Gaststätte in Vereinsheim umwandeln |
Alex9383
Grünschnabel
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Gaststätte in Vereinsheim umwandeln |
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Hallo Leute, habe hier schon nach ähnlichen Themen gesucht aber habe keine Antwort gefunden mit der ich mich zufrieden geben kann.
Ich habe seit 2 Jahren eine Gaststätte und möchte diese in ein Vereinsheim umwandeln. Was mich interessiert ist, ob man das so einfach umwandeln kann. Was sich danach für mich verändert. (Gewerbeschein, Kosten, GEMA usw...) Vorteile, Nachteile und was ich besonders beachten muss.
Meine Gaststätte ist in einem kleinen Dorf und ich habe mehrere Dartvereine und einen OpelClub. Viel mehr würde in dieser Ortschaft auch garnicht gehen. Wenn ich es in ein Vereinsheim umwandle habe ich doch normalerweise nur Vorteile?!
MfG alex
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1
24.01.2013 17:59 |
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Solon
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Rheinhesse
Kaiser
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RE: Gaststätte in Vereinsheim umwandeln |
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aus Rheinhessen,
ein mit Gewinnerzielungsabsicht betriebenes Vereinsheim bleibt eine Gaststätte, benötigt (bei Ausschank alkoholischer Getränke) eine Konzession, einen Gewerbeschein und muss GEMA-Gebühren zahlen (ob in gleicher Höhe weiss ich allerdings nicht).
Falls das Vereinsheim künftig von einem Verein betrieben werden soll, dann bedarf der Verein die notwendigen Erlaubnisse - allerdings muss darauf geachtet werden, das der Verein durch den 1. Vorsitzenden vertreten wird und ein Wechsel im Vorstand wäre, nach BGastG, der Gaststättenbehörde mitzuteilen.
Abgesehen von einer (möglichen) geringeren Gema-Gebühr sehe ich momentan nicht, wo von Dir Vorteile vermutet werden.
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
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2
24.01.2013 18:07 |
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Solon
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Alex9383
Grünschnabel
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Themenstarter
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Was genau darf ich dann überhaupt in dem Vereinsheim einnehmen und wen interessiert das? Klar wird da das Finanzamt dahinter sein, aber da gibt es doch bestimmt Zahlen mit denen ich arbeiten kann oder?
Ich würde eben nur noch den Vereinsmitgliedern den Zugang gewähren. Ich kenne mich mit Vereinen so gut wie nicht aus. MfG
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3
24.01.2013 20:10 |
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SteBa
Haudegen
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Hallo,
nachdem aber theoretisch jeder dem Verein beitreten kann, ist das Merkmal einer öffentlichen Gaststätte trotzdem erfüllt und ein Vereinsheim wird daher genau so behandelt wie eine "normale" Gaststätte.
Gruß
SteBa
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4
25.01.2013 07:32 |
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