2014-03-10 Anklageschrift iS U. Hoeneß |
Solon
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Solon
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domar
Haudegen
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Beim Austeilen von Kartoffelpüree und gekochten Karotten sowie seinen eigenen Würstchen in der Haftanstalt wird dem Angeklagten sicherlich eine gute Sozialprognose ausgestellt, die zur Verkürzung der Haftzeit führt und Hafterleichterungen mit sich bringt.
__________________ Meine Damen und Herren, ich hoffe, Sie verzeihen mir meine Leidenschaft. Ich hätte Ihnen die Ihre auch gerne verziehen. (Dieter Hildebrandt)
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3
11.03.2014 09:27 |
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gmg
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Bayerischer Verdienstorden ?? |
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Hoeneß ist ja auch der Träger des Bayerischen Verdienstordens.
Wenn denn morgen das erwartete Urteil gesprochen wird, und er die gerechte Strafe erhält, muß ihm doch sicherlich auch der Bayerische Verdienstorden entzogen werden??
Grüße
__________________ gmg
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4
12.03.2014 08:02 |
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Sigi2910
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RE: Bayerischer Verdienstorden ?? |
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Wieso das denn? Das ist der Bayerische Verdienstorden. Bayern!
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
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5
12.03.2014 15:32 |
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gmg
Foren Gott
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Bayerischer Verdienstorden ?? |
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Zitat: |
Original von Sigi2910
Wieso das denn? Das ist der Bayerische Verdienstorden. Bayern! |
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Mein Fehler, hüstel, hüstel...
Hatte ich doch glatt mit dem Bundesverdienstkreuz verwechselt....
Aber das hat "Mann" ja nicht bekommen.
Grüße
__________________ gmg
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7
12.03.2014 16:01 |
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gmg
Foren Gott
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§ 370 AO sagt zur Bestrafung bei einer Steuerhinterziehung..... |
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Gesetzestext des § 370 AO Steuerhinterziehung
1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
2. die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder
3. pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt
und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1.in großem Ausmaß Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt,
.......
Soweit das Gesetz
Es wird gesprochen von:
- einer Geldstrafe
- bis zu 5 Jahren
- von 6 Monaten bis zu 10 Jahren.
Ausnahme:
Eine sog. strafbefreiende Selbstanzeige liegt vor......
Lassen wir uns mal überraschen, ob, und falls ja, welche Strafe der Angeklagte UH erhalten wird.
Milderungsgrund natürlich auch bei ihm >>> die Spielsucht
Grüße
__________________ gmg
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8
13.03.2014 11:25 |
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Jürgen Rixinger
König
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RE: § 370 AO sagt zur Bestrafung bei einer Steuerhinterziehung..... |
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Schlechte Nachrichten für Uli, er hat die Höchststrafe erhalten!
Dateianhang: |
Uli.pdf (65,36 KB, 175 mal heruntergeladen)
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__________________ "Turn off your mind, relax and float down stream"
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9
13.03.2014 12:26 |
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gmg
Foren Gott
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Staatsanwaltschaft fordert 5,5 Jahre....
Verteidigung fordert Freispruch oder maximal eine bewährungsfähige Strafe?????
Grüße
__________________ gmg
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10
13.03.2014 13:47 |
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domar
Haudegen
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Mich würde mal interessieren, ob nicht der eine oder andere Bundesligaverein Stadionverbot für Straftäter hat. Dann müsste der Uli nach der Haft draußen seine Würtschen verkaufen.....
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11
13.03.2014 13:53 |
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Jürgen Rixinger
König
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13.03.2014 14:15 |
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gmg
Foren Gott
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Schuldig!
3 Jahre und 6 Monate Haft
Grüße
__________________ gmg
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13.03.2014 14:15 |
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claysch
Doppel-As
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...so eine Regelung würde aber wohl auch bedeuten, dass der eine oder andere Verein vor überschaubar gefüllten Rängen spielt.....
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15
13.03.2014 14:52 |
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Jürgen Rixinger
König
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Zitat: |
Original von domar
Also könnte er nach einem Jahr wieder draußen sein, wegen der guten Führung . So oder so ähnlich...... Wenn er die vollen drei Jahre und sechs Monate, dann kann ich auch dmait leben, höhö. |
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So pessimistisch braucht unser Steuerspar-Uli wohl kaum zu sein. Das ganze gibt "Knast light" - wetten? Auszug StVollzG:
§ 11 Lockerungen des Vollzuges
(1) Als Lockerung des Vollzuges kann namentlich angeordnet werden, daß der Gefangene
1.außerhalb der Anstalt regelmäßig einer Beschäftigung unter Aufsicht (Außenbeschäftigung) oder ohne Aufsicht eines Vollzugsbediensteten (Freigang) nachgehen darf oder
2.für eine bestimmte Tageszeit die Anstalt unter Aufsicht (Ausführung) oder ohne Aufsicht eines Vollzugsbediensteten (Ausgang) verlassen darf.
(2) Diese Lockerungen dürfen mit Zustimmung des Gefangenen angeordnet werden, wenn nicht zu befürchten ist, daß der Gefangene sich dem Vollzug der Freiheitsstrafe entziehen oder die Lockerungen des Vollzuges zu Straftaten mißbrauchen werde.
Da Uli einen sehr langen Arbeitstag hat, was ich ihm sogar abnehme, wird er also nur im Knast schlafen. Das Ganze natürlich auch nur für die tatsächliche Vollzugszeit, bevor dann frühestmöglich die Entlassung in die Bewährungsphase folgt.
__________________ "Turn off your mind, relax and float down stream"
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Jürgen Rixinger: 13.03.2014 15:10.
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13.03.2014 15:06 |
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gmg
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Erst mal kommt doch wohl noch die Revision...
Und dann wird es wohl so laufen:
- Freigänger
- Entlassung aus der Haft auf Bewährung.
Wir sind hier in Deutschland.
Gleiches Recht für Alle!
Auch für Uli Hoeneß!
Otto N. hätte allerdings wohl kaum so ein Urteil eingestrichen.
Nicht bei einem Schaden von mehr als 28.000.000,00 €.
Aber das steht auf einem anderen Zettel...
Grüße
__________________ gmg
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13.03.2014 15:18 |
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domar
Haudegen
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KEINE REVISION - HOENESS GEHT INS GEFÄNGNIS
Uli Hoeneß verzichtet auf eine Revision in seinem Steuerprozess und akzeptiert damit die Haftstrafe von dreieinhalb Jahren. Zudem tritt er mit sofortiger Wirkung als Präsident und Aufsichtsratschef des FC Bayern München zurück.
http://www.n-tv.de/
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14.03.2014 10:13 |
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gmg
Foren Gott
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Da hat die Vernunft sehr schnell obsiegt...
Grüße
__________________ gmg
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14.03.2014 10:20 |
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