:57 |
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Dwightgl
Grünschnabel
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Alle Einnahmen, unabhängig von der Quelle, müssen abgerechnet und registriert werden, da Sie sonst illegal Geschäfte machen
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16.02.2021 10:29 |
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H. Allgaier
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Hallo in die Runde,
mit liegt eine Gewa1 mit folgenden Tätigkeiten vor:
"Eigenständiger Handel mit Devisen, Indizes, Rohstoffen und Kryptowährungen."
Den Gewerbetreibenden habe ich bisher noch nicht erreicht. Ich will rückfragen, ob nur eigenes Geld (eigenständiger Handel) oder auch mit Gelder von Dritten gehandelt wird.
Sollten nur eigene Gelder gehandelt werden oder eine Art Pop-Up-Trading angeboten werden, sehe ich keine anzeigepflichtige Tätigkeiten nach GewO. Oder sehe ich das falsch?
Hinsichtlich der Erlaubnispflicht: Gilt diese auch, wenn man nur mit eigenem Geld handelt?
Danke für eine Info.
__________________ Schöne Grüße aus der Mark.
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9
21.02.2025 09:00 |
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H. Allgaier
Doppel-As

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Diese Antwort kam auf meine Nachfragen zurück.
gelöscht ist ein Unternehmen, das privaten Tradern die Möglichkeit gibt, mit firmeneigenem Kapital zu handeln. Dabei durchlaufen interessierte Trader zunächst eine Evaluierungsphase, in der sie ihre Handelsfähigkeiten unter Beweis stellen müssen. Diese Phase besteht aus einem Challenge- und Verifizierungsprozess, in dem bestimmte Handelsregeln und Risikomanagement-Vorgaben eingehalten werden müssen.
Wenn ein Trader die Evaluierung erfolgreich abschließt, erhält er Zugang zu einem sogenannten prop firm Konto (Proprietary Trading Account), mit dem er auf den Finanzmärkten handelt. Der Trader verwendet dabei nicht sein eigenes Geld, sondern das Kapital von gelöscht. Im Gegenzug erhält er eine Gewinnbeteiligung, die in der Regel bei 80 % des erzielten Profits liegt. Verluste trägt das Unternehmen, solange sich der Trader an die Risikogrenzen hält.
Da der Trader im Auftrag des Unternehmens handelt und nicht als Finanzdienstleister für Dritte auftritt, ist er kein lizenzierter Finanzvermittler. In Deutschland kann die Tätigkeit je nach Ausgestaltung als freiberuflich oder gewerblich eingestuft werden. Eine Erlaubnispflicht nach dem Kreditwesengesetz (KWG) besteht in der Regel nicht, da der Trader lediglich eine Gewinnbeteiligung erhält und nicht mit Kundengeldern handelt.
-> hier die offizielle Seite der von dem Unternehmen:gelöscht
-> auf der Seite steht unter FAQ oder in den AGB´s das Rechtsverhältnis von dem Nutzer zum Unternehmen.
Kennt jemand dieses Modell? Ich muss aktuell passen.
Danke sehr
Anmerkung der Moderation: Der Beitrag wurde den Forenregeln angepasst.
__________________ Schöne Grüße aus der Mark.
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10
26.02.2025 13:02 |
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Civil Servant
Foren Gott
 

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ich würde das der BaFin zur Stellungnahme vorlegen.
Generell stimmt etwas mit dem Geschäftsmodell nicht. Eine Firma, die ihr Geld zum Spekulieren bereitstellt, aber nur 20% des Gewinns einsackt und Verlust vollständig trägt, überlebt den nächsten Monat sicherlich nicht. Kann natürlich sein, dass diese Grenzen an derart viele Voraussetzungen geknüpft sind, dass sie mit der Lebenswirklichkeit nichts zu tun haben.
Beste Grüße
CS
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11
03.03.2025 10:38 |
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