Gewerbeanmeldung Mensa |
A.Pohnke
Foren As
Dabei seit: 19.05.2009
Beiträge: 85
Bundesland:
Mecklenburg-Vorpomme
rn
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 463.217
Nächster Level: 555.345
|
|
Wer kann mir helfen?
Das Studentenwerk Rostock betreibt insgesamt 5 Mensen in Rostock und das bereits seit ein paar Jahren.
Im letzten Telefonat mit der Geschäftsführung versuchte ich zu erkllären, warum die einezlnen Mensen gewerblich angezeigt werden müssen.
Problem nur, die Geschäftsführung ist anderer Auffassung und sieht es nicht zwingend erforderlich, die Mensen anzumelden.
Nun soll ich in einem Schreiben darlegen und sie quasi überzeugen, warum die Gewerbeanmeldungen doch erforderlich sind.
Gibt es Ausarbeitungen / Definiitonen etc., die belegen, d. Mensen gewerberechtlich angemeldet werden müssen?
Kann mir jemand weiterhelfen?
Grüße aus dem verregneten Rostock
|
|
1
18.09.2013 10:29 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Runge
Kaiser
Dabei seit: 24.04.2006
Beiträge: 1.391
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 9.139.312
Nächster Level: 10.000.000
|
|
Wie wird denn die Mensen betrieben? Essen dort nur die jeweiligen Schüler/Studenten, oder ist sie für alle offen?
Regina Runge
|
|
2
18.09.2013 11:07 |
|
|
Solon
|
|
|
|
René Land
Administrator
Dabei seit: 21.01.2005
Beiträge: 1.177
Bundesland:
Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.272.095
Nächster Level: 8.476.240
|
|
Hallo in die Runde,
zum Thema der Anwendung des GastG (Bund) auf Mensen gibt es einen interessanten Aufsatz von Pöltl im Gewerbearchiv 2004, S. 184.
Der Aufsatz kommt dabei zu folgendem Ergebnis:
"Mensen und die Studentenwerke als ihre Träger können sich nicht dadurch den Vorgaben des GastG entziehen, dass sie sich auf ihre öffentliche Aufgabenerfüllung berufen. Öffnen die Mensen ihren Betrieb – wenn auch nur zeitweise – für die Allgemeinheit, finden zumindest insoweit die Vorschriften und Vorgaben des GastG Anwendung, weil die Verpflegung Dritter der Erzielung von (Mehr)Einnahmen dient. Die Mensen treten damit in Konkurrenz zu privaten Gaststätten und betätigen sich wirtschaftlich. Sie nehmen Aufgaben wahr, die vom Gesetzgeber nicht vorgesehen sind...."
Freundliche Grüße
R. Land
Edit, 19.09.2013, 09:25 Uhr: Seitenangabe der Quelle korrigiert
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
|
|
3
18.09.2013 11:24 |
|
|
A.Pohnke
Foren As
Dabei seit: 19.05.2009
Beiträge: 85
Bundesland:
Mecklenburg-Vorpomme
rn
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 463.217
Nächster Level: 555.345
Themenstarter
|
|
Die Mensen sind für jedermann zugänglich. Das Essen für die Studenten und Hochschulmitarbeiter ist zwar subventioniert, aber übliche Gäste können dort auch ihr Essen einnehmen (zahlen halt den vollen Preis).
Die Studentenwerke Rostock berufen sich darauf, d. sie eine Anstalt öffentlichen Rechts sind und vom Land gefördert werden. Somit sind sie der Meinung, d. die einzelnen Mensen nicht anzeigepflichtig sind.
Gruß aus Rostock
|
|
4
18.09.2013 12:07 |
|
|
A.Pohnke
Foren As
Dabei seit: 19.05.2009
Beiträge: 85
Bundesland:
Mecklenburg-Vorpomme
rn
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 463.217
Nächster Level: 555.345
Themenstarter
|
|
Das ist schon mal interressant und gut zu wissen.
Ich werde gleich mal nachlesen.
Vielen dank.
Gruß Rostock
|
|
5
18.09.2013 12:08 |
|
|
Civil Servant
Foren Gott
Dabei seit: 09.03.2007
Beiträge: 3.275
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 54 [?]
Erfahrungspunkte: 20.473.149
Nächster Level: 22.308.442
|
|
M. E. spielt es überhaupt keine Rolle, in welches rechtliche Kleid sich jemand begibt. Maßgeblich ist alleine, ob durch die Tätigkeit oder eine Teiltätigkeit, die mehr als nur unbedeutender Annex ist, Gewinnerzielungsabsicht besteht. Die kann auch darin bestehen durch die Teiltätigkeit Überschüsse zu erzielen, durch die eine andere Tätigkeit subventioniert wird.
|
|
6
18.09.2013 13:43 |
|
|
A.Pohnke
Foren As
Dabei seit: 19.05.2009
Beiträge: 85
Bundesland:
Mecklenburg-Vorpomme
rn
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 463.217
Nächster Level: 555.345
Themenstarter
|
|
Kann mir mal jemand den Aufsatz von Pöltl (Gewerbearchiv 2004, S.284) zukommen lassen?
Wir haben hier diese Ausgabe nicht mehr.
Ich bedanke mich im Voraus für die Bemühungen.
Gruß aus Rostock
|
|
7
19.09.2013 07:14 |
|
|
VoPi
Routinier
Dabei seit: 25.07.2007
Beiträge: 326
Bundesland:
Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.992.975
Nächster Level: 2.111.327
|
|
Hallo nach HRO,
in der vorn genannten Ausgabe des GewArch (2004, S. 284) ist ein Aufsatz des RA Olaf Schulze -Erfurt- (hier: Haftungsübernahmevereinbarung zwischen dem Zentralverband Sanitär * Heizung * Klima und den Industriepartnern) auf den Seiten 277 bis 284 veröffentlicht und leider kein Aufsatz von Pöltl.
Beste Grüße und Wünsche für den Tag/ die Restwoche mailt VoPi aus dem "trüben" Struceberch.
|
|
8
19.09.2013 08:31 |
|
|
Ralf Wichterich
Routinier
Dabei seit: 18.07.2007
Beiträge: 363
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 41 [?]
Erfahrungspunkte: 2.221.770
Nächster Level: 2.530.022
|
|
ins Forenland!
Der gesuchte Beitrag beginnt auf Seite 184!
Wenn Sie mir eine Mail-adresse mitteilen, kann ich Ihnen den Aufsatz übersenden!
Grüße vom Westzipfel!
__________________
Es gibt gute Gründe,
warum es einige Menschen aus meiner Vergangenheit
nicht in meine Zukunft geschafft haben.
|
|
9
19.09.2013 09:03 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 366.822 | Views gestern: 386.970 | Views gesamt: 888.236.446
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|