Vorweihnachtlicher Verkauf/ Markt? - Totensonntag |
Tim_M
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Vorweihnachtlicher Verkauf/ Markt? - Totensonntag |
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Hallo liebe Kollegen,
Ein Unternehmer aus meinem Zuständigkeitsbereich plant für den 24.11.2013 (Totensonntag), wie er es deklariert - eine "vorweihnachtliche Verkaufsausstellung". Dort werden nach seinen Angaben "Künstler" aus der Region Ihre Dekorationsartikel feilbieten.
Die Veranstaltung findet in den privaten Räumen des Unternehmens statt, möglicherweise auch auf dem Gelände, allerdings für die Öffentlichkeit zugänglich.
Prinzipiell ist der Verkauf an einem Sonntag nur durch Marktfestsetzung möglich und hier wäre noch speziell der Totensonntag zu schützen, oder habe ich einen Denkfehler?
Wir sind übrigens im schönen Brandenburg.
Danke vorab!
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1
29.10.2013 10:32 |
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Solon
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HBinder
Haudegen
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RE: Vorweihnachtlicher Verkauf/ Markt? - Totensonntag |
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Hallo,
meiner Meinung nach geht eine Verkaufsveranstaltung, was es ja wohl ist, am Totensonntag nicht. Zumindest in Ba.-Wü. soll mit Befreiungen nach dem Feiertagsgesetz generell restriktiv umgegangen werden.
Karfreitag und Totensonntag sind meines Erachtens besonders schützenswert, wie sich aus § 8 des Feiertagsgesetzes in Ba.-Wü. ableiten lässt.
Gruß
HBinder
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2
29.10.2013 17:12 |
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Solon
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LKKS
Kaiser
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Hessen ebenso.
Da auch bei einer Marktfestsetzung die feiertagsrechtlichen Grundregeln zu beachten sind (so bspw. geregelt in der Ziffer 3.2.3.2 der Muster MarktgewVwV) , käme mE ein Markt am Totensonntag, Karfreitag und Volkstrauertag nie in Betracht.
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3
31.10.2013 09:43 |
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J. Simon
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Hallo Tim,
unter dem Blickwinkel des Hess.Feiertagsgesetzes würde ich eine Festsetzung nicht Kategorisch ausschließen wie mein Kollege LKKS.
Begründung: Wenn die Veranstaltung dem Charakter des Feiertages nicht zuwiderläuft und nach außen keine bemerkbaren Signale entstehen, dann habe ich kein Problem damit, eine Verkaufsausstellung mit weihnachtlichen Dekorationsartikeln in einem umbauten Raum zuzulassen. Das haben wir hier und da schon gemacht. Letztendlich machen ja die Blumenhändler und Gärtnereien an diesen Feiertagen mit ihren Ausstellungen nichts anderes, als verkaufen.
Deswegen kein kategorisches "Nein" in solch einem Fall nach dm HFG.
Du musst anhand eures FG selbst prüfen, was geht und was nicht.
VG J. Simon
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4
31.10.2013 12:13 |
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LKKS
Kaiser
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Hallo Kollege,
Die Blumenhändler und Gärtnereien verkaufen (jedenfalls hierzulande) ein handverlesenes und mit dem Charakter der Feiertage zu vereinbarendes erheblich engeschränktes Sortiment. Lediglich Grabschmuck und dergleichen, kein Weihnachtsschmuck.
Das haben wir hierzulande gegen zahlreiche Widerstände und mit Billigung des Ministeriums durchgesetzt.
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5
31.10.2013 12:54 |
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J. Simon
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Dass die bei uns keine Autos, Klamotten, Haushaltswaren etc verkaufen ist klar, sondern weihnachtliche Deko Gestecke, Kerzen Krippen usw.
Das machem die Gärtner hier auch und wir werden nicht noch am Totensonntag rumfahren, um so etwas zu kontrollieren.
Das kümmert mich alles wenig, so lange hinter der Bezirksgrenze am Totensonntag Skibasare mit behördlicher Genehmigung/Duldung stattfinden.
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6
31.10.2013 13:11 |
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LKKS
Kaiser
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Lass uns lieber "drinne" weiter diskutieren, hier sag ich nix mehr
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7
31.10.2013 15:05 |
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J. Simon
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Ist in Ordnung, andererseits bekommt ein Antragsteller genau gesagt, was erlaubt ist/wird und was nicht. Diese Auskunft wäre daher auch "öffentlich".
VG J. Simon
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8
01.11.2013 08:01 |
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Tim_M
Mitglied
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Ich versuche mittlerweile mit dem Veranstalter einen Ausweichtermin zu finden.
Ich wünsch Ihnen ein schönes Wochenende
LG
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9
01.11.2013 08:25 |
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