Massagestuhl in der Einkaufszone? |
Mobile schamanische Massage
Grünschnabel
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Massagestuhl in der Einkaufszone? |
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Normaler Weise fahre ich auf Mittelaltermärkte, oder auf Wochenmärkte und schlage dann dort auch ein Zelt auf, um mit Klangschalen und Trommel und Massage die Entspannung weiter zu geben.
Ich weiss, dass ich nicht in der Fussgängerzone von Berlin mein Zelt aufschlagen darf, aber ich hatte gehört, dass ein Eisverkäufer eine bestimmte Zeit an einer Stelle stehen darf und dann muss die Person erst weiter ziehen.
Und da wollte ich fragen, ob dieses auch für eine Mobile Massage möglich wäre?
Ich fahre mit meinem Lastenrad durch Berlin.
Meistens fahre ich allerdings direkt zu den Klienten persönlich hin, weil sie es schön finden, in geborgener Atmosphäre entspannt zu werden.
Und natürlich auch die Frage, auf welche Paragraphen könnte ich mich berufen, die vom Ortnungsamt hier in Berlin waren sich sehr uneinig, ob es gehen würde, oder auch nicht.
Vielen Dank für die Mühe.
__________________ Es gibt viele Möglichkeiten, einen Menschen wieder in seinen inneres Gleichgewicht zu bringen, ich nutze die Klangschale, die Trommel und schamanische Techniken
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1
11.10.2013 16:19 |
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Solon
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SteBa
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Haudegen
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RE: Massagestuhl in der Einkaufszone? |
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Guten Tag,
wenn Sie ein Zelt in der Fußgängerzone aufschlagen, um dort Ihre Leistungen anzubieten, handelt es sich um ein Reisegewerbe für das Sie eine Reisegewerbekarte nach § 55 Gewerbeordnung benötigen.
Die Reisegewerbekarte benötigen Sie außerdem, wenn Sie an nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzte Märkten teilnehmen.
Bei einem Zelt in der Fußgängerzone ist außerdem noch eine Sondernutzungserlaubnis der betreffenden Stadt erforderlich, da Sie eine öffentliche Fläche dafür in Anspruch nehmen.
Dies gilt auch für die mobilen Eisverkäufer.
Nehmen jedoch Ihre Kunden Kontakt zu Ihnen auf und vereinbaren einen Termin mit Ihnen und Sie fahren dann zu Ihren Kunden nach Hause, dann handelt es sich nicht um ein Reisegewerbe, sondern um ein stehendes Gewerbe, wofür Sie eine Gewerbeanmeldung nach § 14 Gewerbeordnung durchführen müssen.
Gehen Sie beiden Betätigungen nach, benötigen Sie sowohl eine Reisegewerbekarte als auch eine Gewerbeanmeldung für ein stehendes Gewerbe.
Viele Grüße
SteBa
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2
14.10.2013 07:55 |
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Solon
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Mobile schamanische Massage
Grünschnabel
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Danke für die Antwort, mit der kann ich etwas anfangen.
Ich massiere teilweise auf Märkten und dann liegt der Massagestuhl auf dem Rad auf. Da ich u.a. ein Reisegewerbeschein habe, hatte ich mir deshalb auch keinen Kopf gemacht.
Nun hatte ich für Fotoaufnahmen, an der Gedächniskirche in Berlin massiert am Stuhl und weil die Polizei etwas sehr geguckt hatte, wollte ich dieses einfach für mich abklären.
Mit Zelt arbeite ich nur auf Märkten (Mittelalter, oder Wochenmärkten), sonst bin ich etwas einfacher unterwegs.
Vielen lieben Dank
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3
27.10.2013 17:27 |
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