Von wegen Glücksspiel: Ein Sieger der RTL-Fernsehshow "Die Farm" muss seinen Gewinn versteuern.
Das beklagte Finanzamt behandelte sowohl den "Projektgewinn" als auch die Wochenpauschalen als Einkünfte des Klägers gemäß § 22 Nr. 3 EStG. Demgegenüber war der Kläger der Ansicht, dass diese Einnahmen ähnlich wie Gewinne aus Glücksspielen, nicht der Besteuerung unterlägen, weil die Ergebnisse der Ausscheidungsspiele stark zufallsabhängig gewesen seien.
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