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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Aktueller Rechtsstand zur Anmeldung Phototvoltaikanlagen in Bayern » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Aktueller Rechtsstand zur Anmeldung Phototvoltaikanlagen in Bayern
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BürgerbüroAm   Zeige BürgerbüroAm auf Karte BürgerbüroAm ist weiblich
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Aktueller Rechtsstand zur Anmeldung Phototvoltaikanlagen in Bayern

Lieber Forenmitglieder,

ich brauche dringend Eure Hilfe.
Ich mache das Gewerbeamt mittlerweile seit gut 5 Jahren. Leider hat sich in der Zeit, das Anmelden von PV-Anlagen bestimmt 3-4 mal verändert. Nun würde ich gerne wissen, wie denn die aktuelle Rechtslage ist. Anmelden oder nicht anmelden oder freiwillig?
Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte.

Vielen Dank.
1 05.06.2013 07:08 BürgerbüroAm ist offline E-Mail an BürgerbüroAm senden Beiträge von BürgerbüroAm suchen
Solon
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wyhlmaus50   Zeige wyhlmaus50 auf Karte wyhlmaus50 ist männlich
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Ist doch klar.

Nicht die Anlage ist anzeigepflichtig, sondern die gewerbliche Tätigkeit, also das "Büro".

Sonst wäre ja auch jedes Windrad eine "Zweigstelle" ;-)

Einzige Ausnahme: Automaten, und das bei der
zuständigen Behörde seiner Hauptniederlassung,
nicht mehr bei jeder Gemeinde.
2 05.06.2013 08:24 wyhlmaus50 ist offline E-Mail an wyhlmaus50 senden Beiträge von wyhlmaus50 suchen
Solon
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SteBa   Zeige SteBa auf Karte SteBa ist weiblich
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RE: Aktueller Rechtsstand zur Anmeldung Phototvoltaikanlagen in Bayern

aus dem endlich mal sonnigen "Ländle",

bei uns in Ba-Wü wird es so gehandhabt, dass diejenigen, die die Anlage auf dem eigenen Hausdach bauen, kein Gewerbe anmelden müssen/dürfen, sondern nur diejenigen, die das auf fremden Dächern machen.

Viele Grüße

SteBa
3 05.06.2013 08:39 SteBa ist offline E-Mail an SteBa senden Beiträge von SteBa suchen
Steffen Balzer   Zeige Steffen Balzer auf Karte Steffen Balzer ist männlich
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Hallo,

ich schließe mich meinen beiden Vorredner an und möchte ergänzen:

Der Bund-Länder-Ausschuss „Gewerberecht“ hat sich auf seiner 107. Tagung am 14./15.04.2010 nochmals mit der Gewerbeanmeldung von Photovoltaikanlagen beschäftigt.

Dabei kam es zu folgendem fast einvernehmlich neuen Beschluss:

„Für den Betrieb von Photovoltaikanlagen als selbständiges Gewerbe ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Ein Indiz für ein selbständiges Gewerbe ist die Installation von Photovoltaikanlagen auf fremd genutztem Gelände. Nicht erforderlich ist eine Gewerbeanmeldung, wenn die Photovoltaikanlagen auf Dächern eigen genutzter Gebäude installiert werden.“

Das ist auch der mir bekannte letzte Stand.

Gruß

Steffen

__________________
Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
4 05.06.2013 09:40 Steffen Balzer ist offline E-Mail an Steffen Balzer senden Beiträge von Steffen Balzer suchen
BernshausenL BernshausenL ist weiblich
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Hallo zusammen,

habe im Forum gesucht, aber nichts aktuelles zum Thema Anmeldung ?JA/NEIN? gefunden, daher meine Frage: Ist es möglich eine Gewerbeanmeldung für den Betrieb einer Photovoltaikanlage vorzunehmen?

Mir ist klar, dass es nicht erforderlich ist wenn es auf dem eigenen Dach gemacht wird da es sich um die Verwaltung eigenen Vermögens handelt. Wenn aber ein Bürger darauf besteht, wie wird das anderswo gehandhabt?

Danke vorab für die Antworten
und ein schönes Wochenende!
smile
5 10.10.2014 09:08 BernshausenL ist offline E-Mail an BernshausenL senden Beiträge von BernshausenL suchen
F.Lichtenstern F.Lichtenstern ist männlich
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Wäre da auch sehr an einer Antwort interessiert smile
6 10.10.2014 09:41 F.Lichtenstern ist offline E-Mail an F.Lichtenstern senden Beiträge von F.Lichtenstern suchen
Steffen Balzer   Zeige Steffen Balzer auf Karte Steffen Balzer ist männlich
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Hallo smile

Die mir bekannten Fälle die anmelden wollten hatten das Ziel der Anmeldung des Vorsteuerabzuges.

Ist das hier auch der Fall dann empfehle ich die Person darüber aufzuklären, dass keine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, jedoch die Anzeigepflicht nach § 138 Abs. 1 AO bestehen bleibt.

Es sollte noch der Hinweis erfolgen, dass "die Gewerbeanzeige in keinem rechtlichen Zusammenhang mit der Anmeldung des Vorsteuerabzuges steht. Der Gewerbebegriff im Steuerrecht ist bereichsspezifisch zweckgebunden und mit dem Begriff des Gewerbes im Sinne der Gewerbeordnung nicht identisch." Allein durch eine
gewerberechtliche Bescheinigung der Anzeige als solche und damit "Anerkennung" des Betriebs einer Photovoltaikanlage als "Gewerbe" wird die Entscheidung zur umsatzsteuerlichen Einstufung der Tätigkeit nicht vorweggenommen.

Dies hat der BLA bei seiner 107. Tagung am 14./15.04.2010 als Hinweis mit auf dem Weg gegeben.

LG Steffen Balzer

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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Steffen Balzer: 10.10.2014 09:47.

7 10.10.2014 09:47 Steffen Balzer ist offline E-Mail an Steffen Balzer senden Beiträge von Steffen Balzer suchen
roki roki ist männlich
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Moin ,

ich schließe mich dem Kollegen Balzer an.

Auch wir nehmen die Anmeldung nicht entgegen und verweisen auf den BLA Beschluss.

MfG

Arne Feldmann

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