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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Reisegewerbe (Titel III GewO) » Schaustellerkarte » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Schaustellerkarte
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Sabine Küch   Zeige Sabine Küch auf Karte Sabine Küch ist weiblich
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Schaustellerkarte

Ein fröhliches Hallo aus Hamm,

es soll eine sogenannte Schaustellerkarte geben. Diese soll auf die Mitarbeiter in Kopie übertragen werden können. Hatte jemand schon mal einen solchen Fall und hat vielleicht gerade die Rechtsgrundlage zur Hand?

Gruß

Sabine Küch
1 19.10.2006 08:41 Sabine Küch ist offline E-Mail an Sabine Küch senden Homepage von Sabine Küch Beiträge von Sabine Küch suchen
Solon
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Antonia Thien   Zeige Antonia Thien auf Karte Antonia Thien ist weiblich
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RE: Schaustellerkarte

Hi,

handelt es sich dabei vielleicht um die Reisegewerbekarte eines Schaustellers, der nach § 60 c Abs. 2 GewO verpflichtet ist, einem im Betrieb Beschäftigten eine Zweitschrift der RGK auszuhändigen, wenn er die Tätigkeit nicht in eigener Person ausübt?
Ansonsten habe ich den Begriff noch nie gehört.

Viele Grüße
A. Thien
2 19.10.2006 09:28 Antonia Thien ist offline Beiträge von Antonia Thien suchen
Solon
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Sabine Küch   Zeige Sabine Küch auf Karte Sabine Küch ist weiblich
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Hallo,

genau, dass hatte ich gesucht. Danke schön. :-)
Hatten Sie schon mal einen solchen Fall?
Wie ist der Begriff der Zweitschrift zu verstehen, handelt es sich dabei um eine Reisegewerbkarte die für den Angestellten ausgestellt wird. Und ist dieses dann auch gebührenpflichtig?


Gruß

Sabine Küch
3 19.10.2006 09:43 Sabine Küch ist offline E-Mail an Sabine Küch senden Homepage von Sabine Küch Beiträge von Sabine Küch suchen
René Land   Zeige René Land auf Karte René Land ist männlich
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Hallo nach Hamm,

die Karte ist vom Gewerbetreibenden "für seinen Angestellten" zu beantragen und beinhaltet alle Angaben der Originalkarte mit dem Verweis auf die "Zweitschrift" die also wie eine Art Ausfertigung zu verstehen ist.

Zu den Gebühren müsste sich mal ein Kollege aus NRW äußern, da diese sich nach Landesrecht richten.

Die Frage der Zweitschrift ist übrigens ein top-aktuelles Thema



Da der Beitrag im Bereich Reisegewerbe besser aufgehogen ist, verschiebe ich ihn mal dort hin.

Freundliche Grüße

R. Land

__________________
...und hier noch etwas Schleichwerbung...
4 19.10.2006 10:02 E-Mail an René Land senden Beiträge von René Land suchen
Antonia Thien   Zeige Antonia Thien auf Karte Antonia Thien ist weiblich
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Hi,

die Angaben in der Zweitschrift sind die gleichen wie im Original, nur dass die Karte eben als Zweitschrift kenntlich gemacht wird. Unser Gebührenrahmen geht von 17 € - 94 € (empfohlener Betrag 43,80 €). Ich nehme aber an, dass der Gebührenrahmen in NRW anders ist.

Viele Grüße
A. Thien
5 19.10.2006 10:07 Antonia Thien ist offline Beiträge von Antonia Thien suchen
Sabine Küch   Zeige Sabine Küch auf Karte Sabine Küch ist weiblich
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Danke für die schnelle Hilfe.

Schöne Grüße aus Hamm

6 19.10.2006 13:46 Sabine Küch ist offline E-Mail an Sabine Küch senden Homepage von Sabine Küch Beiträge von Sabine Küch suchen
C. Schröder   Zeige C. Schröder auf Karte C. Schröder ist weiblich
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Bei uns in NRW kostet die Karte 15,00 € (kein Gebührenrahmen).

Muss wirklich der Selbständige die Karte für den Angestellten beantragen? Wo steht das? Bei Stellvertretungserlaubnissen im GastG ist das ja auch so.

Bei uns war gestern ein Antragsteller. Sein "Chef" wohnt im Osten, genaues Bundesland weiß ich jetzt nicht. Hätte dieser hierhin kommen müssen, um für den Angstellten die Zweitschrift zu beantragen??

Außerdem brauche ich doch die persönlichen Unterlagen, die kann der unselbständige Betreiber doch nur selbst beantragen.
7 19.10.2006 15:34 C. Schröder ist offline E-Mail an C. Schröder senden Beiträge von C. Schröder suchen
Antonia Thien   Zeige Antonia Thien auf Karte Antonia Thien ist weiblich
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Hi,

haben Sie den Landmann/Rohmer? In Rd.nr. 10 zu § 60 c GewO steht, dass der Prinzipal einem am Ort tätigen Mitarbeiter die Zweitschrift mitgeben muss. Das Original reicht wegen des persönlichen Charakters nicht aus.
In den ReisegewVwV steht zudem, dass der Prinzipal einem Beschäftigten eine von der zuständigen Behörde ausgefertigte Zweitschrift seiner RGK aushändigen muss.

Ich finde, das ist eindeutig, oder?!

Viele Grüße
A. Thien
8 19.10.2006 16:06 Antonia Thien ist offline Beiträge von Antonia Thien suchen
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Ja man sollte mal den Kommentar lesen. Aber das kam bei uns eigentlich noch nie vor. Mein Knabe von gestern hätte demnach mit seinem Chef in die ostdeutsche Stadt gehen müssen. Der Chef hätte eine Karte bekommen in der das gleiche steht wie seiner eigenen sowie das Wort "Zweitschrift".

Oder steht da noch drin, Zweitschrift für Herrn XY

Muss Herr XY definitiv nichts nachweisen??

Bislang hatten wir nur die unselbständigen im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 1 bei denen alles vollständig zu prüfen war.

Wobei diese Vorschrift m.E. oft missbraucht wird. Da wird eine solche Karte für Familienangehörige oder Freunde ausgestellt, damit der Karteninhabber nicht den ganzen Tag auf dem Markt stehen muss. Aber Nachweis...?

Wenn wir schon mal beim Thema sind: Habt ihr schon mal Gewerbelegitimationskarten nach § 55 b Abs. 2 ausgestellt. Ich hatte vor Jahren mal so einen Fall, da habe ich echt gekämpft bis ich wusste was die Firma von mir wollte.
9 19.10.2006 16:25 C. Schröder ist offline E-Mail an C. Schröder senden Beiträge von C. Schröder suchen
Hartmut Fries   Zeige Hartmut Fries auf Karte Hartmut Fries ist männlich
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Hi aus Herzogenrath,

auf der Reisegewerbekarte muss nur "Zweitschrift" draufstehen.

Lt. Landmann/Rohmer Rd.Nr. 10 zu § 60c GewO können sich Inhaber größerer Schaustellerbetriebe gleich mehrere Zweitschriften von der Behörde ausstellen lassen.

Die 15,00 € sind gem. Tarifstelle 12.12.3 des Gebührentarifs zu erheben.

Eine Gewerbelegitimationskarte habe ich auch noch nicht ausgestellt.

Grüße vom Westzipfel

Hartmut Fries

__________________
Grüße vom Westzipfel

Hartmut Fries
10 19.10.2006 17:01 Hartmut Fries ist offline E-Mail an Hartmut Fries senden Homepage von Hartmut Fries Beiträge von Hartmut Fries suchen
Antonia Thien   Zeige Antonia Thien auf Karte Antonia Thien ist weiblich
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Moin,

die Gewerbelegitimationskarte ist ein ziemlich veraltetes Teil, das durch die EU-Verträge fast überflüssig geworden ist. M.W. wird sie nur noch in der Schweiz, in Österreich und in Liechtenstein verlangt.

Ausgestellt haben wir so ein Teil noch nie. Die Prüfung ist aber wohl die gleiche wie bei der RGK.


Viele Grüße
A. Thien
11 20.10.2006 07:10 Antonia Thien ist offline Beiträge von Antonia Thien suchen
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