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Zum Ende der Seite springen Spielbanken erhalten unzulässige Beihilfe. - Droht Rückerstattung in Millionenhöhe? 2 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
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Wilde Irene Wilde Irene ist männlich
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Spielbanken erhalten unzulässige Beihilfe. - Droht Rückerstattung in Millionenhöhe?

Spielbanken erhalten unzulässige Beihilfe. - Droht Rückerstattung in Millionenhöhe?

Der EuGH war offenkundig in der Rs. Leo-Libera nicht vollständig informiert. Ob es sich dabei um ein Versehen oder um eine absichtliche Täuschung bzw. sogar um Prozessbetrug handelte, wird sich wohl nicht mehr feststellen lassen.Man kann u.U. vorraussetzen, dass die Verrechnung der Mehrwertsteuer mit der Spielbankenabgabe unter Anrechnung eines Freibetrages von 1 Mio. und der Verstoß gegen den Neutralitätsgrundsatz dem EuGH in der Rs. Leo-Libera nicht bekannt war! - Wie sonst könnte der EuGH unter der Rn 36 des Urteils ausführen:

weiter: http://winyourhome.blogspot.de/2013/02/landesrechnungshof-rlp-deckt.html

Danke

Millionenhöhe? - das dürften wohl Milliarden € sein Applaus


Das dürfte das wirtschaftliche Aus für die Spielbanken bedeuten! Da werden wohl einige Geschäftsfüher in großer Erklärungsnot kommen ....... Zeigefinger

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Wilde Irene: 07.03.2013 18:07.

1 07.03.2013 17:54 Wilde Irene ist offline E-Mail an Wilde Irene senden Beiträge von Wilde Irene suchen
Solon
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lodermulch lodermulch ist männlich
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EuGH zur Wettbewerbsverzerrung:

(Rank Rn 35) Wenn zwei gleiche oder gleichartige Dienstleistungen, die dieselben Bedürfnisse befriedigen, im Hinblick auf die Mehrwertsteuer unterschiedlich behandelt werden, führt dies in der Regel zu einer Wettbewerbsverzerrung



..hat denn der grosse vorsitzende pg in den letzten jahren nicht etwa
keine mühe gescheut, um bei jeder sich bietenden gelegenheit zu
betonen, wie unterschiedlich doch das spiel in der halle und jenes im casino sei?

ich rekapituliere kurz seine kernaussage:

spielen im casino dient dem nervenkitzel, sehr viel geld
in sehr kurzer zeit gewinnen oder verlieren zu können.
spielen in der halle ist eine gekaufte unterhaltung, vergleichbar mit einem
kinobesuch, bei dem keinesfalls der monetäre aspekt im vordergrund steht: weder kann man sich ruinieren (originalzitat),
noch kann man aufgrund der gesetzlichen deckelung mit signifikanten gewinnen rechnen.

ich denke, jeder richter wird der argumentation folgen, die der wohl
intimste kenner der branche da aufstellt,
und zu dem ergebnis kommen,
dass hier zwei GÄNZLICH unterschiedliche bedürfnisse befriedigt werden.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von lodermulch: 07.03.2013 22:02.

2 07.03.2013 22:02 lodermulch ist offline E-Mail an lodermulch senden Beiträge von lodermulch suchen
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petergaukler petergaukler ist männlich
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RE: Spielbanken erhalten unzulässige Beihilfe. - Droht Rückerstattung in Millionenhöhe?

Zitat:
Original von Wilde Irene
Spielbanken erhalten unzulässige Beihilfe. - Droht Rückerstattung in Millionenhöhe?

Der EuGH war offenkundig in der Rs. Leo-Libera nicht vollständig informiert. Ob es sich dabei um ein Versehen oder um eine absichtliche Täuschung bzw. sogar um Prozessbetrug handelte, wird sich wohl nicht mehr feststellen lassen.Man kann u.U. vorraussetzen, dass die Verrechnung der Mehrwertsteuer mit der Spielbankenabgabe unter Anrechnung eines Freibetrages von 1 Mio. und der Verstoß gegen den Neutralitätsgrundsatz dem EuGH in der Rs. Leo-Libera nicht bekannt war! - Wie sonst könnte der EuGH unter der Rn 36 des Urteils ausführen:

weiter: http://winyourhome.blogspot.de/2013/02/landesrechnungshof-rlp-deckt.html

Danke

Millionenhöhe? - das dürften wohl Milliarden € sein Applaus


Das dürfte das wirtschaftliche Aus für die Spielbanken bedeuten! Da werden wohl einige Geschäftsfüher in großer Erklärungsnot kommen ....... Zeigefinger




hallo irene wilde

warum eigentlich unzulässig ?

ich möchte mal sehen ,was die gewerblichen spielhallenbetreiber sagen ,wenn sie die gleichen abgaben wie die staatl. casinos haben ! schimpf




gruss pg.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von petergaukler: 07.03.2013 22:09.

3 07.03.2013 22:02 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
Meike
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Hallo zusammen,

die Prüfungen der Landesrechnungshöfe und des Bundesrechnungshofs sind immer wieder beeindruckend.

Sie dürfen zwar nicht prüfen was sie wollen, aber wenn sie denn prüfen, prüfen sie richtig und lassen sich nicht nur glaubhaft versichern

und können immer wieder die Ergebnisse so herrlich leicht verständlich und knackig darlegen.

Daher sollten sich einfach alle vielleicht den Text mal durchlesen

http://www.rechnungshof-rlp.de/icc/inter...11111111111.pdf

Seite 7

Nr.8

....die Abgaben bei einigen Spielbanken auf Null verringert

.... nach einer Verringerung der Spielbankabgabe erstattete das Land einer Spielbank 0,7 Mio € zu viel

Wären bei einem Automatenspiel der Bruttospielertrag vollständig der Spielbankabgabe unterworfen worden...

..... Verwendung von Leistungen...nur unzureichend kontrolliert

..........Verwendungsnachweise nicht vollständig oder nicht zeitnah vorgelegt.

Tragfähige Konzepte hierzu wurden bisher nicht erarbeitet.
4 08.03.2013 05:19 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
jasper
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RE: Spielbanken erhalten unzulässige Beihilfe. - Droht Rückerstattung in Millionenhöhe?

Daumen hoch für diesen thread Applaus


@petergaukler

"ich möchte mal sehen ,was die gewerblichen spielhallenbetreiber sagen ,wenn sie die gleichen abgaben wie die staatl. casinos haben !"



Was meinst Du damit?

Was würden denn Deiner Meinung nach "die gewerblichen Spielhallenbetreiber" sagen?

Liegt Dir ein nachvollziehbarer Nachweis darüber vor, wie hoch die staatlichen- bzw. die gewerblichen Spielbankbetreiber tatsächlich belastet werden?
5 08.03.2013 08:50 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
rosebud rosebud ist männlich
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hi,

Nur eine Steuer (Spielbankabgabe) ?

Ich würde jubeln !

grüsse
6 08.03.2013 09:50 rosebud ist offline E-Mail an rosebud senden Beiträge von rosebud suchen
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