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Zum Ende der Seite springen Ausländischer Marktteilnehmer
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Hagen Hagen ist weiblich
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Ausländischer Marktteilnehmer

Hallo Zusammen,

ich habe mal eine Frage, kann man, wenn man ein Gewerbe im EU Ausland angemeldet hat, an einem Wochenmarkt oder auch Trödelmarkt teilnehmen. Und falls ja, was muss ich mir vorlegen lassen bzw. was muss ich prüfen? Kann mir jemand eine Rechtsgrundlage nennen, wo ich dazu etwas finde?
1 10.06.2013 12:12 Hagen ist offline E-Mail an Hagen senden Beiträge von Hagen suchen
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Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
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Ohne Prüfung des Sachverhaltes, will ich nur folgende Gedanken äußern: Auch für inländische Teilnehmer an festgesetzten Wochenmärkten existiert keine Meldepflicht nach der GewO. Bei Trödelmärkten kommt es darauf an, ob sie festgesetzt sind. Wenn ja, besteht keine Meldepflicht. Wenn nein, könnte ein Reisegewerbe vorliegen. Dafür braucht es aber nach § 4 GewO keine RGK, wenn die Tätigkeit hier nur vorübergehend ausgeübt wird. Die Person darf aber gewerblich nichts an Sonntagen verkaufen, wenn es an der Festsetzung fehlt.

Achtung beim Trödelmarkt mit Neuware. Das dürfte mit dem LandesfeiertagsG kollidieren.
2 10.06.2013 16:42 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
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