unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Europäisches Parlament: Online Glücksspiel ist Sache der Mitgliedsstaaten » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Europäisches Parlament: Online Glücksspiel ist Sache der Mitgliedsstaaten
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
bandick bandick ist weiblich
Kaiser


Dabei seit: 12.01.2011
Beiträge: 1.312
Bundesland:
Hamburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.359.019
Nächster Level: 7.172.237

813.218 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Europäisches Parlament: Online Glücksspiel ist Sache der Mitgliedsstaaten

Das Europäische Parlament hat heute, Dienstag, eine Resolution zum Online Glücksspiel verabschiedet (Fox Report). Darin unterstützt es den Ansatz des Action Plans der Europäischen Kommission sehr deutlich, keine Richtlinie zu einer sektoralen Harmonisierung von Online Glücksspiel herauszugeben. Darüber hinaus fordert das Parlament konkrete Vollzugsmaßnahmen gegen illegale Betreiber und hebt den nachhaltigen Beitrag von Lotterien hervor.

Die Europäischen Lotterien sind mit dieser mit 572 zu 79 Stimmen verabschiedeten Resolution sehr zufrieden, ist sie doch ein für die Zukunft des Online Glücksspiels richtungsweisender und für einen funktionierenden Spielerschutz wesentlicher Beschluss.

Der Präsident der Europäischen Lotterien, Friedrich Stickler dazu: “Das Europäische Parlament hat heute deutlich gemacht, dass es keine sektorale Richtlinie wünscht: Glücksspiel ist keine normale wirtschaftliche Tätigkeit. Wir sind sehr froh darüber, dass die Gefahren, die von illegalem Glücksspiel auf Konsumenten ausgehen, ernst genommen werden. Die Resolution nimmt klar dazu Stellung, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen auf nationaler Ebene verstärkt werden müssen und die Mitgliedsstaaten zusammen arbeiten müssen: Wir begrüßen insbesondere die Aufnahme des ,Unfair Operator’ Prinzips, welches besagt, dass alle Glücksspielbetreiber, die sich nicht an die Gesetze in einem der Mitgliedsstaaten halten, auch ihre Lizenz in den anderen Mitgliedsstaaten verlieren sollen.”

Das Europäische Parlament hat auch deutlich gemacht, dass umfassende Maßnahmen im Kampf gegen illegale Anbieter umgesetzt werden müssen, zum Beispiel Payment Blocking (Zahlungsblockaden), Blacklists und Whitelists. Die Europäische Kommission muss diese fundamentalen Punkte nun in ihren kommenden Empfehlungen an die Mitgliedsstaaten zum Thema Konsumentenschutz und Werbung aufnehmen.

Die EL betonen außerdem, dass das Europäische Parlament heute seine Unterstützung zur strikten Regulierung oder zum Verbot von gefährlichen Glücksspielarten zugesagt hat. Was als gefährliches Glücksspiel eingestuft werden soll, muss aufgrund von eingehenden Analysen auf nationaler Ebene festgelegt werden. Die EL begrüßen auch die klare Position, dass es sich bei Glücksspiel um eine wirtschaftliche Tätigkeit von besonderer Art handelt sowie das Bestehen des Europäischen Parlaments auf die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips. Das Europäische Parlament unterstreicht ganz deutlich das Recht der Mitgliedsstaaten, ihre eigene Glücksspielpolitik unter Berücksichtigung der nationalen Werte umzusetzen und diese auch effektiv zu vollstrecken.

Abschließend hat das Parlament auch noch den nachhaltigen Beitrag und die besondere Rolle der Lotterien betont, die in Diskussionen auf europäischer Ebene berücksichtigt werden soll. Die Mitglieder der EL tragen jährlich mehr als 20 Mrd. Euro zu den Staatsbudgets oder direkt zu Vorhaben von öffentlichem Interesse bei.

Quelle: European State Lotteries and Toto Association
1 10.09.2013 15:36 bandick ist offline E-Mail an bandick senden Beiträge von bandick suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.993.489
Nächster Level: 41.283.177

4.289.688 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Europäisches Parlament: Online Glücksspiel ist Sache der Mitgliedsstaaten

Den entsprechenden Bericht über Online-Glücksspiele im Binnenmarkt gibt es beigefügt als Download.

Grüße

Dateianhang:
pdf 2013_0218 A 7 Ber EParlament über Online GS.pdf (271,06 KB, 91 mal heruntergeladen)


__________________
gmg
2 11.09.2013 14:11 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.508.319
Nächster Level: 41.283.177

2.774.858 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo zusammen,

der sogenannte "Fox-Bericht" zeigt herausragend das Hauptproblem, mit dem wir als Prakriker zu kämpfen haben.

Da werden Berichte mit Lobbyvertretern erstellt, ohne die Praktiker zu fragen,

denn dann wüsste man z.B.

dass dies absolute Märchen sind!!

Bsp.:

http://www.europarl.europa.eu/sides/getD.../DE&language=de

Geldwäsche

43.hebt hervor, dass Online-Glücksspiele nicht bar bezahlt werden und dass – in Anbetracht der Abhängigkeit von drittparteilichen Finanzdienstleistern – zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen gegen Geldwäsche notwendig sind; betont, dass die nationalen für Glücksspiele zuständigen Behörden, die nationale Polizei und nationale Vollzugsbehörden eng zusammenarbeiten müssen, um Straftaten vorzubeugen;




Vielleicht sollte mal jemand in das illegale Wettbüro in seiner Stadt gehen und sich erkundigen wie er denn sich bei dem angeblichen

"ich bin doch nur der Vermittler"

bzw.

"wer da gestern den Tipomaten aufgestellt hatte, weiß ich gar nicht, da kommt dann der Aufsteller zum Leeren vorbei"

oder

"ich versteh sie nicht, bin nur Aushilfe"


erkundigen, wie er sich am illegalen online-Wetten vor Ort "beteiligen" kann.




Und wenn einer der mitlesenden Behörden dann noch mitteilt,

wer denn die Aufsichtsbehörde nach GWG für das online Glücksspiel bundesweit ist
- bitte mit real existierenden Ansprechpartnern, die das auch wissen, dass sie eine Zuständigkeit haben-,
um die Verstöße nach §9b ff GWG zu ahnden
http://dejure.org/gesetze/GwG/9b.html


bitte mitteilen.

VG
Meike
3 13.09.2013 06:09 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.993.489
Nächster Level: 41.283.177

4.289.688 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von Meike

Bsp.:

http://www.europarl.europa.eu/sides/getD.../DE&language=de

Geldwäsche

43.hebt hervor, dass Online-Glücksspiele nicht bar bezahlt werden und dass – in Anbetracht der Abhängigkeit von drittparteilichen Finanzdienstleistern – zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen gegen Geldwäsche notwendig sind; betont, dass die nationalen für Glücksspiele zuständigen Behörden, die nationale Polizei und nationale Vollzugsbehörden eng zusammenarbeiten müssen, um Straftaten vorzubeugen;

Meike


Du meinst sicherlich diese netten kleinen Zettel, aus denen sich ergibt, dass man mal eben - innerhalb von 2 Minuten - 500 € in bar verzockt hat????


Nur zum Verständnis:
Man geht in eine Kullerbude rein (illegales Wettbüro ohne Genehmigung - gibt es miitlerweile zu Tausenden in den Städten der Republik) und zahlt mal eben 2 x 250 € in bar für die beiden beigefügten Wettscheine.

Diese 500 € wandern dann - von der nicht im Wettschein genannten Wettbude - über das Internet als Internetwette nach Tipico. Tipico besitzt keine Genehmigung (Konzession), diese Wette in Deutschland anzubieten.

Cool!!
Ist ja wohl alles illegal.
Das Hessiche Innenministerium ist doch noch immer nicht mit der Konzessionsvergabe in die Gänge gekommen ?


Grüße

gmg hat diese Bilder (verkleinerte Versionen) angehängt:
Tipico Wettscheine 005.jpg gmg hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. gmg versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei gmg liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an gmg. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet. Tipico Wettscheine 006.jpg gmg hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. gmg versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei gmg liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an gmg. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet.



__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 14.09.2013 14:48.

4 14.09.2013 14:46 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.993.489
Nächster Level: 41.283.177

4.289.688 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Eine Frage hätte ich auch noch:

Wenn man einen Wettschein verkauft, hat das welchen Sinn??



Grüße

__________________
gmg
5 14.09.2013 14:56 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.508.319
Nächster Level: 41.283.177

2.774.858 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo gmg,

da hast Du aber ein paar ganz tolle Scheine gefunden, in der Wettvermittlungsstelle Deines Vertrauens.


Wie es dazu kam und wer dabei hilfreich ist, dass keine Anschrift des Vermittlers auf den Scheinen steht, kann ich Dir erklären.

Nachdem mir das auch vor einigen Jahren auffiel, fragte ich auf der IMA in Düsseldorf einfach den freundlichen Regionalleiter
und er teilte mir dann das deutsche Unternehmen mit, dass angerufen werden muss, um diese "Zusätze" auf den Wettscheinen
rauszunehmen.


Zu Deiner Frage meldet sich vielleicht Tipico oder deren deutsche Vertretung,
oder deren Verband, der schließlich nur drei Mitglieder hat
http://www.vewu.com/unsere_mitglieder.php
und die bereits viele Entscheidungsträger in Deutschland zum Thema "Marktöffnung" beraten haben
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl...uck-16-2464.pdf


Die können sicherlich
als TÜV Rheinland zertifiziertes Unternehmen (die ja einige Glücksspielunternehmen fachlich begleiten)
https://www.tipico.com/de/vertrauen/

dir anhand der Barcodekennung erklären, wann wer wo was genau gemacht hatte.


Ich freue mich schon darauf dies hier dann im Forum nachzulesen.


Und ich hoffe sehr, dass die Firmenvertreter dann auch gleich den Weg des Bargelds aus dem für die Vermittlung von Sportwetten unkonzessionierten Betrieb ( erlaubnisfreie Gaststätte, konzessionierte Gaststätte, Spielhalle, Internetcafe und wo man die Tipomaten noch so alles finden kann)
nach Malta und zum Finanzamt Frankfurt am Main III ( siehe Gebühren auf den Wettscheinen)
erläutert.


Oder vielleicht antwortet auch das HMI http://verwaltung.hessen.de/irj/HMdI_Int...d8bf68224eb0334

denn im Rahmen von Konzessionsverfahren ( das weiß ja jedes Ordnungsamt) geht es natürlich immer um die Zuverlässigkeit des Unternehmens
und dass das Geld für den neuen Betrieb oder die Konzession aus legalen Quellen kommt ( siehe Geldwäschebekämpfungsgesetz).


Somit müsste da im Rahmen des Konzessionsverfahrens natürlich genau hinterfragt worden sein und du wirst vielleicht von dort Antworten erhalten.



VG
Meike
6 15.09.2013 06:37 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.993.489
Nächster Level: 41.283.177

4.289.688 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von Meike
Hallo gmg,

da hast Du aber ein paar ganz tolle Scheine gefunden, in der Wettvermittlungsstelle Deines Vertrauens.

VG
Meike


Diese Scheine wurden nicht in einer Wettvermittlungsstelle gefunden.
Diese "Nieten" hat man scheinbar aus Versehen eingepackt.

Danke
für die vielen Hinweise, Meike.
Sie - und weitere - werden zu hinterfragen sein.

Grüße

__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 15.09.2013 11:15.

7 15.09.2013 11:15 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.508.319
Nächster Level: 41.283.177

2.774.858 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo zusammen,

Frage an die Ordnungsbehörden:


Wenn ein Mensch zu Euch kommt und beantragt eine Spielhallenkonzession und Euch liegen umfangreiche Hinweise, z.B. durch Auszahlungsbelege vor,

dass dieser Mensch seit Jahren sein Geld durch die Veranstaltung von Glücksspielen verdient hatte in Ländern, so in unserem, in denen er keine behördliche Erlaubnis

dazu hatte, dürft ihr diesem eine Konzession geben?



Und was wäre, wenn Euer Dezernatsleiter Euch sagt, dass das doch gar nicht so schlimm wäre und dieser Mensch, weil ihr so langsam im

Genehmigungsverfahren seit auch ruhig weiter ohne Konzession arbeiten darf?




VG
Meike
8 19.09.2013 05:47 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
james james ist männlich
Mitglied


Dabei seit: 09.04.2009
Beiträge: 47
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 30 [?]
Erfahrungspunkte: 258.011
Nächster Level: 300.073

42.062 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Meike,

im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde das Ministerium in Hessen des Öfteren angeschrieben und darauf hingewiesen, dass 2 Anbieter ( die in Holstein eine Lizenz bekommen haben und hier in der engeren Wahl sind) gegen die Auflagen verstossen. Diese Anbieter bieten immer noch Fantasie Wetten oder aufgezeichnete Wetten an. Weder auf diese Hinweis, noch auf Erinnerungsschreiben kam je eine Antwort vom Ministerium.

Es stellt sich die Frage, warum es überhaupt ein Auswahlverfahren gibt, wenn Hinweise nicht Berücksichtigt werden.

LG James
9 19.09.2013 19:05 james ist offline E-Mail an james senden Beiträge von james suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.508.319
Nächster Level: 41.283.177

2.774.858 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo James,

sollte man nicht lieber fragen, ob es überhaupt eine Zuverlässigkeitsprüfung gibt?


Oder ganz böse gefragt, denn es gibt doch schließlich das Geldwäschegesetz,

wer hat denn geprüft, ob hier nicht inkriminierte Gelder in den Staatshaushalt eingebracht werden sollen?


Wie war das denn in Schleswig-Holstein?

Haben dort die Lizenznehmer die legale Herkunft ihrer finanziellen Mittel, die in den Landeshaushalt geflossen sind

vorher nachweisen müssen?


VG
Meike
10 20.09.2013 05:30 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.993.489
Nächster Level: 41.283.177

4.289.688 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Payment-Blocking ?? FOCUS Heft 37/2013

FOCUS Heft 37 / 2013 - Meldung vom 09. 09. 2013

Die Anbieter illegaler Online-Glücksspiele aus dem EU-Ausland sollen künftig von deutschen Kunden kein Geld mehr erhalten können. Nach FOCUSInformationen sollen Banken und Kreditkarten-Provider verpflichtet werden, alle einschlägigen Zahlungswege zu sperren.
Dieses sogenannte Payment- Blocking ist nach dem Glücksspielstaatsvertrag zwar seit einem Jahr möglich, bisher aber nie angewendet worden. „Es wird höchste Zeit, dass Anbietern ohne Zulassung in Deutschland auf diese Weise das Handwerk gelegt wird“, sagte der Vorsitzende des Deutschen Lottoblocks, Michael Burkert, zu FOCUS. So agierten etwa die britischen Unternehmen Lottoland und Tipp 24 illegal auf deutschem Boden. Verbindliche schwarze Listen mit den Daten der Unternehmen, die keine Überweisungen erhalten dürfen, existierten bereits in Belgien, Norwegen und den USA.

Fundstelle der Meldung

Interessante Meldung!

Grüße

__________________
gmg
11 20.09.2013 10:18 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
LKKS LKKS ist männlich
Kaiser


Dabei seit: 19.10.2007
Beiträge: 1.299
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.830.481
Nächster Level: 8.476.240

645.759 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







In Hessen wird sich wohl vor der Wahl sowie kurz danach erst einmal gar nichts ändern.

Wird schwarz-gelb nicht in die Wüste geschickt bleibt es wohl beim bisherigen Schlendrian, wenn rot/grün kommt, besteht noch eine kleine Hoffnung, dass sich etwas Grundlegendes ändern wird.

Aber schätzungsweise auch nicht gleich am Montag Augenzwinkern
12 20.09.2013 11:06 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.508.319
Nächster Level: 41.283.177

2.774.858 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo zusammen,

die gesetzliche Möglichkeit des "payment blockings" ist doch nichts Neues!



Hätte der Redakteur beim Focus sich ordentlich ins Thema eingearbeitet,
hätte er alle nach altem Glücksspielstaatsvertrag zuständigen Überwachungs- und Untersagungsbehörden
angeschrieben und nach ihren Tätigkeiten der letzten Jahre gefragt.

Welche Erlaßlagen es z.B. gab,
damit erst mal die Meldewege von der Basis, d.h. Ordnungsbehörden, Polizei, Finanzbehörden an die Aufsichtbehörde klar sind.

Er hätte z.B. gefragt, ob es Meldevordrucke gab.

Wie viel zusätzliches Personal bei den Aufsichtsbehörden dafür vorhanden war.

usw.



Und danach hätte er dann gefragt, warum man nun vermutet, dass jetzt nach "abgespeckter" Version alles besser wird.




Früher sah es in NRW so aus:

§ 18 Abs. 1 AG NRW zum GlüStV - alt -
"Das IM NRW ist zuständige Aufsichtsbehörde für die Überwachung und Untersagung der Mitwirkung
von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten an Zahlungen für unerlaubtes Glücksspiel und
an Auszahlungen aus unerlaubten Glücksspiel gem. §9 Abs.1 Nr. 4 GlüStV."


Nach neuem AG NRW GlüStV sucht man diese Zuständigkeit in NRW nun vergeblich!


Angeblich ja alles gar kein Problem, weil man sich ja was dolles Neues hatte einfallen lassen im GlüStV, das sogenannte "ländereinheitliche Verfahren"


§9 GlüStV

"(1) Die Glücksspielaufsicht hat die Aufgabe,
...............
Nr.4 den am Zahlungsverkehr Beteiligten, insbesondere den Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten, nach vorheriger Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote die Mitwirkung an Zahlungen für unerlaubtes Glücksspiel und an Auszahlungen aus unerlaubtem Glücksspiel untersagen........

§9a GlüStV
...................
Bei unerlaubten Glücksspielen, die in mehr als einem Land angeboten werden, ist für Maßnahmen nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 die Glücksspielaufsichtsbehörde des Landes Niedersachsen zuständig.


Und welche Erlaßlagen sind von dort aus bis jetzt in die Länder gegangen?

Sind allen Behörden, die bundesweit mit dem illegalen Glücksspiel und daraus folgend den Transferwegen in Berührung kommen nun nach 14 Monaten GlüStV zumindest mal die "Meldewege" bekannt gegeben worden

oder glauben alle nur, dass das illegale Glücksspiel ein bargeldloses Transfergeschäft in den Weiten des Internets ist, welches anonym von zu Hause aus angesteuert wird?



VG
Meike
13 21.09.2013 04:51 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Europäisches Parlament: Online Glücksspiel ist Sache der Mitgliedsstaaten


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
3 Dateianhänge enthalten Wichtig: Nächste Änderung der GewO Stehendes Gewerbe (allgemein)   30.05.2022 21:19 von Puz_zle     17.04.2024 20:50 von Puz_zle   Views: 2.289.324
Antworten: 37
Wochenmarkt - Vergabe an gewerblichen Marktausrichter [...] Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   01.04.2008 07:56 von Wittgensteiner     15.04.2024 16:28 von BS   Views: 22.252
Antworten: 8
Versagung der Bewachungserlaubnis nach § 34 a GewO Bewachungsgewerbe   09.04.2024 09:48 von Jasmin Kranich     09.04.2024 09:48 von Jasmin Kranich   Views: 167
Antworten: 0
§ 15 Abs. 2 GewO - Verhinderung der Ausübung eins Gewe [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   27.02.2024 11:37 von Leksum     27.02.2024 12:47 von Leksum   Views: 17.789
Antworten: 4
Änderung der Zustellungsfiktion i. V. m. dem PostModG Stehendes Gewerbe (allgemein)   29.12.2023 04:48 von Puz_zle     05.02.2024 05:41 von Puz_zle   Views: 77.809
Antworten: 1

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 209.782 | Views gestern: 404.901 | Views gesamt: 888.484.307


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 178 | Gesamt: 0.278s | PHP: 99.64% | SQL: 0.36%