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boykott boykott ist männlich
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ordentliche Anmeldung kurzfristiger einmaliger Tätigkeit

Hallo liebe Gemeinde!

Ich habe versucht, den Titel so treffend wie möglich zu formulieren und habe folgende "Problemstellung"

Eine Freundin möchte überbrückend zum Studium (zum nächsten Semester) oder bis zu einer Festanstellung oder einem richtigen Praktika bei einer Firma arbeiten.

Die Tätigkeit umfasst ca. 4 bis 8 Wochen.
Das Unternehmen möchte nicht als Praktikant einstellen um Aufwand zu vermeiden und bitte darum, auf eigene Rechnung tätig zu werden.

Was muss an dieser Stelle beachtet werden, wie werden die Einnahmen (450 Euro monatl.; ergo max. 900 Euro) "versteuert" bzw. ordentlich angegeben.
Das Finanzamt schickt mit leider zum Gewerbeamt, diese wissen aber wiederum nicht, ob EkSt, GuV/EUR usw. gemacht werden muss. Das Finanzamt wiederum, kann nicht sagen was und ob angemeldet werden muss.

Es ist eine einmalige Tätigkeit, steuerlich unter jedem Freibetrag, als §19 wenn ein Gewerbe angemeldet werden muss. Wäre es wiederkehrende Saisonarbeit oder ähnlich gelagert, wäre es ja insofern recht "eindeutig".

Das Gewerbeamt sagte "einfach anmelden und dann wieder abmelden" - andererseits meldet man ein Gewerbe jedoch an um langfristig Gewinne zu erzielen und nicht um 8 Wochen zu arbeiten. Der "Rattenschwanz" wäre auch zu beachten. Muss sie eine Einkommenssteuer machen um die 900 Euro zu "versteuern" oder reicht GUV Rechnung beim Finanzamt aus.

Ich kann mir da verschiedene Möglichkeiten vorstellen, was nun aber die richtige Variante ist und was im Nachgang noch gemacht werden muss ist mir etwas schleierhaft.

Falls ihr mir helfen könntet, wäre das furchtbar nett!
Vielen Dank schon mal im Voraus!
1 08.01.2013 09:11 boykott ist offline E-Mail an boykott senden Beiträge von boykott suchen
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