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Zum Ende der Seite springen Kleinunternehmerregelung
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Kleinunternehmerregelung Ghost108 02.05.2013 13:54
 RE: Kleinunternehmerregelung Thomas Lehmann 02.05.2013 13:59
 RE: Kleinunternehmerregelung Taron-Arnsberg 02.05.2013 14:31

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Ghost108 Ghost108 ist männlich
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Kleinunternehmerregelung

hallo alle zusammen,

ich habe ein Gewerbe und bin im Moment noch von der Umsatzsteuer befreit (Kleinunternehmerregelung)

Diese besagt ja unter anderem, das mein Umsatz im Jahr nicht über 17.500€ gehen darf.

Gehen wir Mal davon aus das ich dieses Jahr die 17.500€ überschreiten sollte...
Dann bin ich nächstes Jahr immer noch Umsatzsteuerbefreit aber darf nicht die 50.000€ überschreiten.
Sollte ich die 50.000€ knacken so bin ich Umsatzsteuerpflichtig und wenn nicht dann liegt im dritten Jahr meine Grenze wieder bei 17.500€

Sehe ich das richtig??
1 02.05.2013 13:54 Ghost108 ist offline Beiträge von Ghost108 suchen
Solon
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Thomas Lehmann   Zeige Thomas Lehmann auf Karte Thomas Lehmann ist männlich
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RE: Kleinunternehmerregelung

Diese Frage kann eher das zuständige Finanzamt beantworten.
16 02.05.2013 13:59 Thomas Lehmann ist offline E-Mail an Thomas Lehmann senden Beiträge von Thomas Lehmann suchen
Solon
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Taron-Arnsberg   Zeige Taron-Arnsberg auf Karte Taron-Arnsberg ist männlich
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"Gehen wir Mal davon aus das ich dieses Jahr die 17.500€ überschreiten sollte..."

Dann bleiben Sie in diesem Jahr noch von der Umsatzsteuer befreit, sofern in Vorjahr nicht bereits klar war, dass Sie ggffs. die 50.000,- € überschreiten werden, zB. kurz vor Weihnachten 2012 erhielten Sie für 2013 einen Großauftrag von über 50.000,- €. Dann werden Sie sofort 2013 umsatzsteuerpflichtig.

Bleiben Sie aber unter 50.000,- €, aber über 17.500,- €, gilt ab nächstes Jahr gilt dann die Regelversteuerung, d.h. Sie werden dann voll umsatzsteuerpflichtig, egal, ob dann die 17.500,- € unterschritten werden oder nicht.


Also: Wer einmal die 17.500,- € Grenze überschritten hat, wird im Folgejahr umsatzsteuerpflichtig. Entweder sofort für das laufende Jahr (sofern die 50.000,- € überschritten wurden), oder spätestens im Folgejahr, wenn der Vorjahresumsatz zwischen 17.500,- und 50.000,- € lag.

Nach Auskunft des FA gibt es, anderes wie zunächst erklärt, ggfs. doch noch ein zurück in die Kleinunternehmerregelung. Man muss jedoch aufpassen, wg. erstatteter Vorsteuer und es geht nicht bei erklärten Kleinunternehmerverzicht....

Ebenso kippt die Kleinunternehmerregelung, wenn man in einer einzigen Rechnung eine Umsatzsteuer ausweist, auch wenn der Jahresumsatz unter 17.500,- € geblieben ist.

Man kann auch bei Existenzgründung auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und die Rechnungen mit Mehrwertsteuer ausweisen. das hätte den Vorteil, dass man bei Anschaffungen auch die Vorsteuer erstattet bekäme (die im Gründungsjahr sogar höher ausfallen könnte, als die zu zahlende Umsatzsteuer = Steuerersattung). Aber man ist dann 5 Jahre an diese Regelung gebunden. Man kann also nicht später wieder zur Kleinunternehmerregelung gehen, selbst wenn die 17.5000,- € unterschritten würden.

Nachzulesen in: http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/vorbereitung/gruendungswiss
en/steuern/00886/

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Taron-Arnsberg: 03.05.2013 10:49.

1 02.05.2013 14:31 Taron-Arnsberg ist offline E-Mail an Taron-Arnsberg senden Homepage von Taron-Arnsberg Beiträge von Taron-Arnsberg suchen
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