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Zum Ende der Seite springen § 34a GewO - Nachweis erforderlicher Mittel
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Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
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§ 34a GewO - Nachweis erforderlicher Mittel

Hallo allerseits.
Bevor ich meine erste Frage stelle, kurz zu meiner Person: Ich bin Sachbearbeiter für Gewerberecht bei dem Landratsamt Kamenz (Sachsen) und in dieser „Branche“ schon ein paar Jahre tätig (Schwerpunkt: Gewerbeuntersagungen, Widerruf von Erlaubnissen).

Jetzt die Frage: Ich habe seit kurzem auch mit der Erteilung von Erlaubnissen nach § 34a GewO zu tun Worüber ich „gestolpert“ bin, ist der Nachweis der erforderlichen finanziellen Mittel bzw. Sicherheiten.

Die Antragsteller legen hierzu i.d.R. eine (von der IHK bestätigte) Umsatzprognose vor, wonach sie vom ersten Monat an Einnahmen und (reichlich) Gewinn erzielen. Investitionen werden so gut wie keine getätigt. Nach dieser Rechnung wäre (theoretisch) kein zusätzliches „Startkapital“ erforderlich. Das wurde behördlicherseits bislang so akzeptiert. Ich finde diese „Berechnungen“ allerdings etwas zweifelhaft, schon weil es der allgemeinen Lebenserfahrung widerspricht, dass ein Unternehmer vom 1. Tag an Gewinn erzielt. Kopfkratz

Deshalb meine Frage(n): Wie geht man anderswo mit dem Nachweis der erforderlichen Mittel bzw. Sicherheiten um?
Was kann ich tun, wenn mir die Angaben des Antragstellers zweifelhaft erscheinen bzw. welche Stelle (außer der IHK) könnte im Verfahren eine fundierte Stellungnahme abgeben?
1 04.08.2005 16:41 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
Solon
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C. Schröder   Zeige C. Schröder auf Karte C. Schröder ist weiblich
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Hallo aus Löhne/NRW!

Als Nachweis über die erforderlichen Mittel (sollen für die Aufrechterhaltung des Betriebes von mind. 6 Monaten reichen) lassen wir uns einen Betrag in Höhe von 5.000,00 € nachweisen. Dies kann geschehen durch
- Kontoauszug
- Zusage eines Kreditinstituts
- oder, was der Regelfall ist: Bankbürgschaft

Das lief bislang immer recht problemlos. Wobei ich sagen muss, dass hier pro Jahr max. 1-2 solcher Anträge eingehen.
2 05.08.2005 08:49 C. Schröder ist offline E-Mail an C. Schröder senden Beiträge von C. Schröder suchen
Solon
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Antonia Thien   Zeige Antonia Thien auf Karte Antonia Thien ist weiblich
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RE: § 34a GewO - Nachweis erforderlicher Mittel

Hallo,
Umsatzprognosen der IHK haben wir uns noch nie vorlegen lassen, weil sie m.E. die erforderlichen Mittel nicht nachweisen können.
Wir lassen uns ähnlich wie Frau Komnick Sicherheiten vorlegen, die belegen, dass die erforderlichen Mittel (für die Bestreitung der Geschäftskosten, für die Darlehensgewährung und für die Bestreitung des Lebensunterhaltes) während der ersten 6 Monate nach Gewerbebeginn verfügbar sind. Sicherheiten können Bonitätsnachweise, Bankbürgschaften, Nachweise über Eigenkapital usw. sein. Diese Sicherheiten machen wir nicht an einem bestimmten Betrag fest, weil die individuellen Kosten sehr unterschiedlich sind. Die Höhe der erforderlichen Mittel/Sicherheiten legen wir daher je nach Einzelfall fest.

Schöne Grüße aus Meppen
Antonia Thien
3 05.08.2005 10:08 Antonia Thien ist offline Beiträge von Antonia Thien suchen
Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
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Hallo und danke erst mal für die Antworten.
Eine Umsatzprognose als Nachweis erschien mir halt auch fragwürdig.
Werde das Problem nach meinem Urlaub (der nächste Woche beginnt party4 ) mal angehen.
Grüße aus Sachsen
Thomas Mischner
4 05.08.2005 12:06 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
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