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Zum Ende der Seite springen Dürfen Asylbewerber als Prostituierte arbeieten
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immo2012 immo2012 ist männlich
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Dürfen Asylbewerber als Prostituierte arbeieten

Jetzt mal abgesehen von der rechtlichen Durchsetzbarkeit oder Kontrolle wie ist es rechtlich
Warum ich frage ist weil es in der Nähe von einem möglichen Bordell ein Asylbewerberheim kommen wird und möglicherweise stellt dich dann die Frage
1 27.12.2013 10:52 immo2012 ist offline E-Mail an immo2012 senden Beiträge von immo2012 suchen
Solon
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wyhlmaus50   Zeige wyhlmaus50 auf Karte wyhlmaus50 ist männlich
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Für Asylbewerber ist JEDE Erwerbstätigkeit untersagt, egal ob gewerblich, freiberuflich oder (nicht mehr) sittenwidrig.

Einen guten Rutsch ins neue Jahr
2 30.12.2013 07:40 wyhlmaus50 ist offline E-Mail an wyhlmaus50 senden Beiträge von wyhlmaus50 suchen
Solon
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immo2012 immo2012 ist männlich
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Themenstarter Thema begonnen von immo2012


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Zitat:
Original von wyhlmaus50
Für Asylbewerber ist JEDE Erwerbstätigkeit untersagt, egal ob gewerblich, freiberuflich oder (nicht mehr) sittenwidrig.

Einen guten Rutsch ins neue Jahr


Dies gilt aber nur für die ersten 12 Monate oder?
3 02.01.2014 22:19 immo2012 ist offline E-Mail an immo2012 senden Beiträge von immo2012 suchen
Jürgen Rixinger   Zeige Jürgen Rixinger auf Karte Jürgen Rixinger ist männlich
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Zitat:
Original von immo2012
Dies gilt aber nur für die ersten 12 Monate oder?

Mittlerweile gilt diese grundsätzliche Sperre nur noch für 9 Monate. Anschließend kann, auf Antrag und nach einem Zustimmungsverfahren bei der Arbeitsagentur, die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt werden, wobei dies unabhängig vom Status der Person ist (laufendes Verfahren oder Duldung ist wurscht). Für die Feststellung, ob eine Erwerbstätigkeit erlaubt ist, bedarf es also immer eines Blicks in die Aufenthaltsgestattung oder in die Duldung, worin jede Erwerbstätigkeit ausdrücklich erlaubt sein muss, alternativ der Nachfrage bei der Ausländerbehörde. Ist eine Erlaubnis nicht ausdrücklich erteilt, darf die Person auch nicht arbeiten.

Zur Ausgangsfrage: Kaum vorstellbar, dass der Eintrag "Erwerbstätigkeit als Prostituierte im Bordell xy an der Adresse yz erlaubt" erfolgt. Damit wäre die Frage recht klar mit "nein" zu beantworten.

Viele Grüße vom Neckar
Jürgen Rixinger

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4 03.01.2014 07:29 Jürgen Rixinger ist offline E-Mail an Jürgen Rixinger senden Homepage von Jürgen Rixinger Beiträge von Jürgen Rixinger suchen
roki roki ist männlich
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Moin und ein frohes neues Jahr in die Runde,

ich möchte dem Kollegen Rixinger wiedersprechen.

Die Frage ist ganz klar mit "kommt darauf an" zu beantworten. Grundsätzlich muss die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erlaubt sein. Ohne diese Erlaubnis darf gar nicht gearbeitet werden.
Wenn die Asylbewerberin / der Asylbewerber einen Arbeitsvertrag von einem entsprechenden Arbeitgeber vorweisen kann, dürfte einer entsprechenden Erwerbstätigkeit nichts entgegenstehen. Prostitution als solches ist nicht mehr als sittenwidrig eingestuft.
Eine Einschränkung auf bestimmte Tätigkeiten findet seitens der Ausländerämter nicht statt.

Mit vorfreudigen Grüßen auf das erste Wochenende im neuen Jahr

Arne Feldmann

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Allen ist das Denken erlaubt, vielen bleibt es erspart. (Curt Goetz)
5 03.01.2014 08:06 roki ist offline E-Mail an roki senden Homepage von roki Beiträge von roki suchen
Jürgen Rixinger   Zeige Jürgen Rixinger auf Karte Jürgen Rixinger ist männlich
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Hallo nochmals,

der Beitrag des Kollegen Roki hat mich durchaus nochmals ins Grübeln gebracht, denn tatsächlich ist es ja so, dass die Palette der Ablehnungsgründe der Arbeitsagentur begrenzt ist. Wenn dann das Argument der Sittenwidrigkeit entfällt - was dann?

Die Sache hat mich jetzt doch interessiert, habe einfach mal bei der ZAV Duisburg angerufen und mich erkundigt. Das konnte mir der SB zunächst auch nicht sagen, nach Rücksprache mit seinem Chef bekam ich dann die Auskunft, dass eine Zustimmung sehr unwahrscheinlich wäre. Die Gründe konnte mir der SB allerdings nicht nennen.

Abgesehen von den Gründen, ist jedenfalls das Ergebnis gut. Man stelle sich vor, Leute, die sich als gepeinigte Flüchtlinge ausgeben und vor politischer Verfolgung, Folter o.ä. geflüchtet sein wollen, verdingen sich dann hier der Prostitution. Da passt was nicht. Oder müsste man sagen, das wäre entlarvend, weil die angeblichen Verfolgten zu 95 % keine sind? Egal, dies trägt letztlich nichts zur eigentlichen Frage bei. Im Ergebnis zählt einfach alleine, ob in der Gestattung/Duldung die Erlaubnis zur Aufnahme der konkreten Tätigkeit eingetragen ist. Nur dann wäre die Arbeitsausübung rechtmäßig.

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6 03.01.2014 09:00 Jürgen Rixinger ist offline E-Mail an Jürgen Rixinger senden Homepage von Jürgen Rixinger Beiträge von Jürgen Rixinger suchen
Harsefeld Harsefeld ist männlich
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Moin

Im Zweifel wird die Arbeitsverwaltung das Thema mit der -immer wieder gern genommenen - Begründung "Für diese Arbeitsstelle sind vorrangig Deutsche oder EG-Europäer zu nehmen" ablehnen. Augenzwinkern

Ich kann es mir aber nicht wirklich vorstellen, dass die Duisburger Arbeitserlaubnisse für Asylsuchende im Rahmen von Prostitution pp. erteilen würden.

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Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius null, und das nennen sie dann ihren Standpunkt.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Harsefeld: 07.01.2014 15:31.

7 07.01.2014 15:30 Harsefeld ist offline E-Mail an Harsefeld senden Beiträge von Harsefeld suchen
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Prostitution wird ja grundsätzlich nicht vom Arbeitsamt vermittelt also wird es da auch kein Problem geben wenn da jemand was Verdienen will. Genügend Arbeitszimmer wird es ja geben.
8 08.02.2014 00:12 immo2012 ist offline E-Mail an immo2012 senden Beiträge von immo2012 suchen
Studium Studium ist männlich
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RE: Dürfen Asylbewerber als Prostituierte arbeieten

keine Beschäftigungserlaubs in allen Lagen des Lebens......Sie steht im Asylverfahren
9 30.10.2014 12:26 Studium ist offline E-Mail an Studium senden Beiträge von Studium suchen
Kay Löffler   Zeige Kay Löffler auf Karte Kay Löffler ist männlich
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Diese Ablehnungs-Begründung "...Für diese Arbeitsstelle sind vorrangig Deutsche oder EG-Europäer zu nehmen" würde ich ablehnen, wenn ich Bordellbetreiber wäre, denn der hat sicher Kunden, die gerade Asiaten oder Schwarze wünschen

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Kay Löfflers neues Buch: "Krystyna - Eine Ausländerakte", nur hier bei Amazon.
10 03.11.2014 17:25 Kay Löffler ist offline E-Mail an Kay Löffler senden Homepage von Kay Löffler Beiträge von Kay Löffler suchen
tizer
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Warum sind hier Asylbewerber angesprochen ?
11 29.06.2015 22:46 tizer ist offline Beiträge von tizer suchen
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Hm, würde mal sagen, weil es in diesem Forum um Gewerbe- und Ordnungsrecht geht und diese Frage gestellt wurde.

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12 30.06.2015 07:28 Jürgen Rixinger ist offline E-Mail an Jürgen Rixinger senden Homepage von Jürgen Rixinger Beiträge von Jürgen Rixinger suchen
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