Abmeldung GbR Gaststättenkonzession |
Protzer
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Abmeldung GbR Gaststättenkonzession |
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Hallo zusammen!
Ich habe hier eine Gaststätten - GbR, die lediglich aus zwei Gesellschaftern besteht. Die beiden mögen sich nicht mehr und einer möchte aussteigen, der andere jedoch nicht. Der Gesellschafter, der aussteigen möchte, hat mir jetzt seine Abmeldung vorgelegt und „Gesellschafteraustritt“ angekreuzt. Damit erlischt ja die Zweier-GbR. Reicht dessen alleinige Abmeldung für die Abmeldung der GbR aus? Kann / muss ich den verbleibenden Gesellschafter dann ebenfalls abmelden? Was ist, wenn er nicht von sich aus abmeldet?
Die dazugehörige Gaststättenkonzession war für die GbR ausgestellt. Da die nun nicht mehr existiert, müsste m.E. der verbleibende Gesellschafter ganz formal eine eigene Konzession für sich selbst beantragen. Gibt es eine andere Möglichkeit?
Vielen Dank
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1
23.01.2013 09:36 |
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Solon
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Runge
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Hallo aus Bad Fallingbostel,
da die GbR keine eigene Rechtspersönlichkeit hat, reicht die Abmeldung des einen Gesellschafters völlig aus. Grund ist die Aufgabe des Gewerbes durch diesen Gewerbetreibenden. Bei dem anderen sollte die Auflösung der GbR mit xy lediglich intern vermerkt werden.
Inhaber einer Konzession kann die GbR als solche eigentlich auch nicht sein. Wir haben in einem sochen Fall beiden Gesellschaftern jeweils Einzelkonzessionen ausgestellt.
Regina Runge
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2
23.01.2013 09:42 |
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Solon
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Protzer
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Die Konzession wurde an die GbR, vertreten durch die Gesellschafter 1 und 2 ausgestellt.
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23.01.2013 09:45 |
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Runge
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Wie gesagt, die GbR ist keine juristische Person und die Gesellschafter sind gewerberechtlich jeweils als Einzelgewerbetreibende zu sehen.
Wäre es eine juristische Person gewesen, wäre die Konzession jetzt erloschen.
Vielleicht könnt ihr dem verbleibenden Gaststättenbetreiber zur Rechtssicherheit bestätigen, dass die auf die GbR ausgestellte Konzession für ihn weiterhin Gültigkeit hat.
Regina Runge
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4
23.01.2013 09:54 |
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