Alkoholabgabe gegen Spenden / interessante Grenzfälle |
rs-luise
Grünschnabel
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Alkoholabgabe gegen Spenden / interessante Grenzfälle |
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In einigen Städten werden gemeinnützige Vereine immer beliebter, die alle Getränke gegen Spenden abgeben, dies nicht gewerblich betreiben sondern nur um die Kosten zu decken, und deshalb keine Schanklizenz benötigen.
Ich bin daran interessiert wie folgende Grenzfälle zu beurteilen sind:
A) Ein Mischbetrieb (Delikatessenladen+Café) hat offenen Wein, an dem sích Kunden selbst bedienen können ohne dafür zu bezahlen. Die Kosten können über (a) allgemeines Trinkgeld oder (b) Spenden gedeckt werden.
B) Der Mischbetrieb schließt um 18:00 Uhr und schenkt keinen Alkohol aus. Ab 18:00 Uhr öffnet ein Verein, der alle Angebote (Kaffee, Wein) gegen Spenden abgibt. (a) Geschäftsführer des Ladens und Vereinsvorstand sind zum Teil identisch, Vereinszweck ist gemeinnutz (b) Geschäftsführer und Vereinsvorstand sind verschieden.
Vielen Dank für Ihre Antworten,
rs-Luise
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1
06.04.2013 15:36 |
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Solon
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Schwarzer
König
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RE: Alkoholabgabe gegen Spenden / interessante Grenzfälle |
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bei der Betätigung handelt es sich um Ausschank zur mittelbaren Gewinnerzielungsabsicht. Der kostenlose Alkoholausschank dient der Verkaufsförderung des Erwerbsgeschäftes "Delikatessen". Mithin ist - auch wenn nicht unmittelbar - Gewinnerzielungsabsicht gegeben. Wenn dies bejaht werden kann, so ist der Ausschank gewerblich uind - soweit bei Ihnen noch Erlaubnispflicht gegeben ist - der Schankbetrieb nach dem GastG zu beurteilen.
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
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2
08.04.2013 07:28 |
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Solon
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LKKS
Kaiser
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Ich stelle mir die Frage wer bei einem soclcen suchtfördernden Konstrukt auf die Idee kommen kann, eine Gemeinnützigkeit auch nur ansatzweise bejahen zu wollen?
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3
10.04.2013 22:12 |
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