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Zum Ende der Seite springen Vorweihnachtlicher Verkauf/ Markt? - Totensonntag
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Tim_M Tim_M ist männlich
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Vorweihnachtlicher Verkauf/ Markt? - Totensonntag

Hallo liebe Kollegen,

Ein Unternehmer aus meinem Zuständigkeitsbereich plant für den 24.11.2013 (Totensonntag), wie er es deklariert - eine "vorweihnachtliche Verkaufsausstellung". Dort werden nach seinen Angaben "Künstler" aus der Region Ihre Dekorationsartikel feilbieten.
Die Veranstaltung findet in den privaten Räumen des Unternehmens statt, möglicherweise auch auf dem Gelände, allerdings für die Öffentlichkeit zugänglich.

Prinzipiell ist der Verkauf an einem Sonntag nur durch Marktfestsetzung möglich und hier wäre noch speziell der Totensonntag zu schützen, oder habe ich einen Denkfehler?

Wir sind übrigens im schönen Brandenburg.

Danke vorab! großes Grinsen
1 29.10.2013 10:32 Tim_M ist offline E-Mail an Tim_M senden Beiträge von Tim_M suchen
Solon
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HBinder HBinder ist männlich
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RE: Vorweihnachtlicher Verkauf/ Markt? - Totensonntag

Hallo,

meiner Meinung nach geht eine Verkaufsveranstaltung, was es ja wohl ist, am Totensonntag nicht. Zumindest in Ba.-Wü. soll mit Befreiungen nach dem Feiertagsgesetz generell restriktiv umgegangen werden.
Karfreitag und Totensonntag sind meines Erachtens besonders schützenswert, wie sich aus § 8 des Feiertagsgesetzes in Ba.-Wü. ableiten lässt.

Gruß
HBinder
2 29.10.2013 17:12 HBinder ist offline E-Mail an HBinder senden Beiträge von HBinder suchen
Solon
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LKKS LKKS ist männlich
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Hessen ebenso.

Da auch bei einer Marktfestsetzung die feiertagsrechtlichen Grundregeln zu beachten sind (so bspw. geregelt in der Ziffer 3.2.3.2 der Muster MarktgewVwV) , käme mE ein Markt am Totensonntag, Karfreitag und Volkstrauertag nie in Betracht.
3 31.10.2013 09:43 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
J. Simon   Zeige J. Simon auf Karte J. Simon ist männlich
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Hallo Tim,

unter dem Blickwinkel des Hess.Feiertagsgesetzes würde ich eine Festsetzung nicht Kategorisch ausschließen wie mein Kollege LKKS.

Begründung: Wenn die Veranstaltung dem Charakter des Feiertages nicht zuwiderläuft und nach außen keine bemerkbaren Signale entstehen, dann habe ich kein Problem damit, eine Verkaufsausstellung mit weihnachtlichen Dekorationsartikeln in einem umbauten Raum zuzulassen. Das haben wir hier und da schon gemacht. Letztendlich machen ja die Blumenhändler und Gärtnereien an diesen Feiertagen mit ihren Ausstellungen nichts anderes, als verkaufen.

Deswegen kein kategorisches "Nein" in solch einem Fall nach dm HFG.
Du musst anhand eures FG selbst prüfen, was geht und was nicht.

VG J. Simon
4 31.10.2013 12:13 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
LKKS LKKS ist männlich
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Hallo Kollege,

Die Blumenhändler und Gärtnereien verkaufen (jedenfalls hierzulande) ein handverlesenes und mit dem Charakter der Feiertage zu vereinbarendes erheblich engeschränktes Sortiment. Lediglich Grabschmuck und dergleichen, kein Weihnachtsschmuck.

Das haben wir hierzulande gegen zahlreiche Widerstände und mit Billigung des Ministeriums durchgesetzt.
5 31.10.2013 12:54 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
J. Simon   Zeige J. Simon auf Karte J. Simon ist männlich
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Dass die bei uns keine Autos, Klamotten, Haushaltswaren etc verkaufen ist klar, sondern weihnachtliche Deko Gestecke, Kerzen Krippen usw.

Das machem die Gärtner hier auch und wir werden nicht noch am Totensonntag rumfahren, um so etwas zu kontrollieren.

Das kümmert mich alles wenig, so lange hinter der Bezirksgrenze am Totensonntag Skibasare mit behördlicher Genehmigung/Duldung stattfinden.
6 31.10.2013 13:11 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
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Lass uns lieber "drinne" weiter diskutieren, hier sag ich nix mehr Augenzwinkern
7 31.10.2013 15:05 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
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Ist in Ordnung, andererseits bekommt ein Antragsteller genau gesagt, was erlaubt ist/wird und was nicht. Diese Auskunft wäre daher auch "öffentlich".

VG J. Simon
8 01.11.2013 08:01 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
Tim_M Tim_M ist männlich
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Danke

Ich versuche mittlerweile mit dem Veranstalter einen Ausweichtermin zu finden.

Ich wünsch Ihnen ein schönes Wochenende

LG
9 01.11.2013 08:25 Tim_M ist offline E-Mail an Tim_M senden Beiträge von Tim_M suchen
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