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Zum Ende der Seite springen Altkleidercontainer - Gewerbanmeldung erforderlich?
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A.Dietze A.Dietze ist weiblich
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Altkleidercontainer - Gewerbanmeldung erforderlich?

Moin aus dem schönen Sachsen,

liebe Kollegen folgende Sachlage. Wir haben soeben eine Mitteilung erhalten dass der Anzeigende (TEXAID Deutschland GmbH ) beabsichtigt flächendeckend Container zur Erfassung von Bekleidung / Textilien (Abfallschlüssel 20 01 10 / 20 01 11) neu aufzustellen.

Uns stellt sich nun die Frage ob für jeden Containerstandort eine unselbständige Zweigstelle angemeldet werden muss oder nicht? Wie verhält es sich hier?

Es ist schließlich eine gewerbliche Sammlung von Altkleidern.

Hat jemand damit Erfahrung im Umgang damit?

Für Eure Hilfe bedanke ich mich im Voraus.

Viele liebe Grüße
1 24.01.2014 11:36 A.Dietze ist offline E-Mail an A.Dietze senden Beiträge von A.Dietze suchen
Solon
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wyhlmaus50   Zeige wyhlmaus50 auf Karte wyhlmaus50 ist männlich
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Vom Container aus werden keine gewerblichen Tätigkeiten ausgeübt; deshalb keine Zweigstelle - keine Gewerbeanmeldung.

Wie beim Briefkasten der Post.
2 27.01.2014 08:05 wyhlmaus50 ist offline E-Mail an wyhlmaus50 senden Beiträge von wyhlmaus50 suchen
Solon
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Wohl Wohl ist weiblich
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Du solltest dich vielleicht nochmal bei der deiner Abfallbehörde erkundigen. Bei uns gibt es da so einen Riesenfall, da die Firma, die diese Container aufstellt, wohl eine Genehmigung dazu haben muss. Aber genau weiß ich das nicht mehr. Deine Abfallbehörde kann dir aber sicher weiter helfen, bzw. den Fall übernehmen.

Gruß aus dem verschneiten Gifhorn

__________________
Petra Schulze LK GF
3 27.01.2014 15:46 Wohl ist offline E-Mail an Wohl senden Beiträge von Wohl suchen
Hartmut Fries   Zeige Hartmut Fries auf Karte Hartmut Fries ist männlich
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Hi aus Herzogenrath,

also der Containeraufstellfritze muss die beabsichtigte Tätigkeit gem. § 53 KrWG (nichtgefährliche Abfälle) der zuständigen Behörde anzeigen. Zuverlässigkeit ist nachzuweisen.

Darüber hinaus ist das Aufstellen nach § 18 KrWG ebenfalls anzeigepflichtig. In NRW sind die Kreisordnungsbehörden die zuständigen Behörden.

Problem ist häufig, das Aufsteller und Anzeigender ein ganz anderer ist, als die, die auf den Containern als "Betreuer" angegeben sind.

Leider hat es der Gesetzgeber "vergessen" die Aufsteller zu verpflichten auf jedem Container analog eines Impressums die Daten mit ladungsfähiger Anschrift und Telefonnummer (ohne 0180...) anzugeben.

Wäre ja auch für uns zu einfach

__________________
Grüße vom Westzipfel

Hartmut Fries
4 28.01.2014 08:53 Hartmut Fries ist offline E-Mail an Hartmut Fries senden Homepage von Hartmut Fries Beiträge von Hartmut Fries suchen
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