Aktueller Rechtsstand zur Anmeldung Phototvoltaikanlagen in Bayern |
BürgerbüroAm
Eroberer
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Aktueller Rechtsstand zur Anmeldung Phototvoltaikanlagen in Bayern |
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Lieber Forenmitglieder,
ich brauche dringend Eure Hilfe.
Ich mache das Gewerbeamt mittlerweile seit gut 5 Jahren. Leider hat sich in der Zeit, das Anmelden von PV-Anlagen bestimmt 3-4 mal verändert. Nun würde ich gerne wissen, wie denn die aktuelle Rechtslage ist. Anmelden oder nicht anmelden oder freiwillig?
Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte.
Vielen Dank.
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05.06.2013 07:08 |
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Solon
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wyhlmaus50
Tripel-As
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Ist doch klar.
Nicht die Anlage ist anzeigepflichtig, sondern die gewerbliche Tätigkeit, also das "Büro".
Sonst wäre ja auch jedes Windrad eine "Zweigstelle" ;-)
Einzige Ausnahme: Automaten, und das bei der
zuständigen Behörde seiner Hauptniederlassung,
nicht mehr bei jeder Gemeinde.
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2
05.06.2013 08:24 |
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Solon
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SteBa
Haudegen
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RE: Aktueller Rechtsstand zur Anmeldung Phototvoltaikanlagen in Bayern |
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aus dem endlich mal sonnigen "Ländle",
bei uns in Ba-Wü wird es so gehandhabt, dass diejenigen, die die Anlage auf dem eigenen Hausdach bauen, kein Gewerbe anmelden müssen/dürfen, sondern nur diejenigen, die das auf fremden Dächern machen.
Viele Grüße
SteBa
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3
05.06.2013 08:39 |
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Steffen Balzer
Haudegen
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Hallo,
ich schließe mich meinen beiden Vorredner an und möchte ergänzen:
Der Bund-Länder-Ausschuss „Gewerberecht“ hat sich auf seiner 107. Tagung am 14./15.04.2010 nochmals mit der Gewerbeanmeldung von Photovoltaikanlagen beschäftigt.
Dabei kam es zu folgendem fast einvernehmlich neuen Beschluss:
„Für den Betrieb von Photovoltaikanlagen als selbständiges Gewerbe ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Ein Indiz für ein selbständiges Gewerbe ist die Installation von Photovoltaikanlagen auf fremd genutztem Gelände. Nicht erforderlich ist eine Gewerbeanmeldung, wenn die Photovoltaikanlagen auf Dächern eigen genutzter Gebäude installiert werden.“
Das ist auch der mir bekannte letzte Stand.
Gruß
Steffen
__________________ Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
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05.06.2013 09:40 |
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BernshausenL
Tripel-As
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Hallo zusammen,
habe im Forum gesucht, aber nichts aktuelles zum Thema Anmeldung ?JA/NEIN? gefunden, daher meine Frage: Ist es möglich eine Gewerbeanmeldung für den Betrieb einer Photovoltaikanlage vorzunehmen?
Mir ist klar, dass es nicht erforderlich ist wenn es auf dem eigenen Dach gemacht wird da es sich um die Verwaltung eigenen Vermögens handelt. Wenn aber ein Bürger darauf besteht, wie wird das anderswo gehandhabt?
Danke vorab für die Antworten
und ein schönes Wochenende!
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10.10.2014 09:08 |
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F.Lichtenstern
Doppel-As
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Wäre da auch sehr an einer Antwort interessiert
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10.10.2014 09:41 |
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roki
Routinier
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,
ich schließe mich dem Kollegen Balzer an.
Auch wir nehmen die Anmeldung nicht entgegen und verweisen auf den BLA Beschluss.
MfG
Arne Feldmann
__________________ Allen ist das Denken erlaubt, vielen bleibt es erspart. (Curt Goetz)
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8
10.10.2014 11:09 |
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