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Zum Ende der Seite springen Gewerbeanmeldung Verwaltungs GmbH 3 Bewertungen - Durchschnitt: 8,333 Bewertungen - Durchschnitt: 8,333 Bewertungen - Durchschnitt: 8,33
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Gewerbeanmeldung Verwaltungs GmbH Sandra 24.07.2013 13:34
 RE: Gewerbeanmeldung Verwaltungs GmbH wyhlmaus50 25.07.2013 07:51
 RE: Gewerbeanmeldung Verwaltungs GmbH Thomas Mischner 25.07.2013 10:17
 RE: Gewerbeanmeldung Verwaltungs GmbH spinckin 09.06.2020 09:37
 RE: Gewerbeanmeldung Verwaltungs GmbH Steffen Balzer 25.07.2013 10:05
 RE: Gewerbeanmeldung Verwaltungs GmbH Sandra 25.07.2013 10:22
 RE: Gewerbeanmeldung Verwaltungs GmbH CD 29.07.2013 11:37
 RE: Gewerbeanmeldung Verwaltungs GmbH Thomas Mischner 05.08.2013 08:53
 RE: Gewerbeanmeldung Verwaltungs GmbH spinckin 08.09.2014 08:53
 RE: Gewerbeanmeldung Verwaltungs GmbH roki 08.09.2014 11:48
 RE: Gewerbeanmeldung Verwaltungs GmbH spinckin 08.09.2014 12:34
 RE: Gewerbeanmeldung Verwaltungs GmbH roki 08.09.2014 14:14
 RE: Gewerbeanmeldung Verwaltungs GmbH spinckin 08.09.2014 14:23
 RE: Gewerbeanmeldung Verwaltungs GmbH Hochi89 27.05.2020 11:40
 RE: Gewerbeanmeldung Verwaltungs GmbH Thomas Mischner 27.05.2020 13:05
 RE: Gewerbeanmeldung Verwaltungs GmbH sonic_boom 23.03.2021 14:52
 RE: Gewerbeanmeldung Verwaltungs GmbH Thomas Mischner 23.03.2021 15:37
 RE: Gewerbeanmeldung Verwaltungs GmbH sonic_boom 23.03.2021 16:15
 RE: Gewerbeanmeldung Verwaltungs GmbH Thomas Mischner 23.03.2021 16:25
 RE: Gewerbeanmeldung Verwaltungs GmbH sonic_boom 23.03.2021 17:28

Autor
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Sandra Sandra ist weiblich
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Gewerbeanmeldung Verwaltungs GmbH

Ein herzliches Hallo aus Hessen ......!

Sicherlich können mir die meisten Forenmitglieder hier folgende Frage Ad hoc beantworten:

Ist eine GmbH, deren Unternehmensgegenstand die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übenahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften ist, gewerberechtlich anzumelden????

Dieser ganze Dschungel an Rechtsformen macht mich noch ganz kirre...!!! Wand

Gruß
Sandra
1 24.07.2013 13:34 Sandra ist offline E-Mail an Sandra senden Beiträge von Sandra suchen
Solon
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wyhlmaus50   Zeige wyhlmaus50 auf Karte wyhlmaus50 ist männlich
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Selbstverständlich ja.

Gerade bei der häufigen GmbH & Co. KG ist die GmbH die gewerbetreibende, juristische Person.
1 25.07.2013 07:51 wyhlmaus50 ist offline E-Mail an wyhlmaus50 senden Beiträge von wyhlmaus50 suchen
Solon
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Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
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Hallo,
Zitat:
Original von wyhlmaus50
Selbstverständlich ja. Gerade bei der häufigen GmbH & Co. KG ist die GmbH die gewerbetreibende, juristische Person.


Das ist korrekt. Die angemeldete Tätigkeit muss dann allerdings anstelle von "Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übenahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften" das tatsächlich ausgeübte Gewerbe benennen.
16 25.07.2013 10:17 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
spinckin   Zeige spinckin auf Karte spinckin ist weiblich
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Zitat:
Original von Thomas Mischner
Hallo,
Zitat:
Original von wyhlmaus50
Selbstverständlich ja. Gerade bei der häufigen GmbH & Co. KG ist die GmbH die gewerbetreibende, juristische Person.


Das ist korrekt. Die angemeldete Tätigkeit muss dann allerdings anstelle von "Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übenahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften" das tatsächlich ausgeübte Gewerbe benennen.


Moin
Wie ist es denn, wenn die GmbH als Komplementärin für mehrere Personengesellschaften fungiert? Dann hat sie das Gewerbe für jeden Betrieb anzumelden?
Nicht jedoch als originäre Firma mit dem o.g. Tätigkeitsfeld wie im Handelsregister? Dann muss ich also abwarten, bis die GmbH als Komplementärin auftritt? Oder fordert ihr sie sofort zur Anmeldung auf, sobald sie im HR eingetragen ist?

__________________
Ingrid
31 09.06.2020 09:37 spinckin ist offline E-Mail an spinckin senden Homepage von spinckin Beiträge von spinckin suchen
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Haudegen


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Sandra,

nicht den Kopf zerbrechen und mit den Aufgaben wachsen smile

Dann wird die Arbeit zur reinen Party party4

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Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
1 25.07.2013 10:05 Steffen Balzer ist offline E-Mail an Steffen Balzer senden Beiträge von Steffen Balzer suchen
Sandra Sandra ist weiblich
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Themenstarter Thema begonnen von Sandra


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Respekt

Ich bin immer wieder erstaunt über das breitgefächerte Fachwissen der Kollegen .......!!!!

Vielen Dank und allen einen schönen Tag!

Sandra
1 25.07.2013 10:22 Sandra ist offline E-Mail an Sandra senden Beiträge von Sandra suchen
CD   Zeige CD auf Karte CD ist männlich
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@ Kollege Mischner:

Absolut einverstanden. Nur: Wo steht das, dass die Verwaltungs-GmbH nicht eben diese Verwaltung, sondern das "dahinter stehende Gewerbe" anzuzeigen hat?

Gruß aus Thüringen!

1 29.07.2013 11:37 CD ist offline E-Mail an CD senden Beiträge von CD suchen
Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
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Gewerbetreibende (im Sinne der Gewerbeordnung) können nur natürliche und juristische Personen sein (siehe z. B. Friauf, GewO, Vorbem. vor § 14 Rn. 73).

Personengesellschaften sind nicht Gewerbetreibende im Sinne der Gewerbeordnung. Vielmehr sind dies in die einzelnen Gesellschafter, jedenfalls soweit Sie auch Vertretungsbefugnis besitzen (Friauf, GewO, Vorbem. vor § 14 Rn. 89ff.).

Wird also z. B. ein Bauunternehmen in der Rechtsform einer GmbH& Co. KG geführt, dann betreibt – gewerberechtlich gesehen – die Komplementär-GmbH das Bauunternehmen. Die Gewerbeanmeldung für diese Tätigkeit erstattet somit die GmbH (im Falle der Unzuverlässigkeit wäre auch gegen die GmbH eine Gewerbeuntersagung für das Gewerbe „Bauunternehmen“ zu richten).
1 05.08.2013 08:53 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
spinckin   Zeige spinckin auf Karte spinckin ist weiblich
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Guten Morgen!

Ich möchte dieses Thema noch einmal aufgreifen: die Komplementärin meiner GmbH & Co. KG, gegen die das Finanzamt Forderungen erhebt, ist eine Limited, die in England eingetragen ist. Der Geschäftsführer wohnt in Österreich.

Für Hinweise, wie ich hier vorgehen kann, bin ich sehr dankbar!

Allen einen guten Start in eine erfolgreiche Woche!

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Ingrid
16 08.09.2014 08:53 spinckin ist offline E-Mail an spinckin senden Homepage von spinckin Beiträge von spinckin suchen
roki roki ist männlich
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Hallo FrauKollegin,

ist denn die Ltd. & Co. KG schon bei Ihnen im Gewerberegister eingetragen? Und wenn ja, wie, mit welchem Betriebssitz, etc?

MfG

Arne Feldmann

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Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von roki: 08.09.2014 11:49.

1 08.09.2014 11:48 roki ist offline E-Mail an roki senden Homepage von roki Beiträge von roki suchen
spinckin   Zeige spinckin auf Karte spinckin ist weiblich
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Ja, die Ltd. & Co. KG ist bereits seit einigen Jahren im Handelsregister mit Sitz bei uns eingetragen. Es war ein Versehen, GmbH & Co. KG zu schreiben...

__________________
Ingrid

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von spinckin: 08.09.2014 12:36.

16 08.09.2014 12:34 spinckin ist offline E-Mail an spinckin senden Homepage von spinckin Beiträge von spinckin suchen
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Was ist denn das Ziel Ihres "Vorgehens" gegen die Ltd.?

MfG

Arne Feldmann

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1 08.09.2014 14:14 roki ist offline E-Mail an roki senden Homepage von roki Beiträge von roki suchen
spinckin   Zeige spinckin auf Karte spinckin ist weiblich
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Das Finanzamt hat die Einleitung eines Gewerbeuntersagungsverfahrens angeregt. Da ich hier keinen Vertreter der Firma vor Ort habe, bin ich für Anregungen dankbar, welche Möglichkeiten ich habe.
Ich versuche gerade über http://www.companieshouse.gov.uk/ herauszufinden, ob die Komplementärin dort noch eingetragen ist.
Ferner prüfe ich, ob eine Löschung im Handelsregister in Frage kommt, weil die Forderungen des Finanzamtes bisher nur auf Schätzungen beruhen.
Vielen Dank für Ihr Interesse!

__________________
Ingrid
16 08.09.2014 14:23 spinckin ist offline E-Mail an spinckin senden Homepage von spinckin Beiträge von spinckin suchen
Hochi89 Hochi89 ist männlich
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Guten Tag,

ich habe mal wieder mit einem Steuerberater zu kämpfen..

Eine Holding GmbH hat hier die Gewerbeanmeldung mit der Tätigkeit "Verwaltung und Beteiligung an Gesellschaften" abgegeben. Ich habe dem Anzeigenden erklärt, dass dies keine gewerbliche Tätigkeit nach GewO darstellt. Daraufhin schrieb mir der Steuerberater, dass die Tätigkeit der Holding GmbH darin besteht, die Geschäftsführung einer XY GmbH zu übernehmen. Gleiches ist ebenfalls im Handelsregister eingetragen.
Nach den o. g. Ausführungen wäre dann eine Gewerbeanmeldung zulässig. Wenn ich allerdings ins GmbHG schaue, dann besagt § 6 Abs. 2 GmbhG, dass nur natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Personen Geschäftsführer einer GmbH sein können.

Könnt ihr mir hier kurz eure Einschätzung mitteilen? Danke smile
1 27.05.2020 11:40 Hochi89 ist offline E-Mail an Hochi89 senden Beiträge von Hochi89 suchen
Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
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Hallo,

eine Holding-Gesellschaft hält Kapitalbeteiligungen an anderen Gesellschaften. Sie wird also z. B. Gesellschafter einer anderen GmbH. Dadurch kann sie natürlich Einfluss auf die Geschäftstätigkeit nehmen. Sie kann aber nicht selbst Geschäftsführer werden, das ist gem. § 6 Abs. 2 Satz 1 GmbHG natürlichen Personen vorbehalten.
Die bloße Kapitalbeteiligung an einer anderen Gesellschaft stellt keine gewerbliche Tätigkeit dar.
1 27.05.2020 13:05 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
sonic_boom
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Hallo zusammen,

ich habe dieses Thema mal wieder "rausgekramt", da es mich aktuell betrifft.

Ich habe eine GmbH gegründet, deren Aufgabe als Muttergesellschaft / Holding einzig und allein die Beteiligung an den Tochtergesellschaften ist.
Das ganze geschieht auf eigene Rechnung, also nicht als Dienstleistung für Dritte.

Meines Erachtens nach betreibt diese GmbH daher KEIN Gewerbe und deshalb ist auch keine Gewerbeanmeldung notwendig, oder habe ich etwas übersehen?

Ich bin gespannt auf eure Antworten.

Viele Grüße
Jens
1 23.03.2021 14:52 sonic_boom ist offline E-Mail an sonic_boom senden Beiträge von sonic_boom suchen
Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
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Zitat:
Original von sonic_boom
Ich habe eine GmbH gegründet, ...


Bitte die Regeln beachten. Eine individuelle Rechtsberatung findet in diesem Forum nicht statt.
16 23.03.2021 15:37 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
sonic_boom
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Zitat:
Original von Thomas Mischner
Zitat:
Original von sonic_boom
Ich habe eine GmbH gegründet, ...


Bitte die Regeln beachten. Eine individuelle Rechtsberatung findet in diesem Forum nicht statt.


Entschuldigung, eine individuelle Rechtsberatung hatte ich selbstverständlich nicht erwartet nur Ideen, wo ich vielleicht diese Info bekommen kann, bzw. wen ich fragen könnte, der mir das sicher sagen kann.
31 23.03.2021 16:15 sonic_boom ist offline E-Mail an sonic_boom senden Beiträge von sonic_boom suchen
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Da gibt es mehrere Möglichkeiten: die zuständige Gewerbebehörde (bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung), die IHK oder Handwerkskammer oder ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin.
1 23.03.2021 16:25 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
sonic_boom
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Zitat:
Original von Thomas Mischner
Da gibt es mehrere Möglichkeiten: die zuständige Gewerbebehörde (bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung), die IHK oder Handwerkskammer oder ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin.


Danke Thomas, ich glaube da frage ich dann am besten bei der IHK, da ich die Befürchtung habe, dass es vom Amt her heißt "selbstverständlich müssen Sie eine Gewerbe anmelden", da das für das Gewerbeamt ja von Vorteil ist und in unserer kleinen Gemeinde Holdings sicherlich nicht oft vorkommen.
16 23.03.2021 17:28 sonic_boom ist offline E-Mail an sonic_boom senden Beiträge von sonic_boom suchen
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