GpS-Überwachung=Bewachungsgewerbe? |
Ilona Faselt
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GpS-Überwachung=Bewachungsgewerbe? |
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Ein Gewerbetreibender möchte die Tätigkeit "Überwachung von GPS-Anlagen in Kraftfahrzeugen" ausüben.
Diese eingebauten GPS-Anlagen können jederzeit vom Gewerbetreibenden überwacht und geortet werde.
Zur Überwachung der GPS-Anlagen wird ein Vertrag mit dem Kunden geschlossen. Dieser Vertrag beinhaltet die Überwachungsart, die der Kunde bestimmt, und die monatlich anfallende Gebühr.
Überwachungsarten können sein: 1. Ortung zu jeder Zeit
2. Ortung nach Anruf des Kunden beim Gewerbetreibenden.
Sind diese Überwachungen dem Bewachungsgewerbe gem. § 34 a GewO zuzuordnen?
M.f.G.
I.F.
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1
03.08.2005 10:45 |
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Solon
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo, und nochmals
aus Cloppenburg!
Die alles entscheidende Frage hierbei ist m. E., weshalb soll die GPS-Überwachung (Feststellung des jeweiligen Standortes einer bestimmten Sache oder Person) stattfinden.
Wenn diese in Autos installiert werden, um so den Eigentümer vor dem Verlust seines Autos zu schützen, ist hier nach meinem Rechtsverständnis durchaus eine Bewachung anzunehmen.
Soll aber die GPS-Überwachung allein dazu durchgeführt werden, um z. B. bei einem Mietwagen, einem Taxi, einem Transportfahrzeug o. a. nur den jeweiligen Standort zu bestimmen, ohne dass hier der Schutz vor dem Verlust des Fahrzeuges oder einem Überfall mitwirkt, ist schwerlich von einer Bewachungstätigkeit auszugehen.
Gerade bei Bewachungsunternehmen (z. B. Geldtransporten) sieht man sehr häufig direkt auf den Fahrzeugen, dass hier eine GPS-Überwachung vorliegt, um evtl. Überfälle abzuwehren. Sollte das von Ihnen genannte Unternehmen in diesem Bereich tätig werden wollen, würde ich hier schon die Ausübung des Bewachungsgewerbes sehen, auch wenn hier evtl. das Geldtransportunternehmen als Bewacher von einem anderen "Bewacher" überwacht wird. In diesem Fall liegt m. E. zweifelsfrei die Ausübung des Bewachungsgewerbes vor, weil die Tätigkeit des "GPS-Unternehmers" ja darauf gerichtet ist, Schaden von einer anderen Person durch die Bewachungstätigkeit abzuhalten.
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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2
03.08.2005 13:20 |
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Solon
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Ilona Faselt
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Themenstarter
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Danke für die schnelle Antwort!
Viele Grüße aus dem verregneten Cottbus.
M.f.G. I.F.
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3
03.08.2005 14:36 |
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